Stadt Meerbusch, lfd. Bu. H
Regionale Grünzuge / Natur- und Landschaftsschutz
Beschlussvorschlag:
Der Ausschuss für Planung und Liegenschaften empfiehlt dem Rat der Stadt folgendes zu beschließen:
Die Regionalplanungsbehörde wird aufgefordert
a) den Regionalen Grünzug im
Regionalplan südwestlich Bösinghoven wie folgt darzustellen:
b) den Regionalen Grünzug und den Landschaftsschutz im Regionalplan südlich
Osterath wie folgt darzustellen:
c) den Regionalen Grünzug im Regionalplan am
Golfplatz in Büderich und innerhalb der Fluglärmschutzzonen des Düsseldorfer
Flughafens wie folgt darzustellen:
d) die Freiflächen/Regionaler Grünzug für
Friedhöfe am Siedlungsrand darzustellen
e) Sondierungsfläche für eine Arrondierungsfläche für weitere GIB-Darstellungen aufzunehmen.
Einer Sondierungsfläche für eine weitere mögliche GIB-Darstellung gemäß Beikarte 3 A, nördlich der A 52 auf Kaarster Stadtgebiet, wird nicht zugestimmt. Es wird die Streichung der Fläche angeregt.
gewünschte ASB-GE-Darstellung |
Ausschnitt: Beikarte3 B |
Sachverhalt:
a) Darstellung Regionaler
Grünzug im Regionalplanes Entwurf südwestlich Bösinghoven
Der Regionale Grünzug entlang der
Stadtgrenze zu Krefeld wird nicht mehr dargestellt.
Hier sollte der Regionale Grünzug die alte
Rheinschlinge aufnehmen und den Mindestzwischenraum zwischen Bösinghoven und
der Vogelsiedlung(Wachtelweg/Rebhuhnweg) definieren, da die Alte Rheinschlinge
auch im Landschaftsplan in einem Umwandlungsverbot gemäß LG NRW liegt.
Die Darstellung des Landschaftsschutzes
wird hier mehrheitlich erhalten.
Das kleinteilige Absetzen der
Landschaftsschutz - Schraffur kann dabei jedoch – bis auf die Siedlungsfläche
der Vogelsiedlung – nicht nachvollzogen werden.
Die Reservefläche im Norden Bösinghoven
und Görgesheide Nord wird dem Regionalen Grünzug zugeordnet.
b) Darstellung Regionaler
Grünzug im Regionalplanes Entwurf südlich Osterath und Erhalt der Landschaftsschutzdarstellung
Der Streifen Regionaler Grünzug entlang
der Stadtgrenze zu Kaarst wird nicht mehr dargestellt. Ebenso wird hier ein
Streifen Landschaftsschutzdarstellung reduziert.
Im Übergang zu den hier später
renaturierten Auskiesungsflächen sollte an dieser Darstellung festgehalten
werden. Dabei ist die naturräumliche Verknüpfung mit den
Landschaftsschutzbereichen auf dem Stadtgebiet Willich zu sehen. Des weitern
bildet dieser Bereich zwischen Umspannwerk und Auskiesungsflächen Raum für die
Naherholung im Süden Osterath ab und ist zu erhalten. Das Umspannwerk wird
dabei im Regionalplan nicht als Allgemeiner Siedlungsbereich dargestellt, ist
jedoch faktisch besiedelte Fläche.
c) Darstellung Regionaler
Grünzug im Regionalplanes Entwurf am Golfplatz in Büderich und innerhalb der
Fluglärmschutzzonen/Bauverbotszonen des Düsseldorfer Flughafens
Der Landschaftsschutz wird nicht mehr
dargestellt.
Der Regionaler Grünzug wird mehrheitlich
nicht mehr dargestellt.
Hier sind beide Darstellungen wieder
einzupflegen. Dies u.a. unter Berücksichtigung der Landschaftsschutzdarstellung
im Landschaftsplan entlang des Schackumer Baches.
Da es sich hier - im Zusammenhang mit dem
Eisenbrand - um einen Schwerpunktbereich für die landschaftsorientierte
Erholung handelt - realisierte und geplante Einrichtungen für die Erholung –
und auch bauliche Anlagen (z.B. Golfplätze, offene Fußballplätze) vorzufinden
sind, ist unter Beachtung der tatsächlichen Grünflächenfestsetzungen im
Flächennutzungsplan die Darstellung des Landschaftsschutzes zu prüfen und
anzupassen.
Im Bereich Eisenbrand wird der Regionale
Grünzug ebenfalls nicht mehr dargestellt.
Teilweise fehlt auch der
Landschaftsschutz.
Hier im Bereich des Dyckhofs - mit die
Kulturlandschaft prägenden, angrenzenden Freiflächen - ist der Regionale
Grünzug bzw. Landschaftsschutz zum Schutz des Landschaftsbildes darzustellen.
Dies auch unter Beachtung, dass dieser Bereich direkt in den Schutzzonen des
Fluglärmgesetzes des Flughafens Düsseldorf liegt und in Zukunft auf eine Darstellung
der Schutzzone des LEP, Schutz vor Fluglärm verzichtet werden soll. Des
weiteren handelt es sich hier um einen Bereich für die landschaftsorientierte
Erholung, der durch die vorhandenen Feizeitnutzungen und unter Beachtung der
Darstellungen des Landschaftsplanes des Rhein-Kreisses Neuss geprägt und
erkennbar ist.
d)
Darstellung von Freifläche für Friedhöfe am Siedlungsrand
Die Bezirksplanungsbehörde sollte eine
einheitliche Vorgehensweise wählen und entsprechend die Friedhofsflächen am
Westrand Osterath herausnehmen, da der Friedhof im Osten Lank-Latums und auch
der Büdericher Friedhof jeweils als Freiraum dargestellt sind.
e) Sondierungsfläche für eine weitere
mögliche GIB-Darstellung
Die alternative Darstellung eines Regionalen Grünzuges, Beikarte 4 C im
Stadtgebiet der Stadt Kaarst entlang des „Nordkanals“ bildet zum nördlichen
Freiraum keine nachvollziehbarer Ersatzfunktion. Darüber hinaus wird im
Fachbeitrag des Naturschutzes und der Landschaftspflege -Teilabschnitt
Düsseldorf -, Karte 7.1 dieser Teilraum großflächig als „unzerschnittener,
verkehrsarmer Raum > 10 bis 50 qkm“ definiert und sollte somit auch in der
Beikarte 4 A des Regionalplans mit aufgeführt werden. Die Streichung der Fläche
wird zur Schaffung eines durchgängigen Freiraums und Biotopverbundes, von den
Niersniederungen kommend, in Richtung der Rheinauen angeregt. Dies zumal es
sich bei der Sondierungsfläche um schutzwürdige Böden handelt (Beikarte 4 B)
Nach Aussage der Bezirksregierung bestehe über die im Regionalplan festgelegten
Bereiche im Planungszeitraum für gewerbliche und industrielle Nutzungen
inklusive zweckgebundene Bereiche kein weiterer Bedarf. Im Planungszeitraum ist
demnach die Darstellung einer weiteren potentiellen GIB-Fläche nicht
erforderlich.
Auschnitt: Beikarte 4C
Auszug GEP99 /
Biotopvernetzung Kaarst / Meerbusch
Sonstige Änderungen und Anpassungen
Rückstufung von Naturschutz- zu Landschaftsschutzgebiet
Die Flächendarstellung der
Naturschutzgebiete wurde mehrheitlich im Regionalplan auf die Darstellung des
Landschaftsplanes des Rhein-Kreises-Neuss reduziert. Dabei reduziert sich die
bisherige Flächendarstellung entlang des Bursbachs. Die Darstellung entlang der
Stadtgrenze zu Krefeld in Richtung Rhein entfällt.
Entgegen den Darstellungen des GEP99 haben
die Flächen nicht den Status eines Naturschutzgebietes erreicht. Sollte hier
zukünftig Ergänzungs-Maßnahmen erfolgen, können neu entstandene Schutzgebiete
im nächsten Regionalplan dargestellt werden.
Die Darstellung des Landschaftsschutzes
entlang der Stadtgrenze und im gesamten Westen von Lank, den Bursbach
überlagernd, bleibt weiterhin bestehen. Ebenso bleibt die Darstellung des
Landschaftsschutzes im Rheinvorland bestehen.
Ebenso bleibt eine Darstellung für den
Naturschutz im Rheinvorland bestehen, der über die Darstellung des
Landschaftsplanes hinaus geht.
Im Bereich des Grenzgrabens wird die
Darstellung Naturschutz (hier Wald) geringfügig angepasst. Die gesamte Fläche
wird jedoch neu als Regionaler Grünzug dargestellt. Entsprechend den
Darstellungen des Landschaftsplanes sollte im Bereich der Buschstraße auch der
Landschaftsschutz dargestellt werden.
Kläranlagen und Autobahnrandbereiche
Landschaftsschutz wird sachgereicht auf
den Flächen der Kläranlage nicht mehr dargestellt. Die Fläche der Kläranlage
wird erstmal in ihrer flächigen, ganzen Ausdehnung dargestellt.
Innerhalb der Ilvericher Altrheinschlinge
wird weiterhin Landschaftsschutz dargestellt.
Ergänzung von Natur- und Landschaftsschutz
- Strümp Süd
Dargestellt wird ein neuer Regionaler
Grünzug zwischen A44 und Strümper Busch.
- am Herrenbusch
Hinzu kommt ein Naturschutzgebiet im Süden
des Herrenbusches.
- westlich Osterath
Westlich Osterath werden die
Ausgleichsflächen der Umgebungsstraße mit in den Landschaftsschutz aufgenommen.
- südlich Bovert
Südlich Bovert bis zur Autobahn wird der
Regionale Grünzug bis an die Siedlungsgrenze erweitert.
- Haus Meer
Haus Meer wird vom Landschaftsschutz
nunmehr vollständig abgedeckt. Im Bereich des Parkplatzes Haltestelle Haus Meer
wird er sachgereicht zurückgenommen.
- westlich Büderich
Im Osten Büderichs wird der Regionale
Grünzug auf die Flächen hinter die Plantrasse der Umgehungsstraße verlängert.
Dies auch auf Friedhofsflächen die in anderen Stadtteilen Teil des ASB sind.
Hier sollte die Bezirksregierung eine
einheitliche Vorgehensweise wählen und entsprechend die Friedhofsflächen am
Westrand Osterath herausnehmen, da der Friedhof im Osten Lank-Latums und eben
der Büdericher Friedhof jeweils als Freiraum dargestellt sind.
- zwischen Lank und Ilverich
Sachgerechte Anpassung der Fläche für
Naturschutz an Autobahnen und entlang der DB-Trasse
im Bereich der Görgesheide.
Landschaftsschutz wird hier entsprechend
der Darstellung des Landschaftsplanes des Rhein Kreisses Neuss nicht mehr
dargestellt.
Detaillierungsgrad:
Unter Betrachtung, dass der neue
Regionalplan geringfügige Darstellung an anderer Stelle, zum Beispiel die
Ergänzung der Schraffur von Landschaftsschutz nördlich der A44 auf Krefelder
Straße vorgibt, dies im Wissen, dass diese Flächen unterhalb einer 380
KV-Leitung liegen, ist eine unzureichende Unschärfe-Argumentation nicht
akzeptabel und nicht gleichbehandelnd.
Finanzielle
Auswirkung:
Durch
die Ausführung des vorgeschlagenen Beschlusses entstehen keine Auswirkungen auf
den Haushalt.
Alternativen:
keine