Betreff
Neuer Regionalplan
Stadt Meerbusch, lfd. Bu. H
Regionale Grünzuge / Natur- und Landschaftsschutz
Vorlage
FB4/0138/2014
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

 

Der Ausschuss für Planung und Liegenschaften empfiehlt dem Rat der Stadt folgendes zu beschließen:

 

Die Regionalplanungsbehörde wird aufgefordert

 

a) den Regionalen Grünzug im Regionalplan südwestlich Bösinghoven wie folgt darzustellen:

 

 

 

 

 

 

 

 

b) den Regionalen Grünzug und den Landschaftsschutz im Regionalplan südlich Osterath wie folgt darzustellen:

 

 

 

 

 

 

c) den Regionalen Grünzug im Regionalplan am Golfplatz in Büderich und innerhalb der Fluglärmschutzzonen des Düsseldorfer Flughafens wie folgt darzustellen:

 

 

 

 

 

d) die Freiflächen/Regionaler Grünzug für Friedhöfe am Siedlungsrand darzustellen

 

 

e) Sondierungsfläche für eine Arrondierungsfläche für weitere GIB-Darstellungen aufzunehmen.

 

Einer Sondierungsfläche für eine weitere mögliche GIB-Darstellung gemäß Beikarte 3 A, nördlich der A 52 auf Kaarster Stadtgebiet, wird nicht zugestimmt. Es wird die Streichung der Fläche angeregt.

 

gewünschte ASB-GE-Darstellung

 

Ausschnitt: Beikarte3 B

 

 

 


Sachverhalt:

 

a) Darstellung Regionaler Grünzug im Regionalplanes Entwurf südwestlich Bösinghoven

 

Der Regionale Grünzug entlang der Stadtgrenze zu Krefeld wird nicht mehr dargestellt.

Hier sollte der Regionale Grünzug die alte Rheinschlinge aufnehmen und den Mindestzwischenraum zwischen Bösinghoven und der Vogelsiedlung(Wachtelweg/Rebhuhnweg) definieren, da die Alte Rheinschlinge auch im Landschaftsplan in einem Umwandlungsverbot gemäß LG NRW liegt.

 

Die Darstellung des Landschaftsschutzes wird hier mehrheitlich erhalten.

Das kleinteilige Absetzen der Landschaftsschutz - Schraffur kann dabei jedoch – bis auf die Siedlungsfläche der Vogelsiedlung – nicht nachvollzogen werden.

Die Reservefläche im Norden Bösinghoven und Görgesheide Nord wird dem Regionalen Grünzug zugeordnet.

 

 

 

b) Darstellung Regionaler Grünzug im Regionalplanes Entwurf südlich Osterath und Erhalt der Landschaftsschutzdarstellung

 

Der Streifen Regionaler Grünzug entlang der Stadtgrenze zu Kaarst wird nicht mehr dargestellt. Ebenso wird hier ein Streifen Landschaftsschutzdarstellung reduziert.

Im Übergang zu den hier später renaturierten Auskiesungsflächen sollte an dieser Darstellung festgehalten werden. Dabei ist die naturräumliche Verknüpfung mit den Landschaftsschutzbereichen auf dem Stadtgebiet Willich zu sehen. Des weitern bildet dieser Bereich zwischen Umspannwerk und Auskiesungsflächen Raum für die Naherholung im Süden Osterath ab und ist zu erhalten. Das Umspannwerk wird dabei im Regionalplan nicht als Allgemeiner Siedlungsbereich dargestellt, ist jedoch faktisch besiedelte Fläche.

 

 

 

c) Darstellung Regionaler Grünzug im Regionalplanes Entwurf am Golfplatz in Büderich und innerhalb der Fluglärmschutzzonen/Bauverbotszonen des Düsseldorfer Flughafens

 

Der Landschaftsschutz wird nicht mehr dargestellt.

Der Regionaler Grünzug wird mehrheitlich nicht mehr dargestellt.

Hier sind beide Darstellungen wieder einzupflegen. Dies u.a. unter Berücksichtigung der Landschaftsschutzdarstellung im Landschaftsplan entlang des Schackumer Baches.

Da es sich hier - im Zusammenhang mit dem Eisenbrand - um einen Schwerpunktbereich für die landschaftsorientierte Erholung handelt - realisierte und geplante Einrichtungen für die Erholung – und auch bauliche Anlagen (z.B. Golfplätze, offene Fußballplätze) vorzufinden sind, ist unter Beachtung der tatsächlichen Grünflächenfestsetzungen im Flächennutzungsplan die Darstellung des Landschaftsschutzes zu prüfen und anzupassen.

 

Im Bereich Eisenbrand wird der Regionale Grünzug ebenfalls nicht mehr dargestellt.

Teilweise fehlt auch der Landschaftsschutz.

Hier im Bereich des Dyckhofs - mit die Kulturlandschaft prägenden, angrenzenden Freiflächen - ist der Regionale Grünzug bzw. Landschaftsschutz zum Schutz des Landschaftsbildes darzustellen. Dies auch unter Beachtung, dass dieser Bereich direkt in den Schutzzonen des Fluglärmgesetzes des Flughafens Düsseldorf liegt und in Zukunft auf eine Darstellung der Schutzzone des LEP, Schutz vor Fluglärm verzichtet werden soll. Des weiteren handelt es sich hier um einen Bereich für die landschaftsorientierte Erholung, der durch die vorhandenen Feizeitnutzungen und unter Beachtung der Darstellungen des Landschaftsplanes des Rhein-Kreisses Neuss geprägt und erkennbar ist.

 

 

 

d) Darstellung von Freifläche für Friedhöfe am Siedlungsrand

 

Die Bezirksplanungsbehörde sollte eine einheitliche Vorgehensweise wählen und entsprechend die Friedhofsflächen am Westrand Osterath herausnehmen, da der Friedhof im Osten Lank-Latums und auch der Büdericher Friedhof jeweils als Freiraum dargestellt sind.

 

 

 

e) Sondierungsfläche für eine weitere mögliche GIB-Darstellung

 

Die alternative Darstellung eines Regionalen Grünzuges, Beikarte 4 C im Stadtgebiet der Stadt Kaarst entlang des „Nordkanals“ bildet zum nördlichen Freiraum keine nachvollziehbarer Ersatzfunktion. Darüber hinaus wird im Fachbeitrag des Naturschutzes und der Landschaftspflege -Teilabschnitt Düsseldorf -, Karte 7.1 dieser Teilraum großflächig als „unzerschnittener, verkehrsarmer Raum > 10 bis 50 qkm“ definiert und sollte somit auch in der Beikarte 4 A des Regionalplans mit aufgeführt werden. Die Streichung der Fläche wird zur Schaffung eines durchgängigen Freiraums und Biotopverbundes, von den Niersniederungen kommend, in Richtung der Rheinauen angeregt. Dies zumal es sich bei der Sondierungsfläche um schutzwürdige Böden handelt (Beikarte 4 B)

 

 

 

 

Nach Aussage der Bezirksregierung bestehe über die im Regionalplan festgelegten Bereiche im Planungszeitraum für gewerbliche und industrielle Nutzungen inklusive zweckgebundene Bereiche kein weiterer Bedarf. Im Planungszeitraum ist demnach die Darstellung einer weiteren potentiellen GIB-Fläche nicht erforderlich.

 

 

Auschnitt: Beikarte 4C

 

 

 

 

 

 

Auszug GEP99 / Biotopvernetzung Kaarst / Meerbusch

 

 

Sonstige Änderungen und Anpassungen

 

Rückstufung von Naturschutz- zu Landschaftsschutzgebiet

 

Die Flächendarstellung der Naturschutzgebiete wurde mehrheitlich im Regionalplan auf die Darstellung des Landschaftsplanes des Rhein-Kreises-Neuss reduziert. Dabei reduziert sich die bisherige Flächendarstellung entlang des Bursbachs. Die Darstellung entlang der Stadtgrenze zu Krefeld in Richtung Rhein entfällt.

Entgegen den Darstellungen des GEP99 haben die Flächen nicht den Status eines Naturschutzgebietes erreicht. Sollte hier zukünftig Ergänzungs-Maßnahmen erfolgen, können neu entstandene Schutzgebiete im nächsten Regionalplan dargestellt werden.

 

Die Darstellung des Landschaftsschutzes entlang der Stadtgrenze und im gesamten Westen von Lank, den Bursbach überlagernd, bleibt weiterhin bestehen. Ebenso bleibt die Darstellung des Landschaftsschutzes im Rheinvorland bestehen.

Ebenso bleibt eine Darstellung für den Naturschutz im Rheinvorland bestehen, der über die Darstellung des Landschaftsplanes hinaus geht.

 

Im Bereich des Grenzgrabens wird die Darstellung Naturschutz (hier Wald) geringfügig angepasst. Die gesamte Fläche wird jedoch neu als Regionaler Grünzug dargestellt. Entsprechend den Darstellungen des Landschaftsplanes sollte im Bereich der Buschstraße auch der Landschaftsschutz dargestellt werden.

 

Kläranlagen und Autobahnrandbereiche

 

Landschaftsschutz wird sachgereicht auf den Flächen der Kläranlage nicht mehr dargestellt. Die Fläche der Kläranlage wird erstmal in ihrer flächigen, ganzen Ausdehnung dargestellt.

Innerhalb der Ilvericher Altrheinschlinge wird weiterhin Landschaftsschutz dargestellt.

 

Ergänzung von Natur- und Landschaftsschutz

 

- Strümp Süd

Dargestellt wird ein neuer Regionaler Grünzug zwischen A44 und Strümper Busch.

 

- am Herrenbusch

Hinzu kommt ein Naturschutzgebiet im Süden des Herrenbusches.

 

- westlich Osterath

Westlich Osterath werden die Ausgleichsflächen der Umgebungsstraße mit in den Landschaftsschutz aufgenommen.

 

- südlich Bovert

Südlich Bovert bis zur Autobahn wird der Regionale Grünzug bis an die Siedlungsgrenze erweitert.

 

- Haus Meer

Haus Meer wird vom Landschaftsschutz nunmehr vollständig abgedeckt. Im Bereich des Parkplatzes Haltestelle Haus Meer wird er sachgereicht zurückgenommen.

 

- westlich Büderich

Im Osten Büderichs wird der Regionale Grünzug auf die Flächen hinter die Plantrasse der Umgehungsstraße verlängert. Dies auch auf Friedhofsflächen die in anderen Stadtteilen Teil des ASB sind.

Hier sollte die Bezirksregierung eine einheitliche Vorgehensweise wählen und entsprechend die Friedhofsflächen am Westrand Osterath herausnehmen, da der Friedhof im Osten Lank-Latums und eben der Büdericher Friedhof jeweils als Freiraum dargestellt sind.

 

- zwischen Lank und Ilverich

Sachgerechte Anpassung der Fläche für Naturschutz an Autobahnen und entlang der DB-Trasse im Bereich der Görgesheide.

Landschaftsschutz wird hier entsprechend der Darstellung des Landschaftsplanes des Rhein Kreisses Neuss nicht mehr dargestellt.

 

Detaillierungsgrad:

 

Unter Betrachtung, dass der neue Regionalplan geringfügige Darstellung an anderer Stelle, zum Beispiel die Ergänzung der Schraffur von Landschaftsschutz nördlich der A44 auf Krefelder Straße vorgibt, dies im Wissen, dass diese Flächen unterhalb einer 380 KV-Leitung liegen, ist eine unzureichende Unschärfe-Argumentation nicht akzeptabel und nicht gleichbehandelnd.

 


Finanzielle Auswirkung:

 

Durch die Ausführung des vorgeschlagenen Beschlusses entstehen keine Auswirkungen auf den Haushalt.

 


Alternativen:

keine