Betreff
Neuer Regionalplan
Stadt Meerbusch, lfd. Bu. K
Steuerbare Rückhalteräume
Taschenpolder Ilverricher Bruch
Vorlage
FB4/0136/2014
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

 

Der Ausschuss für Planung und Liegenschaften empfiehlt dem Rat der Stadt folgendes zu beschließen:

 

Der im Stadtgebiet Meerbusch dargestellte Überschwemmungsbereich im Bereich der Ilvericher Altrheinschlinge und südwestlich angrenzender Flächen ist ersatzlos zurückzunehmen.

 

 

 


Sachverhalt:

 

Im Entwurf des neuen Regionalplanes wird für die Rückgewinnung von Retentionsraum der Meerbuscher Naherholungsbereich der Ilvericher Altrheinschlinge vorgeschlagen. Die Darstellung wurde aus dem Entwurf der Landesentwicklungsplanes -LEP NRW- übertragen. Eine entsprechende Stellungnahme zum LEP-Entwurf (7.4-6 Ziel Überschwemmungsbereiche / 7.4-7 Ziel Rückgewinnung von Retentionsraum) wurde bereits am 14. Februar 2014 abgebeben.

Innerhalb des dargestellten Überschwemmungsbereiches liegen Tunnelbauwerke der Bundesautobahn A 44 sowie direkt angrenzend, am tiefsten Punkt, die Kläranlage Düsseldorf-Nord.

Eine gewünschte Freihaltung oder gar eine Zurückgewinnung als Wasserrückhalt oder Retentionsraum ist dahingehend ausgeschlossen. Eine Unter- bzw. Überflutung der Bauwerke (Auftreiben) oder der Klärbecken kann nicht ernsthaft gewollt sein.

Ergänzend ist anzumerken, dass in den letzten Jahren der Deich auf Meerbuscher Stadtgebiet auf der gesamten Strecke zwischen Krefeld und Düsseldorf vollständig neu und erhöht errichtet wurde.

Darüber hinaus würde durch die Einrichtung eines Retentionsraumes (Deichrückverlegung) in erheblichem Umfang landwirtschaftlich genutzte Flächen (Ackerflächen, bedingt ackerfähige Flächen, Grünland) einer zumindest vorübergehenden Nutzung entzogen. Der Regionalplanentwurf macht dabei keine Aussagen, wie diesen negativen Auswirkungen für die dort wirtschaftenden landwirtschaftlichen Betriebe begegnet werden soll.

Durch anhaltende mehrwöchige Überschwemmung wäre mit dem Verlust derzeit vorhandener, wertvoller grundwassergeprägten Biotope zu rechnen.

Durch erforderliche Maßnahmen - zur Verringerung der Auswirkungen eines ggf. zu installierenden Taschenpolders (Grundwasseraufhöhungen) im Bereich der Stadtteile Ilverich, Strümp und Büderich - wie das Abpumpen von Grundwasser in einer Größenordnung von bis zu mehreren Mio. m³ - ergeben sich massive Eingriffe in das Grundwasserregime in wasserwirtschaftlich sensiblen Räumen. Diese müssten neben einer qualitativen Wertung einer quantitativen Beurteilung unterzogen werden, da durch die hydraulischen Maßnahmen wesentliche Änderungen in den Wassereinzugsgebieten des Wasserwerkes Lank-Latum und damit eine Beeinträchtigung der öffentlichen Trinkwasserversorgung zu erwarten ist. Hierzu fehlen dezidierte Aussagen.

Ebenso befindet sich in diesem Bereich eine größere Anzahl von Ver- und Entsorgungsleitungen, die gegen Auftrieb bei einer mehrwöchigen Überschwemmungszeit sowie die Wartung der Anlagen während dieser Zeit gesichert bzw. aufrecht erhalten werden müssten. Auch hierzu wären detaillierte Angaben erforderlich. In diesem Zusammenhang stellt sich die Frage eines erhöhten Folgekostenaufwandes im Sinne des LEP-Grundsatzes 6.1-9 und ob dieser erhöhte Folgenkostenaufwand bereits bei einer pauschalen Darstellung im Landesentwicklungsplan oder Regfbedacht wurde.

In jedem Fall wäre bei der Errichtung eines Rückhalteraumes (Deichrückverlegung) mit einer erheblichen Beeinträchtigung der Lebensqualität der Meerbuscher Bürger durch Entzug von landschafts- und naturgebundenen Freizeit- und Erholungsmöglichkeiten sowie einer erheblichen Beeinträchtigung des Wohnumfeldes und des Landschaftsbildes bei Eindeichung der Ilvericher Altrheinschlinge mit bis zu 6 m hohen Deichen bzw. durch technische Bauwerke (Brücken, Einlassbauwerke etc.) zu rechnen.

Die Stadt lehnt eine Inanspruchnahme der Ilvericher Altrheinschlinge als Retentionsraum mit Deichrückverlegungen grundsätzlich ab. Die Stellungnahme der Stadt Meerbusch zum LEP (siehe Seite 2, Pkt. 7.4-6, Rückgewinnung von Retentionsraum) beruht auf einem einstimmigen Beschluss aller Fraktionen.

 

Auch wurden seit Mitte der 1990er Jahre mehrere ablehnende Stellungnahmen abgegeben, die von den politischen Gremien der Stadt Meerbusch ebenfalls jeweils einstimmig beschlossen wurden. Da innerhalb des Zeithorizontes des Regionalplanes und auch längerfristig mit der Realisierung des Retentionsraums nicht zu rechnen ist, ist die Darstellung im Entwurf des neuen Regionalplans zu streichen.

Die Bedenken sind dabei so gravierend, dass schon zum jetzigen Zeitpunkt eine Herausnahme entschieden werden kann, ohne dass es weiterer aufwendiger Gutachten der jeweiligen Betroffenen bedarf.

Die Stadt Meerbusch begrüßt sehr wohl ein Umdenken in der Hochwasserschutzpolitik zu einem nachhaltigen Hochwasserschutz.

Unter Berücksichtigung der Größenordnung dieser Planung, des außerordentlich erheblichen technischen Aufwandes und der sonstigen ökologischen, landschaftlichen und städtebaulichen Beeinträchtigungen ist die Ilvericher Altrheinschlinge jedoch ein absolut ungeeigneter Standort für einen Polder.

 


Finanzielle Auswirkung:

 

Durch die Ausführung des vorgeschlagenen Beschlusses entstehen keine Auswirkungen auf den Haushalt.

 


Alternativen:

keine