Stadt Meerbusch, lfd. Bu. K
Steuerbare Rückhalteräume
Taschenpolder Ilverricher Bruch
Beschlussvorschlag:
Der Ausschuss für Planung und Liegenschaften empfiehlt dem Rat der Stadt folgendes zu beschließen:
Der im Stadtgebiet Meerbusch
dargestellte Überschwemmungsbereich im Bereich der Ilvericher Altrheinschlinge
und südwestlich angrenzender Flächen ist ersatzlos zurückzunehmen.
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Sachverhalt:
Im Entwurf des neuen Regionalplanes
wird für die Rückgewinnung von Retentionsraum der Meerbuscher
Naherholungsbereich der Ilvericher Altrheinschlinge vorgeschlagen. Die
Darstellung wurde aus dem Entwurf der Landesentwicklungsplanes -LEP NRW-
übertragen. Eine entsprechende Stellungnahme zum LEP-Entwurf (7.4-6 Ziel
Überschwemmungsbereiche / 7.4-7 Ziel Rückgewinnung von Retentionsraum) wurde
bereits am 14. Februar 2014 abgebeben.
Innerhalb des dargestellten
Überschwemmungsbereiches liegen Tunnelbauwerke der Bundesautobahn A 44 sowie
direkt angrenzend, am tiefsten Punkt, die Kläranlage Düsseldorf-Nord.
Eine gewünschte Freihaltung oder gar
eine Zurückgewinnung als Wasserrückhalt oder Retentionsraum ist dahingehend
ausgeschlossen. Eine Unter- bzw. Überflutung der Bauwerke (Auftreiben) oder der
Klärbecken kann nicht ernsthaft gewollt sein.
Ergänzend ist anzumerken, dass in den
letzten Jahren der Deich auf Meerbuscher Stadtgebiet auf der gesamten Strecke
zwischen Krefeld und Düsseldorf vollständig neu und erhöht errichtet wurde.
Darüber hinaus würde durch die Einrichtung
eines Retentionsraumes (Deichrückverlegung) in erheblichem Umfang
landwirtschaftlich genutzte Flächen (Ackerflächen, bedingt ackerfähige Flächen,
Grünland) einer zumindest vorübergehenden Nutzung entzogen. Der
Regionalplanentwurf macht dabei keine Aussagen, wie diesen negativen
Auswirkungen für die dort wirtschaftenden landwirtschaftlichen Betriebe
begegnet werden soll.
Durch anhaltende mehrwöchige
Überschwemmung wäre mit dem Verlust derzeit vorhandener, wertvoller
grundwassergeprägten Biotope zu rechnen.
Durch erforderliche Maßnahmen - zur
Verringerung der Auswirkungen eines ggf. zu installierenden Taschenpolders
(Grundwasseraufhöhungen) im Bereich der Stadtteile Ilverich, Strümp und
Büderich - wie das Abpumpen von Grundwasser in einer Größenordnung von bis zu
mehreren Mio. m³ - ergeben sich massive Eingriffe in das Grundwasserregime in
wasserwirtschaftlich sensiblen Räumen. Diese müssten neben einer qualitativen
Wertung einer quantitativen Beurteilung unterzogen werden, da durch die
hydraulischen Maßnahmen wesentliche Änderungen in den Wassereinzugsgebieten des
Wasserwerkes Lank-Latum und damit eine Beeinträchtigung der öffentlichen
Trinkwasserversorgung zu erwarten ist. Hierzu fehlen dezidierte Aussagen.
Ebenso befindet sich in diesem Bereich
eine größere Anzahl von Ver- und Entsorgungsleitungen, die gegen Auftrieb bei
einer mehrwöchigen Überschwemmungszeit sowie die Wartung der Anlagen während
dieser Zeit gesichert bzw. aufrecht erhalten werden müssten. Auch hierzu wären
detaillierte Angaben erforderlich. In diesem Zusammenhang stellt sich die Frage
eines erhöhten Folgekostenaufwandes im Sinne des LEP-Grundsatzes 6.1-9 und ob
dieser erhöhte Folgenkostenaufwand bereits bei einer pauschalen Darstellung im
Landesentwicklungsplan oder Regfbedacht wurde.
In jedem Fall wäre bei der Errichtung
eines Rückhalteraumes (Deichrückverlegung) mit einer erheblichen
Beeinträchtigung der Lebensqualität der Meerbuscher Bürger durch Entzug von
landschafts- und naturgebundenen Freizeit- und Erholungsmöglichkeiten sowie einer
erheblichen Beeinträchtigung des Wohnumfeldes und des Landschaftsbildes bei
Eindeichung der Ilvericher Altrheinschlinge mit bis zu 6 m hohen Deichen bzw.
durch technische Bauwerke (Brücken, Einlassbauwerke etc.) zu rechnen.
Die
Stadt lehnt eine Inanspruchnahme der Ilvericher Altrheinschlinge als
Retentionsraum mit Deichrückverlegungen grundsätzlich ab. Die Stellungnahme der
Stadt Meerbusch zum LEP (siehe Seite 2, Pkt. 7.4-6, Rückgewinnung von
Retentionsraum) beruht auf einem einstimmigen Beschluss aller Fraktionen.
Auch wurden
seit Mitte der 1990er Jahre mehrere ablehnende Stellungnahmen abgegeben, die
von den politischen Gremien der Stadt Meerbusch ebenfalls jeweils einstimmig
beschlossen wurden. Da innerhalb des Zeithorizontes des Regionalplanes und auch
längerfristig mit der Realisierung des Retentionsraums nicht zu rechnen ist,
ist die Darstellung im Entwurf des neuen Regionalplans zu streichen.
Die Bedenken
sind dabei so gravierend, dass schon zum jetzigen Zeitpunkt eine Herausnahme
entschieden werden kann, ohne dass es weiterer aufwendiger Gutachten der
jeweiligen Betroffenen bedarf.
Die Stadt
Meerbusch begrüßt sehr wohl ein Umdenken in der Hochwasserschutzpolitik zu
einem nachhaltigen Hochwasserschutz.
Unter
Berücksichtigung der Größenordnung dieser Planung, des außerordentlich
erheblichen technischen Aufwandes und der sonstigen ökologischen,
landschaftlichen und städtebaulichen Beeinträchtigungen ist die Ilvericher
Altrheinschlinge jedoch ein absolut ungeeigneter Standort für einen Polder.
Finanzielle
Auswirkung:
Durch
die Ausführung des vorgeschlagenen Beschlusses entstehen keine Auswirkungen auf
den Haushalt.
Alternativen:
keine