Stadt Meerbusch, lfd. GE1001
Interkommunales Gewerbegebiet, Fläche 1001
Beschlussvorschlag:
Der Ausschuss für Planung und Liegenschaften empfiehlt dem Rat der Stadt folgendes zu beschließen:
Die Siedlungsergänzungsfläche für ein interkommunales Gewerbegebiet Meerbusch/Krefeld im Nordosten Osteraths wird bestätigt.
Beschlusslage vom 5. Juli
2012 |
Darstellung im
Regionalplanentwurf |
Strukturskizze |
|
|
Gewerbe
/ keine WE |
Sachverhalt:
Dem städtischen Darstellungswunsch wurde entsprochen.
(Beschluss des Ausschusses für Planung und Liegenschaften vom 5. Juli 2012)
Die Regionalplanungsbehörde führt zum interkommunalen Gewerbegebiet in der Begründung zum Regionalplanentwurf (ab Seite 293) aus:
„Die Stadt
Meerbusch hat einen Bedarf von 39 ha. Planerisch gesichert im neuen
Regionalplan sind 44 ha. Von diesen Entwicklungspotentialen sind 10 ha als GIB
und 15 ha als ASB‐GE südlich der BAB 44 dargestellt, die gemeinsam mit der Stadt Krefeld
entwickelt werden sollen. Die Stadt Meerbusch kann aufgrund des lokalen Bedarfs
Teilbereiche des ASB‐GE auch ohne die Zusammenarbeit mit der Stadt
Krefeld entwickeln, sollte sich das Gesamtprojekt verzögern.“
„Die Stadt Krefeld hat einen Bedarf von 198 ha. Planerisch gesichert im
neuen Regionalplan sind 223 ha. Der Überhang von 25 ha ist bedarfsgerecht, da
von den Entwicklungspotentialen 75 ha im GIBZ Hafen und hafenaffines Gewerbe
liegen. Um den kommunalen Bedarf decken zu können wird gemeinsam mit Meerbusch ein interkommunales Gewerbegebiet südlich
der BAB 44 vorgesehen. Es werden hierfür 50 ha GIBZ und 8 ha ASB-GE als
überregional bedeutsamer Standort Krefeld / Meerbusch dargestellt. Gestrichen
wurden 8 ha ASB in Inrath, die für eine gewerbliche Entwicklung vorgesehen
waren. Gleichzeitig zum Regionalplan stellt die Stadt Krefeld ihren FNP neu
auf. Im Rahmen dessen wurde eine Vielzahl von Flächenalternativen geprüft. Eine
von der Stadt vorgeschlagene Darstellung eines GIB nördlich der BAB 44 wird
aufgrund der standörtlichen Gegebenheiten (Nähe zur Wohnbebauung, RGZ,
Standortalternative südlich der BAB) nicht regionalplanerisch umgesetzt, statt
dessen wird der interkommunale Standort südlich der BAB geplant. Im Rahmen der
FNP Neuaufstellung geht die Stadt Krefeld von einem höheren Bedarf an
gewerblichen Bauflächen aus, der auf Basis des HSP‐Ansatzes nicht
begründet werden kann.
„Die Gemeinde
Willich hat einen Bedarf von 52 ha. Planerisch gesichert im neuen
Regionalplan sind 53 ha. Somit konnte dem Wunsch der Stadt auf Ausweisung
eines Bereiches für gewerbliche und industrielle Nutzungen (GIB) westlich der
vorhandenen Standortes Münchheide entsprochen werden.“
Des Weiteren wird auf Seite 54 ausgeführt:
„...... Die Standorte sind
aufgrund ihrer Größe und / oder ihrer Standortqualitäten nicht nur von
Bedeutung für die kommunale Wirtschaftsentwicklung, sondern auch für die Planungsregion. Das
Potenzial, welches in diesen GIB für überregional bedeutsame Standorte besteht,
ist größer als der Bedarf der Belegenheitskommune und erfordert darum ein
regional abgestimmtes Vorgehen bei der bauleitplanerischen Umsetzung. Teilweise
handelt es sich um Standorte, an denen kommunale Bedarfe für eine gewerbliche
Entwicklung angrenzender Kommunen befriedigt werden sollen, weil es innerhalb
des angrenzenden kommunalen Gebietes keine geeigneten oder vergleichbar guten
Standorte gibt (z.B. Krefeld/Meerbusch).
Voraussetzung für die Umsetzung der Standorte durch die Darstellung von
Bauflächen in den Flächennutzungsplänen sind regional abgestimmte
Gewerbeflächenkonzepte, die bereits vor dem Bauleitplanverfahren zur FNP
Änderung erarbeitet werden sollen. Die GIBZ sind wichtige Bestandteile des
Regionalplanes als regionales Gewerbeflächenkonzept für die gesamte
Planungsregion. Des wegen soll in dem Gewerbeflächenkonzept für die Umsetzung
des überregional bedeutsamen Standortes nicht nur wie im GEP99 bisher
vorgesehen ein städtebauliches Konzept erarbeitet werden, sondern sollen das
Profil des Gewerbegebietes (z.B. vorgesehene Branchen), Standortqualitäten und
die abschnittsweise Realisierung abgestimmt werden. Dabei ist auch zu klären,
wie die Gewerbeflächenpotenziale im Sielungsmonitoring bewertet werden.
In der Fortschreibung des
Regionalplanes wurden zwei neue überregional bedeutsame Standorte im
Regionalplan für eine bauliche Entwicklung vorgesehen (Grevenbroich/Jüchen und
Mönchengladbach/Viersen). Für sie wird im Rahmen des Siedlungsmonitorings, im
Fachbeitrag der Wirtschaft sowie im Logistikkonzept Niederrhein ein Bedarf
festgestellt. Die überregional bedeutsamen Standorte in Krefeld-Fichtenhain/Meerbusch-Osterath und Nettetal- Kaldenkirchen
wurden im GEP99 nur im textlichen Ziel vorgesehen, aber nicht in den
zeichnerischen Darstellungen räumlich konkretisiert. Für sie wird eine
Abgrenzung durch eine Zweckbindung in den zeichnerischen Darstellungen
vorgenommen....“.
und auf Seite 311:
„.... Im Gebiet der Stadt Meerbusch (südlich A44/ westl. L
26) ist ein GIB mit Zweckbindung überregional bedeutsamer Standort und
angrenzend ein Allgemeiner Siedlungsbereich mit einer Zweckbindung für Gewerbe
(ASB-GE) für eine interkommunale Zusammenarbeit
der Städte Meerbusch und Krefeld geplant. Es handelt sich um die Umsetzung
eines GEP99 vorgesehenen Sondierungsbereiches für eine gewerbliche Entwicklung,
der auch im textlichen Ziel als überregional bedeutsamer Standort genannt
wurde. Durch die unmittelbare Lage an der BAB 44 Anschlussstelle, den
bestehenden angrenzenden GIB und ASB und die sehr gute Erreichbarkeit des
Düsseldorfer Flughafens besteht ein gutes Potenzial für eine gewerbliche
Entwicklung. Zudem bestehen keine naturräumlichen Restriktionen an dem
Standort. Zwischen bestehendem GIB in Meerbusch und neuem GIBZ ist ein ASB-GE
geplant, der als Übergang zu angrenzender Wohnbebauung und zum
wohnverträglichen Gewerbe dient. In diesem Bereich kann zudem die Stadt
Meerbusch den lokalen Bedarf an gewerblichen Bauflächen decken. Aufgrund der
Bedarfssituation ist eine vollständige Umsetzung nur durch eine inter kommunale Zusammenarbeit zwischen Krefeld und
Meerbusch möglich, ggf. kann auch die Stadt Willich in die Kooperation
eingebunden werden. Lage und Zuschnitt ergeben sich aus Bedarf und
naturräumlichen Gegebenheiten.
Eine Beteiligung der Stadt Willich am Interkommunalen Gewerbebiet ist somit aus regionalplanerischer Sicht und auch aus städtischer Sicht nicht mehr erforderlich, da die Stadt Willich ihren gesamten Bedarf auf dem eigenen Stadtgebiet abdecken kann.
Um eine nicht gewollte Konkurrenzsituation zu vermeiden, spricht sich die Verwaltung für eine duale Zusammenarbeit der Städte Meerbusch und Krefeld aus.
Für ein gemeinsames Interkommunales Gewerbegebiet der Städte Meerbusch und Krefeld erarbeitet die Verwaltung in Abstimmung mit der Stadt Krefeld eine gesonderte Beratungsvorlage.
Finanzielle
Auswirkung:
Durch
die Ausführung des vorgeschlagenen Beschlusses entstehen keine Auswirkungen auf
den Haushalt.
Alternativen:
keine