Stadt Meerbusch, lfd. Nr. 8
Strümper Busch, Fläche 159
Beschlussvorschlag:
Der Ausschuss für Planung und Liegenschaften empfiehlt dem Rat der Stadt folgendes zu beschließen:
Die Siedlungsergänzungsflächen im Bereich des Strümper Busches sind im Regionalplan darzustellen.
Beschlusslage vom 5. Juli 2012 |
gewünschte Darstellung im Regionalplanentwurf |
Strukturskizze |
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ca. 250 WE |
Sachverhalt:
Grundsätzlich zeichnet sich ab, dass das
Verhältnis von starker Zunahme von kleinen Haushalten und deutlicher Abnahme
von größeren Haushalten in allen Kreisen und kreisfreien Städten zu erwarten
ist. Neben dem starken Anwachsen von kleinen Haushalten entsteht ein Bedarf
aufgrund der weiteren Zuwanderung von Menschen in unsere Region vor allem in
die Stadt Düsseldorf und deren näheren Umgebung. Seit vielen Jahren ist zu
beobachten, dass aufgrund einer Vielzahl von Faktoren, Städte wie Düsseldorf,
Köln, Münster oder auch Bonn einen sehr hohen Zuzug von meist jungen Menschen
erfahren. Auch wenn aufgrund der natürlichen Bevölkerungsentwicklung in der
Region eher mit einem Rückgang der Bevölkerung gerechnet werden muss, kann
dieser Zuzug in prosperierende urbanere Zentren diesen Rückgang zum Teil
ausgleichen. Vor dem Hintergrund der auch in Düsseldorf nur in Maßen
stattfindenden Wohnungsbautätigkeit, ist eine Verknappung des Wohnraumes in
Düsseldorf in den nächsten Jahren wahrscheinlich.
Aus diesem Grund wurde von der
Bezirksregierung zwischen der Stadtbahnhaltestelle Hoterheide und Kamper Weg
wie an der Stadtbahnhaltestelle Bovert (Fläche 159 und 173) ein zusätzlicher
Allgemeiner Siedlungsbereich „Wohnen“ dargestellt. Diese zusätzlichen
Flächenkontingente wurden der Stadt Meerbusch als Zuteilung aus dem sogenannten
„Überschwappeffekt„ der Stadt Düsseldorf vorgegeben (In und Um Düsseldorf).
Aus dieser „In und Um
Düsseldorf“ –Betrachtung können zusätzlich hier insgesamt Flächen für
rechnerisch 2100 WE gesichert werden (bei einer durchschnittlichen Realisierungsdichte
von 35 EW/m²). Die entwickelten Annahmen
über durchschnittliche Realisierungsdichten wurden von der
Bezirksplanungsbehörde nicht als Ziel formuliert, sondern dazu entwickelt, die
bestehenden und die neu darzustellenden ASB-Reserven in ihrer Nutzbarkeit zu
beziffern. Die gewählte Dichtekategorie –hier für mittelgroße Städte- soll dem demographischen Wandel und damit
einhergehenden Abnahme der Wohnbevölkerung Rechnung tragen: Negative Folgen der
Prozesse für den städtischen Haushalt und die Einwohner sollen durch eine
städtebauliche Dichte abgemildert werden. Durch dichteres Bauen ist
grundsätzlich eine bessere Auslastung, sowohl von technischer als auch sozialer
Infrastruktur möglich, was ökonomisch sinnvoll ist.
Mit Beschluss des Ausschusses für Planung
und Liegenschaften vom 5. Juli 2012 sollten die oben beschriebenen Flächen aus
dem Regionalplanentwurf herausgenommen werden. Die Bezirksregierung ist dieser
Anregung nicht gefolgt.
Die Verwaltung empfiehlt zur weiteren Stabilisierung der Meerbuscher
Bevölkerungsstruktur und im Sinne eines anpassungsfähigen „reagieren können“
die von der Bezirksregierung aufgezeigten Flächenreserven am öffentlichen
schienengebunden Nahverkehr im Regionalplan darzustellen.
Dies ist aus gesamtstädtischer Sicht und
aus städtebaulichen Gründen notwendig, da trotz komplexer Bedarfsberechnung der
langfristig bestehende - also über 20 Jahren hinausgehende - Bedarf nicht mit
hinreichender Sicherheit kalkuliert werden kann.
Der Nutzungsdruck auf den Raum ist in der
Region Düsseldorf sehr hoch und es ist wichtig, dass auch sehr langfristig
Möglichkeiten der Siedlungsentwicklung im Anschluss an den bestehenden
Siedlungsraum erhalten bleiben. Städtebaulich sinnvolle Reserveflächen halten
eine solche Flexibilität und Entwicklungsmöglichkeit offen. Deshalb ist es
wichtig, dieser Unsicherheit mit einer planerischen Darstellung zu begegnen,
die Entwicklungsoptionen für gute Standorte für die weitere Zukunft offenhält.
Außerdem bieten sich dabei die Flächen für „In und Um Düsseldorf – von ihrer
Standorteignung her – wenn andere oder bestehende ASB-Potentiale aus bisher
nicht ersichtlichen Gründen nicht in Anspruch genommen werden können und weiter
als Freiraum dargestellt werden, an.
Der Rat der Stadt entscheidet, ob und wann
eine Entwicklung auf diesen Flächen stattfinden soll.
Die kommunale Planungshoheit bleibt gewahrt, da die Bauleitplanung der
Städte und Gemeinden weiterhin in eigenem Ermessen Gestaltungsmöglichkeiten für
höhere und niedrigere Baudichten behält, da die beschriebenen Dichtewerte nur
durchschnittliche Realisierungsdichten sind. Da es sich bei allen
Reserveflächen im Regionalplan um Flächenpotenziale im Außenbereich und somit
um eine Lage am Ortrand der Stadtteile handelt, wird unter Berücksichtung der
Siedlungsstruktur der Stadt Meerbusch, mehrheitlich eine geringere Baudichte
angenommen. Die genaue Ausgestaltung der Flächendichte wird im städtischen
Bauleitplanverfahren ermittelt.
Finanzielle
Auswirkung:
Durch
die Ausführung des vorgeschlagenen Beschlusses entstehen keine Auswirkungen auf
den Haushalt.
Alternativen:
Der Verzicht auf Siedlungsergänzungsflächen im Bereich des Strümper Busches wird bestätigt.
Beschlusslage vom 5. Juli
2012 |
gewünschte Darstellung im Regionalplanentwurf gemäß Beschluss vom 5. Juli
2012 |
Strukturskizze |
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keine WE |