Betreff
Neuer Regionalplan
Stadt Meerbusch, lfd. Nr. 7
Nördlicher Görgesheideweg, Fläche 220
Vorlage
FB4/0117/2014
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt:

 

Der Anregung der Stadt Meerbusch im Rahmen der informellen Beteiligung wurde nicht entsprochen.

Selbst unter Beachtung der sogenannten „Unschärfe“ eines Regionalplanes wird im Regionalplanentwurf  die ASB-Fläche direkt an der vorhandenen Bebauung abgeschnitten, zeigt keinen sichtbar erkennbaren Raum für eine weitere aufgelockerte Bebauung und keine damit verbundene bauliche und gestalterische Ausbildung eines städtebaulich sinnvollen Ortsrandes (siehe: Beschluss des Ausschusses für Planung und Liegenschaften vom 5. Juli 2012).

 

Werden in den Darstellungen des Regionalplanes z. B. in den Bereichen für den Naturschutz - im Vergleich zum GEP 99 - geringste Flächenabweichungen sehr genau reduziert und angepasst, wird hingegen für die Abgrenzungen der Allgemeinen Siedlungsbereiche auf die „Unschärfe“ verwiesen. Diese Betrachtungsweise ist nicht sachgerecht und eine gleichartige Behandlung wird eingefordert.

 

 


Finanzielle Auswirkung:

 

Durch die Ausführung des vorgeschlagenen Beschlusses entstehen keine Auswirkungen auf den Haushalt.

 


Beschlussvorschlag:

 

Der Ausschuss für Planung und Liegenschaften empfiehlt dem Rat der Stadt folgendes zu beschließen:

 

Die Regionalplanungsbehörde wird aufgefordert, die ASB-Fläche im Bereich nördlich Görgesheide wie nachstehend dargestellt am Ortsrand zu arrondieren.

 

 

Beschlusslage vom 5. Juli 2012

gewünschte Darstellung im Regionalplan

 

Strukturskizze

 

 

 

ca. 10 WE

 

Alternativen

keine