Stadt Meerbusch, lfd. Nr. 7
Nördlicher Görgesheideweg, Fläche 220
Sachverhalt:
Der Anregung der Stadt Meerbusch im Rahmen der informellen Beteiligung wurde nicht entsprochen.
Selbst unter Beachtung der sogenannten „Unschärfe“ eines Regionalplanes wird im Regionalplanentwurf die ASB-Fläche direkt an der vorhandenen Bebauung abgeschnitten, zeigt keinen sichtbar erkennbaren Raum für eine weitere aufgelockerte Bebauung und keine damit verbundene bauliche und gestalterische Ausbildung eines städtebaulich sinnvollen Ortsrandes (siehe: Beschluss des Ausschusses für Planung und Liegenschaften vom 5. Juli 2012).
Werden in den Darstellungen des Regionalplanes z. B. in den Bereichen für den Naturschutz - im Vergleich zum GEP 99 - geringste Flächenabweichungen sehr genau reduziert und angepasst, wird hingegen für die Abgrenzungen der Allgemeinen Siedlungsbereiche auf die „Unschärfe“ verwiesen. Diese Betrachtungsweise ist nicht sachgerecht und eine gleichartige Behandlung wird eingefordert.
Finanzielle
Auswirkung:
Durch
die Ausführung des vorgeschlagenen Beschlusses entstehen keine Auswirkungen auf
den Haushalt.
Beschlussvorschlag:
Der Ausschuss für Planung und Liegenschaften empfiehlt dem Rat der Stadt folgendes zu beschließen:
Die Regionalplanungsbehörde wird aufgefordert, die ASB-Fläche im Bereich nördlich Görgesheide wie nachstehend dargestellt am Ortsrand zu arrondieren.
Beschlusslage vom 5. Juli
2012 |
gewünschte Darstellung im
Regionalplan |
Strukturskizze |
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ca.
10 WE |
Alternativen
keine