Betreff
Brandschutzbedarfsplan der Stadt Meerbusch 2015 - 2020
Vorlage
FB1/0069/2014/1
Art
Beschlussvorlage
Referenzvorlage

 

Beschlussvorschlag:

 

Der Haupt-, Finanz- und Wirtschaftsförderungsausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt Meerbusch, den Brandschutzbedarfsplan für den Zeitraum 2015 – 2020 als Rahmenkonzept für die Feuerwehr Meerbusch zu beschließen.

 

 

Sachverhalt:

 

Der Brandschutzbedarfspan für den Zeitraum 2015 – 2020 wurde in der Sitzung des aufgrund des Beschlusses des Haupt-, Finanz- und Wirtschaftsförderungsausschusses vom 13.11.2014 gebildeten Arbeitskreises Feuerwehr detailliert beraten.

 

Die Schutzzielfestlegung für die Feuerwehr Meerbusch (siehe Pkt. 8 Brandschutzbedarfsplan) wurde mehrheitlich zustimmend zur Kenntnis genommen. Die aus dieser Schutzzielfestlegung resultierenden und im Brandschutzbedarfsplan dargelegten Investitionsmaßnahmen wurden vom Arbeitskreis Feuerwehr einstimmig als notwendig anerkannt.

 

Der Brandschutz für die Bevölkerung im Gebiet der Stadt Meerbusch kann mit dem  vorliegenden aktualisierten Entwurf des Brandschutzbedarfsplanes bis zum Jahr 2020 gewährleistet werden. 

 

 

Finanzielle Auswirkung:

 

Die erforderlichen Haushaltsmittel in Höhe von 820.000,-- € für den Umbau des Gerätehauses Büderich werden in den Haushaltsentwurf 2015 als Verpflichtungsermächtigung mit Sperrvermerk eingestellt.

 

 

 

 

 

 

 

Die erforderlichen Haushaltsmittel in Höhe von 315.000,-- € für den Umbau des Gerätehauses Lank werden in die mittelfristige Finanzplanung für 2016 eingestellt.

 

 

 

 

gez.

 

Angelika Mielke-Westerlage

Bürgermeisterin