Betreff
Bürgeranregung gemäß § 24 GO NRW vom 23.10.2014 zum Ausbau der Straße "Rheindamm" gemäß Bebauungsplan 91
Vorlage
FB5/0112/2014
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

 

Der Haupt-, Finanz- und Wirtschaftsförderungsausschuss des Rates verweist die Bürgeranregung gemäß § 24 GO NRW an den Bau- und Umweltausschuss mit der Empfehlung, über die im Rahmen des Antrages vorgebrachte Anregung in dem Sinne zu entscheiden, den Ausbau der Straßen „Am Oberbach“ und „Rheindamm“ gemäß dem rechtskräftigen Bebauungsplan 91 grundsätzlich zu beschließen.

 


Sachverhalt:

 

Mit Antrag vom 23.10.2014 liegt eine Bürgeranregung gemäß § 24 GO NRW zum Ausbau der Straße „Rheindamm“ gemäß B-Plan 91 vor, die den umgehenden Ausbau der Straße „Rheindamm“ zum Inhalt hat.

Die Verwaltung hat bereits im Bau- und Umweltausschuss vom 29.1.2014 einen Ausbauvorschlag für die Straßen „Am Oberbach“ und „Rheindamm“ vorgestellt und mit diesem Ausbauvorschlag, wie vom Bau- und Umweltausschuss beschlossen, anschließend eine Bürgeranhörung durchgeführt. Die Ergebnisse der Bürgeranhörung wurden in einen abgeänderten Ausbauvorschlag von der Verwaltung eingearbeitet und dem Ausschuss am 9.4.2014 mit den berücksichtigten Anliegeranregungen erneut vorgelegt. Ein Beschluss über den Ausbau der Straßen wurde in eine der nächsten Sitzungen vertagt, da noch Änderungsbedarf an der Ausbauplanung und Klärungsbedarf bei den Ausschussmitgliedern vorlag.

 

Im Nachgang zur Sitzung am 9.4.2014 ging noch ein weiterer Antrag nach § 24 GO NRW zum Ausbau der Straße „Am Oberbach“ mit dem Tenor ein, die Straße als verkehrsberuhigten Bereich

(Zeichen 325/326 StVO) mit maximal 6 m Breite auszubauen. Weiterhin wurden nach der Sitzung im April mehrere Anträge verschiedener Parteien zum Thema des Straßenausbaus „Am Oberbach“ und „Rheindamm“ gestellt.

Die Verwaltung erstellt zur Zeit eine Beratungsvorlage mit dem Ziel, in der Sitzung des Bau- und Umweltausschusses am 28.1.2015 einen Ausbaubeschluss zu erlangen.

 


Finanzielle Auswirkung:

 

Durch die Ausführung des vorgeschlagenen Beschlusses entstehen folgende Auswirkungen auf den Haushalt:

Die Höhe der Baukosten und der Beiträge nach KAG werden in der Beratungsvorlage für den Bau- und Umweltausschuss am 28.1.2015 ausführlich erläutert.

 


Alternativen:

 

Es gibt keine fachlichen und sachlichen Gründe, die öffentlichen Verkehrsflächen gemäß dem gültigen Bebauungsplan 91 nicht herzustellen; die erforderlichen Haushaltsmittel sind vorhanden.