Betreff
Schuldnerberatung - Verlängerung der Vereinbarung mit dem Sozialdienst Kath. Männer Neuss e.V.
Vorlage
FB2/0110/2014
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

Der Sozialausschuss beschließt, die Vereinbarung mit dem Sozialdienst Katholischer Männer Neuss e.V. bis zum 31.12.2015 zu verlängern. Die Verwaltung wird beauftragt, für den Fall einer veränderten Finanzierungssituation auf Kreisebene, in der Vereinbarung eine dementsprechende vorzeitige Kündigungsmöglichkeit vorzusehen.

 


Sachverhalt:

 

1. Schuldnerberatung in Meerbusch 2013

Für Meerbuscher Bürgerinnen und Bürger steht in Meerbusch insgesamt ein Stundenbudget von 35,30 Stunden für die Beratung durch den Sozialdienst Katholischer Männer Neuss e.V. (SKM) zur Verfügung. Die Stadt bezuschusst davon 25 Stunden mit einem jährlichen Betrag in Höhe von 28.116 €. Weitere 10,30 Stunden refinanziert der RKN für Personen im SGB II/XII Bezug. Die eingesetzte Fachkraft des SKM hat montags ganztägig und freitags vormittags „Bürozeiten“ in Meerbusch-Büderich am Badener Weg 26. Außerhalb dieser offiziellen Sprechzeiten ist die Schuldnerberatung telefonisch zu erreichen und Termine erfolgen zusätzlich nach Vereinbarung.

 

Die Entwicklung der Schuldnerquoten und Fallzahlen zeigen die nachstehenden Tabellen:

Schuldnerquote pro Einwohner über 18 Jahre

 

2010

2011

2012

2013

Deutschland

9,50%

9,38%

9,65%

9,81%

Nordrhein- Westfalen

10,88%

10,81%

11,17%

11,32%

 

Rhein-Kreis Neuss

9,73%

9,83%

10,09%

10,04%

Stadt Meerbusch

6,77%

6,67%

7,03%

7,04%

Quelle: Schuldneratlas Regionalraum Düsseldorf

In 2013 wurden insgesamt 249 Beratungen durch die Entschuldungsstelle durchgeführt. In 216 Fällen konnten nähere Angaben zur Entstehung der Schuldenlage gemacht werden.

 

Fallzahlen der Entschuldungsstelle des Sozialdienstes Katholischer Männer

 

2010

2011

2012

2013

Beratungen insgesamt

238

232

241

249

davon Beratungen mit abgeschlossener Anamnese

191

191

211

216

Beschäftigungsstatus

Selbstständig

5

6

2

3

Erwerbstätig

54

66

68

 

 

62

Rentner

17

14

17

18

Schüler/in

2

2

0

0

Auszubildender

0

0

3

4

Arbeitslos 1 Jahr oder weniger

32

32

34

47

Arbeitslos länger als 1 Jahr

61

51

66

64

Student/in

1

1

0

1

Hausfrau/ Hausmann

17

19

20

16

Sonstiges

2

0

1

1

Quelle: Aufstellung der  Entschuldungsstelle des Sozialdienst Katholischer Männer (SKM)

2. Finanzierung der Schuldnerberatung im Rhein-Kreis Neuss

 

Bereits seit November 2012 wurde der Sozialausschuss im Zusammenhang mit der Verlängerung der Vereinbarung mit dem SKM Neuss e.V. über die Finanzierung der Schuldnerberatung im Rhein-Kreis Neuss informiert. Bei der Aufbereitung der Finanzierungssituation auf Kreisebene wurde seinerzeit festgestellt, dass die Kostenanteile der Kommunen sehr stark variieren. Die ungleiche Kostenbelastung resultiert aus der derzeitigen kreisweiten Verteilung der Landes-, Kreis und Sparkassenmittel auf die vier im Kreisgebiet tätigen Träger, die offensichtlich auf alten Schlüsseln beruht und nach wie vor nicht nachvollziehbar ist.

 

Im Hinblick auf eine schon 2011 angestoßene Neukonzeption zu den Kostenbeteiligungen an der Schuldnerberatung durch den Rhein-Kreis Neuss (RKN) wurde die Vereinbarung seitdem nur jährlich verlängert.

 

Im laufenden Jahr haben zwar verschiedene Gespräche zwischen dem Sozialamt des RKN und der Arbeitsgemeinschaft der Schuldnerberatungen im RKN stattgefunden, allerdings bisher immer noch ohne abschließendes Ergebnis. Ferner ist in diesen Gesprächen bislang offensichtlich auch nur eine Umverteilung der Kreismittel thematisiert worden, gleichwohl noch nicht umgesetzt. Eine Veränderung der sonstigen Drittmittel wurde bislang nicht erörtert.

 

Am 05. November 2014 wurde auch gegenüber dem Vorsitzenden des SKM Neuss e.V. nochmals die Unzufriedenheit mit dem aktuellen Finanzierungssystem zum Ausdruck gebracht. Seitens des SKM wurde in diesem Gespräch zugesichert, sich auch weiterhin für eine gerechte Umverteilung der Mittel beim RKN einzusetzen.

 

Ferner habe ich den Allgemeinen Vertreter des Landrates erneut gebeten, sich der Sache verstärkt anzunehmen, um zeitnah eine Lösung zu finden.

 

Um das notwendige und sinnvolle Angebot der Schuldnerberatung auch weiter vorhalten zu können, schlägt die Verwaltung vor, die Vereinbarung mit dem Sozialdienst Katholischer Männer Neuss e.V., zunächst erneut befristet bis zum 31.12.2015, zu verlängern.

 


Finanzielle Auswirkung:

 

Der Zuschuss in Höhe von maximal 28.116,00 € wurde verwaltungsseitig bei den Mittelanmeldungen für den Haushalt 2015 berücksichtigt.