Beschlussvorschlag:
Der Sozialausschuss beschließt, die Vereinbarung mit dem Sozialdienst Katholischer Männer Neuss e.V. bis zum 31.12.2015 zu verlängern. Die Verwaltung wird beauftragt, für den Fall einer veränderten Finanzierungssituation auf Kreisebene, in der Vereinbarung eine dementsprechende vorzeitige Kündigungsmöglichkeit vorzusehen.
Sachverhalt:
1.
Schuldnerberatung in Meerbusch 2013
Für
Meerbuscher Bürgerinnen und Bürger steht in Meerbusch insgesamt ein
Stundenbudget von 35,30 Stunden für die Beratung durch den Sozialdienst
Katholischer Männer Neuss e.V. (SKM) zur Verfügung. Die Stadt
bezuschusst davon 25 Stunden mit einem jährlichen Betrag in Höhe von 28.116 €.
Weitere 10,30 Stunden refinanziert der RKN für Personen im SGB II/XII Bezug. Die eingesetzte
Fachkraft des SKM hat montags ganztägig und freitags vormittags „Bürozeiten“ in
Meerbusch-Büderich am Badener Weg 26. Außerhalb dieser offiziellen Sprechzeiten
ist die Schuldnerberatung telefonisch zu erreichen und Termine erfolgen
zusätzlich nach Vereinbarung.
Die
Entwicklung der Schuldnerquoten und Fallzahlen zeigen die nachstehenden
Tabellen:
Schuldnerquote pro Einwohner über 18 Jahre
|
2010 |
2011 |
2012 |
2013 |
Deutschland |
9,50% |
9,38% |
9,65% |
9,81% |
Nordrhein-
Westfalen |
10,88% |
10,81% |
11,17% |
11,32% |
Rhein-Kreis
Neuss |
9,73% |
9,83% |
10,09% |
10,04% |
Stadt Meerbusch |
6,77% |
6,67% |
7,03% |
7,04% |
Quelle:
Schuldneratlas Regionalraum Düsseldorf
In 2013 wurden insgesamt 249
Beratungen durch die Entschuldungsstelle durchgeführt. In 216 Fällen konnten nähere Angaben zur Entstehung der
Schuldenlage gemacht werden.
Fallzahlen der Entschuldungsstelle des Sozialdienstes Katholischer
Männer
|
2010 |
2011 |
2012 |
2013 |
Beratungen
insgesamt |
238 |
232 |
241 |
249 |
davon Beratungen mit abgeschlossener Anamnese |
191 |
191 |
211 |
216 |
Beschäftigungsstatus |
||||
Selbstständig |
5 |
6 |
2 |
3 |
Erwerbstätig |
54 |
66 |
68 |
62 |
Rentner |
17 |
14 |
17 |
18 |
Schüler/in |
2 |
2 |
0 |
0 |
Auszubildender |
0 |
0 |
3 |
4 |
Arbeitslos 1 Jahr oder weniger |
32 |
32 |
34 |
47 |
Arbeitslos länger als 1 Jahr |
61 |
51 |
66 |
64 |
Student/in |
1 |
1 |
0 |
1 |
Hausfrau/ Hausmann |
17 |
19 |
20 |
16 |
Sonstiges |
2 |
0 |
1 |
1 |
Quelle:
Aufstellung der Entschuldungsstelle des
Sozialdienst Katholischer Männer (SKM)
2. Finanzierung der Schuldnerberatung
im Rhein-Kreis Neuss
Bereits seit November 2012 wurde der Sozialausschuss im Zusammenhang mit der Verlängerung der Vereinbarung mit dem SKM Neuss e.V. über die Finanzierung der Schuldnerberatung im Rhein-Kreis Neuss informiert. Bei der Aufbereitung der Finanzierungssituation auf Kreisebene wurde seinerzeit festgestellt, dass die Kostenanteile der Kommunen sehr stark variieren. Die ungleiche Kostenbelastung resultiert aus der derzeitigen kreisweiten Verteilung der Landes-, Kreis und Sparkassenmittel auf die vier im Kreisgebiet tätigen Träger, die offensichtlich auf alten Schlüsseln beruht und nach wie vor nicht nachvollziehbar ist.
Im
Hinblick auf eine schon 2011 angestoßene Neukonzeption zu den
Kostenbeteiligungen an der Schuldnerberatung durch den Rhein-Kreis Neuss (RKN)
wurde die Vereinbarung seitdem nur jährlich verlängert.
Im laufenden Jahr haben zwar verschiedene Gespräche zwischen dem Sozialamt des RKN und der Arbeitsgemeinschaft der Schuldnerberatungen im RKN stattgefunden, allerdings bisher immer noch ohne abschließendes Ergebnis. Ferner ist in diesen Gesprächen bislang offensichtlich auch nur eine Umverteilung der Kreismittel thematisiert worden, gleichwohl noch nicht umgesetzt. Eine Veränderung der sonstigen Drittmittel wurde bislang nicht erörtert.
Am 05. November 2014 wurde auch gegenüber dem Vorsitzenden des SKM Neuss e.V. nochmals die Unzufriedenheit mit dem aktuellen Finanzierungssystem zum Ausdruck gebracht. Seitens des SKM wurde in diesem Gespräch zugesichert, sich auch weiterhin für eine gerechte Umverteilung der Mittel beim RKN einzusetzen.
Ferner habe ich den Allgemeinen Vertreter des Landrates erneut gebeten, sich der Sache verstärkt anzunehmen, um zeitnah eine Lösung zu finden.
Um das notwendige und sinnvolle Angebot der
Schuldnerberatung auch weiter vorhalten zu können, schlägt die Verwaltung vor,
die Vereinbarung mit dem Sozialdienst Katholischer Männer Neuss e.V.,
zunächst erneut befristet bis zum 31.12.2015, zu verlängern.
Finanzielle
Auswirkung:
Der Zuschuss in
Höhe von maximal 28.116,00 € wurde verwaltungsseitig bei den Mittelanmeldungen
für den Haushalt 2015 berücksichtigt.