Im Bereich der Kindertagespflege gibt es drei verschiedene Modelle:
· Kinderfrauen, die die ihnen anvertrauten Kinder im Haushalt der Familien betreuen
· Tagespflegepersonen, die neben ihren eigenen Kindern bis zu 5 fremde Kinder gleichzeitig in ihrem Haushalt betreuen
· Großtagespflegestellen, die in der Regel aus Zusammenschlüssen von 2 – 3 Tagespflegepersonen bestehen, die bis zu maximal 9 Kinder gleichzeitig betreuen.
Darüber hinaus wird eine Großtagespflegestelle und eine Tagespflegestelle der Kita Schatzinsel betrieben.
Im Rahmen einer satzungsrechtlichen Regelung - Satzung über die Förderung von Kindern in der Kindertagespflege - wurde die Zahlung für die laufende Geldleistung in der Stufe 1 (Grundqualifikation) von 2,50 € auf 2,70 € (pro Stunde, pro Kind) und in der Stufe 2 (Aufbauqualifikation) von 4,00 € auf 4,20 € (pro Stunde, pro Kind) angehoben. Darüber hinaus erhalten die Tagespflegepersonen 100% Aufwendungen für die Beiträge zur gesetzlichen Unfallversicherung sowie die Hälfte der nachgewiesenen Aufwendungen zu einer angemessenen Alterssicherung der Tagespflegeperson und die Hälfte der nachgewiesenen Aufwendungen zu einer angemessenen Kranken- und Pflegeversicherung. Auf der Basis der aktuellen Sozialversicherungsbeiträge und der jährlichen Kosten für die Unfallversicherung wurden die sich ergebenden Zusatzkosten ermittelt und ebenfalls auf einen Betrag pro Stund pro Kind heruntergerechnet. Diese betragen 0,38 € in Stufe 1 und 0,65 € in Stufe 2, so dass die Stadt Meerbusch pro Stunde pro Kind einen Aufwand von 3,08 € in Stufe 1 und 4,85 € in Stufe 2 hat.
Seinerzeit orientierte sich die Stadt Meerbusch bei der Festlegung der Erhöhung an den durchschnittlichen Geldleistungsbeträgen der umliegenden und anderweitig vergleichbaren Kommunen in der näheren Umgebung und lag mit der erhöhten Geldleistung für die Qualifikationsstufe 2 etwas oberhalb des ermittelten Durchschnitts, der zu diesem Zeitpunkt bei 4,02 € pro Stunde und Kind lag. Die Erhebung zusätzlicher privater Entgelte wurde untersagt.
Mit
der zweiten KiBiz-Reform wurde mit Ergänzung des § 23 Abs 1. KiBiz das so
genannte
„Zuzahlungsverbot“ nun auch gesetzlich geregelt.
Die Höhe der Entgelte für die Tagesmütter sind umstritten; der Tagesmütterverein Meerbusch e. V. und die neu gebildete Interessensgemeinschaft Kindertagespflege in Meerbusch (kurz: IG Kindertagespflege) erwarten eine Erhöhung der lfd. Geldleistung auf den Betrag i. H. v. 5,50 € pro Stunde und Kind für eine aufbauqualifizierte Kraft und orientiert sich damit an der entsprechenden Empfehlung des Landes Baden-Würtemberg.
In NRW gibt es keine Empfehlung der Landesregierung welcher Betrag als „leistungsgerechte“ Bezahlung der Tagespflegepersonen angesehen wird und es ist – soweit hier bekannt - landesseitig derzeit auch keine entsprechende Empfehlung geplant.
Insofern
hat die Verwaltung die Nachbarkommunen befragt; in der Gegenüberstellung von
Zahlungen und sonstigen Leistungen verschiedener Vergleichskommunen ergibt sich
folgendes Bild:
Stadt |
Monatliche Zahlung Grundqualifizierung |
Monatliche Zahlung Aufbauqualifizierung |
Vergütung bei Urlaub und Krankheit |
Übernahme der Teilnehmer- |
Meerbusch |
528,00 € |
822,00 € |
max. |
Grundqualif. 100% |
(4,348 Wochen/Monat) |
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seit 01.08.2013 |
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Dormagen |
682,00 € |
838,00 € (Qualif. mit Fortbildung) |
4 Wochen Urlaub, Krankheit des Kindes oder der TPP/Jahr |
Ausbildung insgesamt 100%, |
(4,33 Wochen/Monat) |
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seit 01.01.2014 |
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Neuss |
784,00 € |
882,00 € absolviert Berufserfahrung und |
Mitteilungspflicht, bei Urlaub der TPP und des Kindes wird
durchgezahlt, bei Vertretung wird die entspr. Leistung abgezogen |
Grundqualif. 100% |
(4,348 Wochen/Monat) |
||||
Seit 01.03.2014 |
||||
Stadt |
Monatliche Zahlung Grundqualifizierung |
Monatliche Zahlung Aufbauqualifizierung |
Vergütung bei Urlaub und Krankheit |
Übernahme der Teilnehmer- |
Kaarst geplant: (Entscheidung im Zuge der
Haushaltsbera-tungen 2015) |
656,00 € (656,00€ : 45 Std. : 4 Wochen) |
708,00 € (708,00€ : 45 Std. : 4 Wochen) |
Urlaub, Krankheit max. 6 Wochen / Jahr |
Grundqualif. 100% |
(4 Wochen/Monat) |
||||
Seit 01.08.2013 |
||||
Kinder 0-4 Jahre: Kinder 4-12 Jahre: |
Kinder 0-4 Jahre: Kinder 4-12 Jahre: |
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Grevenbroich |
876,83€ (4,50 €/Std.) für Grundqualif. |
974,25 € (5,00 €/Std.) für Aufbauqualif. mit 1.071,68 € (5,50 €/Std.) für Aufbauqualif. zzgl. |
Urlaub, Krankheit max. 6 Wochen / Jahr |
|
(4,33 Wochen/Monat) |
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geplant rückwirkend ab 01.08.2014 |
||||
Rhein-Kreis geplant ab 01.08.2015: (Entscheidung vertagt auf Februar 2015) |
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Kinder 0-3 Jahre: 774,00 € (ca. 3,96 €/Std.) Kinder 3-12 Jahre: 677,25 € (ca. 3,46 €/Std.) |
6 Wochen Urlaub und kurze Krankheitsphase/ |
75% der |
782,64€ |
880,47€ Berufserfahrung |
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(4,348 Wochen/Monat) |
Stadt |
Monatliche Zahlung Grundqualifizierung |
Monatliche Zahlung Aufbauqualifizierung |
Vergütung bei Urlaub und Krankheit |
Übernahme der Teilnehmer- |
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Krefeld |
526,00€ |
Stufe 2: 618,75€ |
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|
|
(4,33 Wochen/Monat) |
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Mönchen-gladbach |
keine Unterscheidung Aufbauqualifizierung ist Pflicht |
974,25 € |
Urlaub, Krankheit max. 4 Wochen / Jahr |
Grundqualif. 50% |
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(4,33 Wochen/Monat) |
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Duisburg |
389,70 € |
779,40€ |
Urlaub, Krankheit |
Qualifizierung |
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(4,33 Wochen/Monat) |
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Düsseldorf |
Stufe 1 (ohne Qualif.) (3,00 €/Std.) Stufe 1a (päd. Fachkraft ohne Qualif.) 720,00 € (4,00 €/Std.) Jahres müssen |
Stufe 2 (Aufbauqualif. (5,00 €/Std.) (5 Jahre Tätigkeit mit Aufbauqualif. und nachgew. 50 Unterrichtsstunden, Fortbildung) 990,00
€ (5,50 €/Std.) |
bis zu 4 Wochen |
Die Teilnehmer-beträge
werden übernommen. |
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(4 Wochen/Monat) |
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seit 01.08.2014 |
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Stadt |
Monatliche Zahlung Grundqualifizierung |
Monatliche Zahlung Aufbauqualifizierung |
Vergütung bei Urlaub und Krankheit |
Übernahme der Teilnehmer- |
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Willich |
643,00€ (=60%) |
1.071,00 € |
Der Ausfall einer TPP führt nur dann zu einer Reduzierung der lfd.
Geldleistung, wenn das zu betreuende Kind vertretungsweise eine alternative
öffentlich geförderte Betreuung in Anspruch nimmt und auch für diese Vertretung eine entsprechende
Geldleistung zu zahlen ist. |
Keine Übernahme der
Teilnehmerkosten. |
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(4,33 Wochen/Monat) |
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rückwirkend ab 01.08.2014 |
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ermittelter
Durchschnitts- (alte Werte |
3,35 € / Std. |
4,37 € / Std. (Aufbauqualif. mit 160 Ustd.) (Aufbauqualif. zzgl. Berufserfahrung, Berufsausb., Fortbildung) |
Bei der Ermittlung der
Durchschnittswerte wurde zunächst die monatliche Geldleistung der
jeweiligen Kommunen ausgehend von einer
wöchentlichen Betreuungszeit von 45 Stunden addiert und durch 11 (Anzahl der
Kommunen) dividiert. Bei der Ermittlung des Wertes für die
Grundqualifizierung wurden nur 9 Kommunen
berücksichtigt, da in Mönchengladbach und im
Rhein-Kreis Neuss hierfür keine Geldleistung gezahlt wird. Dieser Wert wurde
anschließend durch eine maximal bezuschusste Betreuungszeit von 45
Stunden sowie die durchschnittlichen Betreuungswochen pro Monat (4,348
Wochen/Monat in Meerbusch) dividiert. |
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ermittelter
Durchschnitts- |
3,45 € / Std. |
4,51 € / Std. (Aufbauqualif. mit 160 Ustd.) (Aufbauqualif. zzgl. Berufserfahrung, Berufsausb., Fortbildung) |
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Auf dieser Grundlage wurden die aktuellen Durchschnittsbeträge in den beiden Qualifikationsstufen ermittelt, der nun durch die teilweise bereits erfolgten Erhöhungen derzeit bei 3,35 € pro Stunde und Kind in der Stufe 1 (Grundqualifikation) und bei 4,37 € pro Stunde und Kind in der Stufe 2 (Aufbauqualifikation) liegt. Diese Beträge enthalten jedoch nur die derzeit bereits beschlossenen Erhöhungen, nicht die geplanten.
Seitens des Jugendamtes wurde bereits im Frühjahr dieses Jahres im Rahmen der Jugendamtsleiterrunde im Rhein-Kreis Neuss eine einheitliche Regelung – zumindest für die Geldleistung der aufbauqualifizierten Tagespflegepersonen - angeregt. Eine dahingehende Verständigung war jedoch nicht möglich und in der Folge haben verschiedene Jugendämter im Rhein-Kreis Neuss entsprechende eigene Beschlüsse gefasst.
Belastung
der Kommunen / Konnexitätsrelevanz
Über die Interessengemeinschaft der Tagespflegepersonen Meerbusch wurde dem Jugendamt ein Schreiben aus dem Büro der Landtagsabgeordneten Frau Asch (Bündnis 90/Die Grünen im Landtag NRW) zugeleitet. Tenor des Schreibens ist die Aussage, dass mit einer Vergütung von 5,50 €/Kind/Stunde im Rahmen des Konnexitätsausgleiches die vollständige und auskömmliche Finanzierung der laufenden Geldleistungen für die Tagespflegepersonen sichergestellt werde.
Hierzu ist folgendes anzumerken:
Während das Gesetz selbst die Kommunen verpflichtet, ein bedarfsgerechtes Angebot vorzuhalten, geht das Land von einer Bedarfsdeckung von nur 32% aus. In Meerbusch beträgt Ausbaustand derzeit schon rd. 46 %. Im Rahmen des Konnexitätsausgleiches werden lediglich die Plätze gefördert werden, die zwischen dem ersten Planungsziel nach dem Tagesstättenausbaugesetz (TAG) von 17 % und den genannten 32% liegen.
Bei der Ermittlung der erforderlichen Höhe des Konnexitätsausgleiches hat das Land sowohl im Bereich Kindertagespflege als auch für Kindertageseinrichtungen durchschnittliche Kosten pro Platz ermittelt.
In der Kindertagespflege wurde dabei im Jahr 2009 ein Stundensatz von 3,90 € pro Stunde pro Kind (incl. Sozialversicherungsanteile und aller weiteren Kosten für den Bereich Tagespflege) ermittelt. Bei unterstellten 25 Std. wöchentlichem Betreuungsumfang für die Dauer von 48 Wochen im Jahr ergab sich hieraus ein Betrag, der zunächst um die durchschnittlichen Elternbeiträge und die Landesförderung pro Platzbereinigt wurde. Aufgrund der Berücksichtigung einer allgemeinen Preissteigerung und der ab Kita-Jahr 2011/2012 regelmäßigen Steigerung von 1,5% wird im Kita-Jahr 2014/15 fiktiv ein Betrag i. H. v. 3.519,84 € für die Kalkulation des Konnexitätsausgleiches zugrunde gelegt. Dies entspricht für 2014/2015 einem Std.Satz von rd. 4,31 € bezogen auf die o.g. unterstellten Betreuungsumfänge.
Auf der Basis eines Stundensatzes von aktuell 4,85 €, einschl. der Nebenkosten ergeben sich in Meerbusch in 2014 Kosten pro Tagespflegeplatz von 6.055,61 €. Die Berechnung zeigt, dass ein Konnexitätsausgleich bei weitem nicht erreicht wird.
Mit dem „Zuzahlungsverbot“ im zweiten
KiBiz-Reform hat das Land auch keine Veranlassung gesehen, seine Bezuschussung
nennenswert zu erhöhen, die Landesförderung beträgt derzeit
758 €/Kind/Jahr.
Im Rahmen des Haushaltsentwurfes 2015 hat die Verwaltung auf der Basis des Ergebnisses der og.Umfrage eine Erhöhung der Geldleistung um 0,20 € in beiden Qualifikationsstufen vorgeschlagen. Der Stundensatz der lfd. Geldleistung stiege somit in Stufe 1 von 2,70 € auf 2,90 € und in Stufe 2 von 4,20 € auf 4,40 €. Die zusätzlichen Aufwendungen für Sozialversicherungsanteile und Unfallversicherung betragen 0,42 € (Stufe 1) und 0,68 € (Stufe 2), so dass sich insgesamt für die Stadt ein tatsächlicher Aufwand i. H. v. 3,32 € (Stufe 1) und 5,08 € (Stufe 2) pro Stunde pro Kind ergeben würde.
Beispielrechnung:
Eine Tagespflegeperson, die eine Pflegeerlaubnis für die Aufnahme von 5 Kindern hat und diese so belegt, dass sie bspw. 2 Kinder mit 45 Std., 2 Kinder mit 35 Std. und 1 Kind mit 30 Std. Betreuungsumfang aufnimmt, würde nach der geplanten Erhöhung eine laufende Geldleistung von 3.636 € erhalten. Darüber hinaus erhält sie den hälftigen Anteil zur angemessenen Alterssicherung, Kranken- und Pflegeversicherung nach individueller Berechnung.
Die Tagespflegeperson betreut die Kinder i. d. R. in ihren privaten Räumen, so dass mit der lfd. Geldleistung auch ein Anteil für die Sachleistung (Wohnungsnutzung, Strom, Wasser, Renovierungsaufwand etc.) abgegolten wird.
Eine vergleichbare vollbeschäftigte Kinderpflegerin im öffentlichen Dienst erhält bei Vollbeschäftigung ein Bruttogehalt i. H. v. 2.104,34 € als Berufseinsteigerin (Entgeltgruppe S4, Stufe 1) bis zu maximal 2.812,08 € (Entgeltgruppe S4/Stufe 6/nach 15 Jahren Tätigkeit), eine Erzieherin in Entgeltgruppe S6, Stufe 2 erhält 2.528,98 € nach dem Anerkennungsjahr und erreicht derzeit maximal 3.211,97 € in Stufe 6.
Finanzielle Auswirkungen:
Die Anhebung der Geldleistung um 0,20 € pro Stunde pro Kind führt zu einer Erhöhung des Haushaltsansatzes um rd. 100.000 € im Jahr 2015, die bereits in den aktuellen Entwurf eingearbeitet wurden.
Weitergehende
Erhöhungen hätten folgende Auswirkungen jährlich
a) Anhebung um 0,30 € von 2,70 € auf 3,00 € (Stufe 1) und von 4,20 € auf 4,50 € (Stufe 2)
inklusive Aufwendungen für Sozialversicherungsanteile und Unfallversicherung jährliche Mehraufwendungen i. H. v. rd.127.000 €
b) Anhebung um 0,40 € von 2,70 € auf 3,10 € (Stufe 1) und von 4,20 € auf 4,60 € (Stufe 2)
inklusive Aufwendungen für Sozialversicherungsanteile und Unfallversicherung jährliche Mehraufwendungen i. H. v. rd. 166.000 €
c) Anhebung um 0,55 € von 2,70 € auf 3,25 € (Stufe 1) und von 4,20 € auf 4,75 € (Stufe 2)
jährliche Mehraufwendungen i. H. v. rd. 217.500 €
d) Anhebung um 0,80 € von 2,70 € auf 3,50 € (Stufe 1) und von 4,20 € auf 5,00 € (Stufe 2)
inklusive Aufwendungen für Sozialversicherungsanteile und Unfallversicherung jährliche Mehraufwendungen i. H. v. rd. 307.000 €
Zur anteiligen Refinanzierung der zusätzlichen Aufwendungen ist eine 5%ige Erhöhung der Elternbeiträge ab 01.08.2015 geplant. Dies macht im Produkt Kindertagespflege im Haushalt 2015 Mehreinnahmen i. H. v. rd. 10.000 €, ab 2016 für ein volles Kalenderjahr rd. 24.000 € aus.
gez.
Angelika Mielke-Westerlage
Bürgermeisterin