Beschlussvorschlag:
Der
Jugendhilfeausschuss beauftragt die Verwaltung, mit dem Vorstand des
Montessori-Kinderhauses e. V. eine Vereinbarung über eine freiwillige
Bezuschussung des Trägeranteils i. H. v. 2% der Kindpauschalen und der Miete
durch die Stadt abzuschließen. Diese Vereinbarung soll mit dem Kindergartenjahr
2015/2016 beginnen und zunächst für die Dauer von 5 Jahren befristet werden.
Der Träger hat im Rahmen des gesetzlich vorgegebenen Verwendungsnachweises
gegenüber dem Jugendamt nachzuweisen, dass der freiwillige Zuschuss der Stadt
nicht zu einem Überschuss führt.
Für
das laufende Kindergartenjahr 2014/2015 wird ein freiwilliger
Betriebskostenzuschuss i. H. v. pauschal 3.000 € bewilligt.
Sachverhalt:
Im
Stadtgebiet Meerbusch gibt es 4 Kindertageseinrichtungen, die in der
Trägerschaft von Elterninitiativen betrieben werden. Der Kindergarten 71 e.V.
(KiGa 71 e. V.) betreibt seit den 1970er Jahren zwei Einrichtungen mit derzeit
insgesamt 7 Gruppen, der OBV Meerbusch e. V. hat seit August 2014 die
Trägerschaft für eine Einrichtung mit 5 Gruppen sowie eine Großtages- und eine
Tagespflegestelle übernommen und der Verein Montessori-Kinderhaus e. V. führt
seit 01.09.1993 ein inzwischen zweigruppiges Haus.
Die
beiden Einrichtungen des KiGa 71 e. V. wurden bis April 2014 in zwei städt.
Gebäuden mietfrei geführt, inzwischen wurde die Einrichtung im Ortsteil
Bösinghoven durch einen Neubau ersetzt, der durch einen Investor erbaut wurde
und vom KiGa 71 e. V. angemietet ist. Die Räumlichkeiten der Kita in
Trägerschaft des OBV Meerbusch e. V. werden von der Stadt Meerbusch gegen
Zahlung der gesetzlich förderfähigen Miete zur Verfügung gestellt und das
Montessori-Kinderhaus wurde von einem privaten Vermieter gegen Zahlung der
ortsüblichen Miete angemietet. Die Höhe der Miete
pro qm übersteigt zwar die derzeit nach der DVO zum Kinderbildungsgesetz
gesetzlich förderfähige Miete, wird jedoch – bis auf den Abzug einer
Gruppenpauschale – in voller Höhe bezuschusst, da der Mietvertrag bereits vor
dem 28.02.2007 bestand (Bestandsschutz).
Für
Elterninitiativen gilt generell ein Trägeranteil von 4% - sowohl bzgl. der
Mietkosten als auch an den Kindpauschalen, den die Vereine i. d. R. über
Mitgliedsbeiträge von den Eltern der dort aufgenommenen Kinder finanzieren
müssten. Selbstverständlich werden auch andere Möglichkeiten wie Spenden oder
sonstige Einnahmen angestrebt. Im Allgemeinen zieht die Finanzierung jedoch
eine zusätzliche finanzielle Belastung der Eltern nach sich, sofern der
Trägeranteil nicht im Rahmen einer freiwilligen Bezuschussung seitens des
Jugendamtes übernommen wird.
Da
sich für eine Kinderbetreuung in anderen Einrichtungen in freier oder
kirchlicher Trägerschaft
i. d. R. für die Eltern keine zusätzlichen finanziellen Belastungen ergeben,
ergibt sich für das Montessori-Kinderhaus eine nachteilige Situation, da die
Eltern bevorzugt ein Betreuungsangebot in Anspruch nehmen, für das sie neben
den Elternbeiträgen und den Kosten für die Verpflegung ihres Kindes nicht auch
noch einen Mitgliedsbeitrag von 50 € monatlich (also 600 € jährlich) zahlen müssen.
Für
den KiGa 71 e. V. wurde vor vielen Jahren bereits festgelegt, dass eine
Finanzierung des Trägeranteils über eine zusätzliche Beitragszahlung der Eltern
nicht gewünscht ist, um - bezogen auf alle Betreuungsangebote - eine
Ungleichbehandlung der Eltern zu vermeiden. Entsprechend niedrig kann der
Vereinsbeitrag gestaltet werden. Die Eltern zahlen lediglich einen
vergleichsweise geringen Mitgliedsbeitrag i. H. v. 31 € jährlich.
Durch
die besondere pädagogische Ausrichtung des Montessori-Kinderhauses hat es in
den vergangen Jahren keinerlei Belegungsprobleme gegeben, da viele Eltern
bereit waren, für diese Besonderheit diesen Mitgliedsbeitrag zu leisten.
Nach
der Inbetriebnahme der zusätzlichen neuen Kindertageseinrichtungen in Büderich
(zum 01.01.2014) und Strümp (zum 01.08.2014) sowie auch des Ersatzbaus in
Bösinghoven (zum April 2014) kam es zu überdurchschnittlich vielen Kündigungen
im Kinderhaus, da einige Familien den dann in der Nähe verfügbaren Platz
bevorzugten.
Zudem
gab es von vornherein für das Kita-Jahr 2014/2015 schon weniger Anmeldungen (es
fehlten im Monat Juni noch 17 Kinder). Nach dem U3-Ausbau betreibt das
Kinderhaus eine Gruppe der Gruppenform I (2 – 6 Jahre) und eine Gruppe der
Gruppenform III (3 – 6 Jahre). Infolge der Aufnahme der unter Dreijährigen
sowie der erforderlichen Ausweitung des 45 Std. Betreuungsumfanges hat das
Kinderhaus aktuell eine Betriebserlaubnis für 43 Plätze.
Mit
großem Einsatz des Vorstandes des Montessori-Kinderhauses, mit Hilfe der
Vermittlung von Kindern, die noch nicht mit einem Platz versorgt waren, durch
das Jugendamt und die Flexibilität des Landesjugendamtes bei der Genehmigung
der Aufnahme von zwei weiteren U3-Kindern sind derzeit 40 Betreuungsverträge
geschlossen, wobei einige Kinder erst im Laufe der ersten Monate des
Kita-Jahres aufgenommen wurden und werden. Der Betrieb startete zum Beginn des
Kita-Jahres mit 31 Kindern, im Oktober waren es 36 Kinder und im Dezember 2014
dann 39 Kinder.
Da
die beantragten und bewilligten Kindpauschalen im Rahmen der Endabrechnung
eines Kita-Jahres immer den tatsächlichen Kinderzahlen aus den Monatsmeldungen
gegenüber gestellt werden, droht dem Kinderhaus bei Abweichung von mehr als 10
% der Kindpauschalen, die Rückzahlung eines Anteils der Kindpauschalen.
Bereits
in den letzten Jahren war der Betrieb der Einrichtung aus
betriebswirtschaftlicher Sicht defizitär (die Gesamtausgaben überstiegen die
„regulären“ Einnahmen), daher verfügt der Verein nicht (mehr) über finanzielle
Rücklagen, die er ggf. zu einer drohenden Rückzahlung einsetzen könnte. Im
schlimmsten Fall müsste der Vorstand den Betrieb des Kinderhauses aufgeben.
Im
laufenden Kindergartenjahr mussten einige Reparaturen,
Unterhaltungsaufwendungen und Investitionen in die Umsetzung bestimmter
Sicherheitsmaßnahmen im Hinblick auf die Betreuung von U3-Kindern durchgeführt
werden, die mit rd. 9.000 € eine zusätzliche Belastung im Rahmen der
Betriebskosten darstellten. Sämtliche Maßnahmen waren für die Funktionalität
des Hauses als Kindertageseinrichtung erforderlich und wurden nicht vom
Vermieter bezuschusst.
Aufgrund
der nach wie vor nicht vollständigen Belegung des Kinderhauses fehlen der
Einrichtung außerdem Einnahmen über Mitgliedsbeiträge i. H. v. rd. 3.000 €. Der
Vorstand erbittet mit beigefügtem Antrag auch die Übernahme dieses Betrages im
Rahmen eines freiwilligen Betriebskostenzuschusses durch die Stadt Meerbusch.
Im
Rahmen der Jugendhilfeplanung werden die Plätze im Kinderhaus weiterhin
benötigt. Auch im Hinblick darauf, dass die städt. Einrichtung „Sonnengarten“
nach Inbetriebnahme des geplanten Ersatzbaus nicht mehr sechsgruppig sondern
nur noch fünfgruppig betrieben werden wird, kann auf diese Plätze in Büderich
nicht verzichtet werden.
Weiterhin
vervollständigt eine Einrichtung, die vollumfänglich die Montessori-Pädagogik
lebt, die Bildungslandschaft in Meerbusch, da es sowohl eine Grundschule als
auch eine weiterführende Schule gibt, die ebenfalls die Montessori-Pädagogik
umsetzen.
Die
Problematik der Finanzierung des Trägeranteils ist für alle Elterninitiativen
ein Thema. Viele Einrichtungen sind auf die Zahlung des Trägeranteils durch die
Kommunen angewiesen, da sie nicht genügend eigene Einnahmen erzielen können. In
den umliegenden Kommunen wird jedoch sehr unterschiedlich mit diesem Thema
umgegangen. Zum Teil werden die vollständigen Trägeranteile durch die Kommune
übernommen, manche zahlen von den 4% einen festgelegten Anteil, einige treffen
individuelle Absprachen mit jedem Träger, andere bezuschussen nur die
Trägeranteile an der Miete.
Lösung:
Im
Hinblick auf die sehr angespannte finanzielle Situation des
Montessori-Kinderhauses und die Erforderlichkeit der Plätze wird
verwaltungsseitig vorgeschlagen, den 4%igen Trägeranteil an den Kindpauschalen
und der Miete zunächst befristet für die Dauer von 5 Jahren im Rahmen eines
freiwilligen Zuschusses zur Hälfte zu übernehmen. Dies führt auch nach
Einschätzung der Einrichtung zu einer - zumindest anteiligen - Entlastung der
Eltern im Hinblick auf den Mitgliedsbeitrag.
Die
weitere Entwicklung der Belegung des Kinderhauses bzw. des Platzbedarfes in
Meerbusch bleibt abzuwarten. Rechtzeitig vor Ablauf der Vereinbarung ist zu
prüfen, ob die Vereinbarung verlängert werden kann.
Darüber
hinaus soll im laufenden Kita-Jahr 2014/2015 ein einmaliger Zuschuss i. H. v.
3.000 € gewährt werden.
Um
das Montessori Kinderhaus dauerhaft zu stärken, soll zum Kindergartenjahr
2015/2016 eine der beiden Gruppen in eine kleine altersgemischte Gruppe (15
Kinder im Alter von 4 Monaten bis zur Einschulung) umgewandelt werden, da für
diese Gruppe auch ausreichend viele Anmeldungen im Kinderhaus zur Verfügung
stehen. Diese ergibt sich hinsichtlich der Kindpauschalen aus einer halben
Gruppe der Gruppenform I und einer halben Gruppe der Gruppenform II.
Finanzielle Auswirkung:
Für
das Kita-Jahr 2015/2016 beträgt der 4%ige Trägeranteil auf der Grundlage der
veränderten Gruppenstruktur insgesamt rd. 14.600 €. Bei hälftiger Übernahme des
Betrages durch die Stadt Meerbusch ergeben sich für das gesamte Kita-Jahr
zusätzliche Kosten i. H. v. 7.300 €. Hiervon entfällt ein Anteil i. H. v. rd.
3.050 € auf das Kalenderjahr 2015, der Restbetrag ist im Haushalt 2016
entsprechend einzuplanen.
Darüber
hinaus wird der Haushalt mit der Bereitstellung des pauschalierten
Betriebskostenzuschusses für das laufende Kindergartenjahr i. H. v. 3.000 €
zusätzlich belastet.
Der
Betrag i H. v. insgesamt 6.050 € wird im Haushalt 2015 überplanmäßig im Produkt
1.100.060.365.010 Sachkonto 5318 0030 zusätzlich zur Verfügung gestellt.
Deckungsvorschlag:
Ein Anteil von rd. 3.000 € kann über Minderausgaben / Einsparungen im Produkt:
1.100.060.365.010 Sachkonto 5255 0000 (Unterhaltung des sonstigen
Betriebsvermögens in städt. Kindergärten) gedeckt werden.
Alternativen:
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