Betreff
Übernahme eines Trägeranteils für den Betrieb des Montessori-Kinderhauses
Vorlage
FB2/0102/2014
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

 

Der Jugendhilfeausschuss beauftragt die Verwaltung, mit dem Vorstand des Montessori-Kinderhauses e. V. eine Vereinbarung über eine freiwillige Bezuschussung des Trägeranteils i. H. v. 2% der Kindpauschalen und der Miete durch die Stadt abzuschließen. Diese Vereinbarung soll mit dem Kindergartenjahr 2015/2016 beginnen und zunächst für die Dauer von 5 Jahren befristet werden. Der Träger hat im Rahmen des gesetzlich vorgegebenen Verwendungsnachweises gegenüber dem Jugendamt nachzuweisen, dass der freiwillige Zuschuss der Stadt nicht zu einem Überschuss führt.

 

Für das laufende Kindergartenjahr 2014/2015 wird ein freiwilliger Betriebskostenzuschuss i. H. v. pauschal 3.000 € bewilligt.

 


Sachverhalt:

Im Stadtgebiet Meerbusch gibt es 4 Kindertageseinrichtungen, die in der Trägerschaft von Elterninitiativen betrieben werden. Der Kindergarten 71 e.V. (KiGa 71 e. V.) betreibt seit den 1970er Jahren zwei Einrichtungen mit derzeit insgesamt 7 Gruppen, der OBV Meerbusch e. V. hat seit August 2014 die Trägerschaft für eine Einrichtung mit 5 Gruppen sowie eine Großtages- und eine Tagespflegestelle übernommen und der Verein Montessori-Kinderhaus e. V. führt seit 01.09.1993 ein inzwischen zweigruppiges Haus.

 

Die beiden Einrichtungen des KiGa 71 e. V. wurden bis April 2014 in zwei städt. Gebäuden mietfrei geführt, inzwischen wurde die Einrichtung im Ortsteil Bösinghoven durch einen Neubau ersetzt, der durch einen Investor erbaut wurde und vom KiGa 71 e. V. angemietet ist. Die Räumlichkeiten der Kita in Trägerschaft des OBV Meerbusch e. V. werden von der Stadt Meerbusch gegen Zahlung der gesetzlich förderfähigen Miete zur Verfügung gestellt und das Montessori-Kinderhaus wurde von einem privaten Vermieter gegen Zahlung der ortsüblichen Miete angemietet. Die Höhe der Miete
pro qm übersteigt zwar die derzeit nach der DVO zum Kinderbildungsgesetz gesetzlich förderfähige Miete, wird jedoch – bis auf den Abzug einer Gruppenpauschale – in voller Höhe bezuschusst, da der Mietvertrag bereits vor dem 28.02.2007 bestand (Bestandsschutz).

 

Für Elterninitiativen gilt generell ein Trägeranteil von 4% - sowohl bzgl. der Mietkosten als auch an den Kindpauschalen, den die Vereine i. d. R. über Mitgliedsbeiträge von den Eltern der dort aufgenommenen Kinder finanzieren müssten. Selbstverständlich werden auch andere Möglichkeiten wie Spenden oder sonstige Einnahmen angestrebt. Im Allgemeinen zieht die Finanzierung jedoch eine zusätzliche finanzielle Belastung der Eltern nach sich, sofern der Trägeranteil nicht im Rahmen einer freiwilligen Bezuschussung seitens des Jugendamtes übernommen wird.

 

Da sich für eine Kinderbetreuung in anderen Einrichtungen in freier oder kirchlicher Trägerschaft
i. d. R. für die Eltern keine zusätzlichen finanziellen Belastungen ergeben, ergibt sich für das Montessori-Kinderhaus eine nachteilige Situation, da die Eltern bevorzugt ein Betreuungsangebot in Anspruch nehmen, für das sie neben den Elternbeiträgen und den Kosten für die Verpflegung ihres Kindes nicht auch noch einen Mitgliedsbeitrag von 50 € monatlich (also 600 € jährlich) zahlen müssen.

 

Für den KiGa 71 e. V. wurde vor vielen Jahren bereits festgelegt, dass eine Finanzierung des Trägeranteils über eine zusätzliche Beitragszahlung der Eltern nicht gewünscht ist, um - bezogen auf alle Betreuungsangebote - eine Ungleichbehandlung der Eltern zu vermeiden. Entsprechend niedrig kann der Vereinsbeitrag gestaltet werden. Die Eltern zahlen lediglich einen vergleichsweise geringen Mitgliedsbeitrag i. H. v. 31 € jährlich.

 

Durch die besondere pädagogische Ausrichtung des Montessori-Kinderhauses hat es in den vergangen Jahren keinerlei Belegungsprobleme gegeben, da viele Eltern bereit waren, für diese Besonderheit diesen Mitgliedsbeitrag zu leisten.

 

Nach der Inbetriebnahme der zusätzlichen neuen Kindertageseinrichtungen in Büderich (zum 01.01.2014) und Strümp (zum 01.08.2014) sowie auch des Ersatzbaus in Bösinghoven (zum April 2014) kam es zu überdurchschnittlich vielen Kündigungen im Kinderhaus, da einige Familien den dann in der Nähe verfügbaren Platz bevorzugten.

 

Zudem gab es von vornherein für das Kita-Jahr 2014/2015 schon weniger Anmeldungen (es fehlten im Monat Juni noch 17 Kinder). Nach dem U3-Ausbau betreibt das Kinderhaus eine Gruppe der Gruppenform I (2 – 6 Jahre) und eine Gruppe der Gruppenform III (3 – 6 Jahre). Infolge der Aufnahme der unter Dreijährigen sowie der erforderlichen Ausweitung des 45 Std. Betreuungsumfanges hat das Kinderhaus aktuell eine Betriebserlaubnis für 43 Plätze.

 

Mit großem Einsatz des Vorstandes des Montessori-Kinderhauses, mit Hilfe der Vermittlung von Kindern, die noch nicht mit einem Platz versorgt waren, durch das Jugendamt und die Flexibilität des Landesjugendamtes bei der Genehmigung der Aufnahme von zwei weiteren U3-Kindern sind derzeit 40 Betreuungsverträge geschlossen, wobei einige Kinder erst im Laufe der ersten Monate des Kita-Jahres aufgenommen wurden und werden. Der Betrieb startete zum Beginn des Kita-Jahres mit 31 Kindern, im Oktober waren es 36 Kinder und im Dezember 2014 dann 39 Kinder.

 

Da die beantragten und bewilligten Kindpauschalen im Rahmen der Endabrechnung eines Kita-Jahres immer den tatsächlichen Kinderzahlen aus den Monatsmeldungen gegenüber gestellt werden, droht dem Kinderhaus bei Abweichung von mehr als 10 % der Kindpauschalen, die Rückzahlung eines Anteils der Kindpauschalen.

 

Bereits in den letzten Jahren war der Betrieb der Einrichtung aus betriebswirtschaftlicher Sicht defizitär (die Gesamtausgaben überstiegen die „regulären“ Einnahmen), daher verfügt der Verein nicht (mehr) über finanzielle Rücklagen, die er ggf. zu einer drohenden Rückzahlung einsetzen könnte. Im schlimmsten Fall müsste der Vorstand den Betrieb des Kinderhauses aufgeben.

 

Im laufenden Kindergartenjahr mussten einige Reparaturen, Unterhaltungsaufwendungen und Investitionen in die Umsetzung bestimmter Sicherheitsmaßnahmen im Hinblick auf die Betreuung von U3-Kindern durchgeführt werden, die mit rd. 9.000 € eine zusätzliche Belastung im Rahmen der Betriebskosten darstellten. Sämtliche Maßnahmen waren für die Funktionalität des Hauses als Kindertageseinrichtung erforderlich und wurden nicht vom Vermieter bezuschusst.

 

Aufgrund der nach wie vor nicht vollständigen Belegung des Kinderhauses fehlen der Einrichtung außerdem Einnahmen über Mitgliedsbeiträge i. H. v. rd. 3.000 €. Der Vorstand erbittet mit beigefügtem Antrag auch die Übernahme dieses Betrages im Rahmen eines freiwilligen Betriebskostenzuschusses durch die Stadt Meerbusch.

 

Im Rahmen der Jugendhilfeplanung werden die Plätze im Kinderhaus weiterhin benötigt. Auch im Hinblick darauf, dass die städt. Einrichtung „Sonnengarten“ nach Inbetriebnahme des geplanten Ersatzbaus nicht mehr sechsgruppig sondern nur noch fünfgruppig betrieben werden wird, kann auf diese Plätze in Büderich nicht verzichtet werden.

 

Weiterhin vervollständigt eine Einrichtung, die vollumfänglich die Montessori-Pädagogik lebt, die Bildungslandschaft in Meerbusch, da es sowohl eine Grundschule als auch eine weiterführende Schule gibt, die ebenfalls die Montessori-Pädagogik umsetzen.

 

Die Problematik der Finanzierung des Trägeranteils ist für alle Elterninitiativen ein Thema. Viele Einrichtungen sind auf die Zahlung des Trägeranteils durch die Kommunen angewiesen, da sie nicht genügend eigene Einnahmen erzielen können. In den umliegenden Kommunen wird jedoch sehr unterschiedlich mit diesem Thema umgegangen. Zum Teil werden die vollständigen Trägeranteile durch die Kommune übernommen, manche zahlen von den 4% einen festgelegten Anteil, einige treffen individuelle Absprachen mit jedem Träger, andere bezuschussen nur die Trägeranteile an der Miete.

 

Lösung:

Im Hinblick auf die sehr angespannte finanzielle Situation des Montessori-Kinderhauses und die Erforderlichkeit der Plätze wird verwaltungsseitig vorgeschlagen, den 4%igen Trägeranteil an den Kindpauschalen und der Miete zunächst befristet für die Dauer von 5 Jahren im Rahmen eines freiwilligen Zuschusses zur Hälfte zu übernehmen. Dies führt auch nach Einschätzung der Einrichtung zu einer - zumindest anteiligen - Entlastung der Eltern im Hinblick auf den Mitgliedsbeitrag.

 

Die weitere Entwicklung der Belegung des Kinderhauses bzw. des Platzbedarfes in Meerbusch bleibt abzuwarten. Rechtzeitig vor Ablauf der Vereinbarung ist zu prüfen, ob die Vereinbarung verlängert werden kann.

 

Darüber hinaus soll im laufenden Kita-Jahr 2014/2015 ein einmaliger Zuschuss i. H. v. 3.000 € gewährt werden.

 

Um das Montessori Kinderhaus dauerhaft zu stärken, soll zum Kindergartenjahr 2015/2016 eine der beiden Gruppen in eine kleine altersgemischte Gruppe (15 Kinder im Alter von 4 Monaten bis zur Einschulung) umgewandelt werden, da für diese Gruppe auch ausreichend viele Anmeldungen im Kinderhaus zur Verfügung stehen. Diese ergibt sich hinsichtlich der Kindpauschalen aus einer halben Gruppe der Gruppenform I und einer halben Gruppe der Gruppenform II.

 

 


Finanzielle Auswirkung:

 

Für das Kita-Jahr 2015/2016 beträgt der 4%ige Trägeranteil auf der Grundlage der veränderten Gruppenstruktur insgesamt rd. 14.600 €. Bei hälftiger Übernahme des Betrages durch die Stadt Meerbusch ergeben sich für das gesamte Kita-Jahr zusätzliche Kosten i. H. v. 7.300 €. Hiervon entfällt ein Anteil i. H. v. rd. 3.050 € auf das Kalenderjahr 2015, der Restbetrag ist im Haushalt 2016 entsprechend einzuplanen.

Darüber hinaus wird der Haushalt mit der Bereitstellung des pauschalierten Betriebskostenzuschusses für das laufende Kindergartenjahr i. H. v. 3.000 € zusätzlich belastet.

 

Der Betrag i H. v. insgesamt 6.050 € wird im Haushalt 2015 überplanmäßig im Produkt 1.100.060.365.010 Sachkonto 5318 0030 zusätzlich zur Verfügung gestellt.

 

Deckungsvorschlag: Ein Anteil von rd. 3.000 € kann über Minderausgaben / Einsparungen im Produkt: 1.100.060.365.010 Sachkonto 5255 0000 (Unterhaltung des sonstigen Betriebsvermögens in städt. Kindergärten) gedeckt werden.

 

 


Alternativen:

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