Betreff
Antrag auf Einrichtung eines Hundefreilaufplatzes
Vorlage
SB11/0099/2014
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

 

Der Bau- und Umweltausschuss beschließt, dem Antrag zur Einrichtung eines Hundefreilaufplatzes auf der Grünfläche zwischen dem Hallenbad und der Büdericher Allee nicht zu folgen.

 


Sachverhalt:

 

Mit E-Mail vom 12.02.2014 (Anlage 1) hat Frau Marina Mannes die Einrichtung eines Hundefreilaufplatzes auf der Grünfläche zwischen dem Hallenbad und der Büdericher Allee beantragt. Ergänzend zu ihrem Antrag hat Frau Mannes am 4. Juli 2014 eine Unterschriftenliste mit 183 Unterschriften von Bürgern vorgelegt, die sich diesem Anliegen anschließen. Der Antrag wurde von Frau Mannes in einem weiteren Anschreiben vom 28.07.2014 (Anlage 2) nochmals konkretisiert.

 

Die von der Antragstellerin vorgeschlagene Fläche hat eine Größe von rd. 970 m². Für die erforderliche Einfriedung wäre die Errichtung einer ca. 1,20 m hohen Zaunanlage, einschließlich eines Tores, in einer Gesamtlänge von rd. 140 Metern erforderlich. Die hierfür entstehenden Kosten in Höhe von rd. 8.500,- Euro stehen im Haushalt nicht zur Verfügung. Darüber hinaus handelt es sich bei der gesamten Grünfläche zwischen dem Hallenbad und der Büdericher Allee um eine parkartige Anlage im Ortskern von Büderich, die der Allgemeinheit durch die beantragte Umnutzung dauerhaft nicht mehr in vollem Umfang zur Verfügung stünde. Aus diesen Gründen wird die Anlegung eines Hundefreilaufplatzes von der Verwaltung nicht befürwortet.

 

Die Verwaltung verweist in diesem Zusammenhang auch auf einen Antrag der Zentrumspartei vom 18.12.1013 zur Einrichtung von eingezäunten Hundeplätzen in Meerbusch. Dieser wurde im Ausschuss für Planung und Liegenschaften einstimmig abgelehnt.

 

 


Finanzielle Auswirkung:

 

Durch die Ausführung des vorgeschlagenen Beschlusses entstehen folgende Auswirkungen auf den Haushalt:

 

Es entstehen keine finanziellen Auswirkungen

 


Alternativen:

 

Der Bau– und Umweltausschuss beschließt, dem Antrag zur Einrichtung eines Hundefreilaufplatzes zu folgen. Die für die Errichtung einer Einzäunung erforderlichen Investitionsmittel in Höhe von 8.500,- Euro müssten im Rahmen der Haushaltsplanberatungen eingestellt werden.