Betreff
VI. Änderung der Geschäftsordnung des Rates der Stadt Meerbusch
Vorlage
ZD/0098/2014
Art
Beschlussvorlage

 

Beschlussvorschlag:

 

Der Haupt-, Finanz- und Wirtschaftsförderungsausschuss empfiehlt dem Rat die als Anlage beigefügte Änderung der Geschäftsordnung.


Sachverhalt:

 

Der Rat hat in seiner Sitzung am 25. September 2014 die Verwaltung beauftragt, einen Vorschlag zur Änderung der Geschäftsordnung des Rates und seiner Ausschüsse im Hinblick auf die Einrichtung einer Einwohnerfragestunde in den Ausschüssen zur Verbesserung der Bürgerbeteiligung vorzubereiten. Vor diesem Hintergrund habe ich bei Nachbarstädten die dort übliche Verfahrensweise erfragt. Diese sieht derzeit wie folgt aus:

In Dormagen findet zu Beginn jeder öffentlichen Rats- und Ausschusssitzung eine Einwohnerfragestunde statt. Die Anfragen müssen sich auf Angelegenheiten der Stadt beziehen und sollen den Zeitrahmen von 30 Minuten nicht überschreiten. Fragen zu Tagesordnungspunkten der jeweiligen Sitzung sind zulässig. Die Beantwortung erfolgt dann im Zusammenhang mit der Beratung des Tagesordnungspunktes.

In der Landeshauptstadt Düsseldorf sind weder im Rat noch in den Ausschüssen Einwohnerfragestunden vorgesehen. Anfragen werden entweder durch die Geschäftsstelle des Beschwerdeausschusses oder durch die Beschwerdestelle im Büro des OB begleitet.

Die Stadt Grevenbroich nimmt mindestens zweimal jährlich eine Fragestunde für Einwohner in die Tagesordnung auf. Zwei Zusatzfragen sind zulässig. Der Bürgermeister kann die Redezeit begrenzen. Die Fragen müssen sich auf Angelegenheiten der Stadt beziehen. In den Ausschüssen besteht kein Einwohnerfragerecht.

In Jüchen findet zu Beginn der Tagesordnung einer Ratssitzung eine Fragestunde für Einwohnerinnen und Einwohner statt. Die gestellten Fragen müssen sich auf Angelegenheiten der Gemeinde beziehen. Eine zeitliche Begrenzung ist nicht vorgesehen. Diese Regelung gilt analog in den Ausschüssen.

Auch die Stadt Kaarst räumt sowohl im Rat, als auch in den Ausschüssen ihren Einwohnerinnen und Einwohnern ein Fragerecht ein. Im Rat sind hierfür 30 Minuten und in Ausschüssen 15 Minuten vorgesehen. Die Anfragen müssen sich auf allgemein interessierende Angelegenheiten der Stadt beziehen. Fragen zu Beratungsgegenständen der Tagesordnung des Rates sind nicht zulässig. Bei Fragestellungen in den Ausschüssen müssen sich die Fragen auf Angelegenheiten der Stadt Kaarst beziehen, für die der betreffende Ausschuss zuständig ist.

Bürgerfragestunden finden im Rat der Stadt Krefeld auf Antrag mindestens einer Fraktion statt. Der Rat muss diesem Antrag jedoch mehrheitlich zustimmen. In den Sitzungen der Bezirksvertretungen sind Bürgerfragestunden grundsätzlich vorgesehen.

Die Stadt Neuss räumt Einwohnerinnen und Einwohnern ein jeweils 15-minütiges Fragerecht im Rat zu Beginn und zum Ende der öffentlichen Tagesordnung ein. Der Inhalt der Anfrage muss sich auf Angelegenheiten der Stadt Neuss beziehen, für die der Rat zuständig ist. Es sind maximal zwei Zusatzfragen möglich, der Bürgermeister kann die Redezeit begrenzen. In Ausschüssen sind Einwohnerfragen nicht vorgesehen.

Verwaltungsseitig wird vorgeschlagen, die Regelungen zum bestehenden Fragerecht der Einwohnerinnen und Einwohner im Rat auszuweiten und auch in den Ausschüssen ein 15-minütiges Fragerecht einzuräumen. Die Fragestellungen müssen sich im Rahmen der Zuständigkeit des Ausschusses bewegen. Die Fragen sollen vom Ausschussvorsitzenden oder dem zuständigen Beigeordneten beantwortet werden.

 


Finanzielle Auswirkung:

 

Durch die Ausführung des vorgeschlagenen Beschlusses entstehen keine finanziellen Auswirkungen auf den Haushalt.