Beschlussvorschlag:
Der Bau- und Umweltausschuss empfiehlt dem Rat, folgenden Beschluss zu fassen:
1.
Die Schmutzwassergebühr für das Jahr 2015 wird auf
2,14 €/m3, die Niederschlagswassergebühr für das Jahr 2015 wird auf
0,94 €/m2 festgesetzt. Die Gebührenkalkulation für das Jahr 2015
(Anlage B) wird Gegenstand des Beschlusses.
2.
Bei der Kalkulation der Schmutzwassergebühr wird die
Überdeckung aus der Betriebskostenabrechnung 2013 zu 90%, das sind 298.430,40
€, kostenmindernd vorgetragen.
Aus der
Sonderrücklage für den Gebührenausgleich werden 83.648,40 € entnommen und
kostenmindernd eingesetzt.
3.
Bei der Kalkulation der Niederschlagswassergebühr
erfolgt aus der Überdeckung der Betriebskostenabrechnung 2012 ein
kostenmindernder Vortrag in Höhe von 40%, das sind 128.156,36 € und ein Vortrag
der bisher nicht verwendeten 50% des Überschusses der Betriebskostenabrechnung
2011, das sind 195.038,96 €. Gleichzeitig werden von der Unterdeckung der
Betriebskostenabrechnung 2013 50 %, das sind -25.758,72 €, kostensteigernd in
die Gebührenkalkulation 2015 vorgetragen.
Aus der
Sonderrücklage für den Gebührenausgleich werden 222.389,81 € entnommen und
kostenmindernd eingesetzt.
4.
Die Jahresgebühr für das Ablesen der
Wasserzwischenzähler, den Ersteinbau des Wasserzwischenzählers und die
Zählerauswechslung im Rahmen des Eichgesetzes wird auf 25,22 € festgesetzt.
5.
Die VI. Änderungssatzung zur Beitrags- und
Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung der Stadt Meerbusch vom 01.12.2008
(Anlage) wird beschlossen.
Sachverhalt:
Die Kanalbenutzungsgebühren
(Schmutzwassergebühr und Niederschlagswassergebühr) sind zuletzt für das Jahr
2014 festgesetzt worden.
Die Gebührenkalkulation für das Jahr 2015
hat ergeben, dass eine Änderung der Gebührensätze wegen des gesetzlich
vorgeschriebenen Kostendeckungsgebotes und des Kostenüberdeckungsverbotes
erforderlich ist.
1.
Gebühren
Die Schmutzwassergebühr
beläuft sich für das Jahr 2015 auf 2,14 € pro Kubikmeter eingeleitetem Abwasser
(zum Vergleich: die Vorjahreskalkulation ergab eine Gebühr von 2,11 €/m³)
und die Niederschlagswassergebühr beläuft sich auf 0,94 € pro Quadratmeter
versiegelter und abflusswirksamer Grundstücksfläche (zum Vergleich: die
Vorjahreskalkulation ergab eine Gebühr von 0,92 €/m²).
2.
Ergebnisvorträge
Nach der Änderung
des § 6 Kommunalabgabengesetz (KAG NRW) am 21.12.2011 sind Kostenüberdeckungen
am Ende eines Kalkulationszeitraumes innerhalb der nächsten vier Jahre (vorher
drei Jahre) auszugleichen; Kostenunterdeckungen sollen innerhalb dieses
Zeitraumes ausgeglichen werden. Es besteht die Möglichkeit, bei Vorliegen
atypischer Umstände, Kostenunterdekkungen ausnahmsweise auch noch nach Ablauf
eines Zeitraumes von drei Jahren auszugleichen.
Es können Vorträge
aus den Betriebskostenabrechnungen 2011, 2012 und 2013 erfolgen. Die Vorträge
wurden so gewählt, dass die Gebühren möglichst stabil bleiben und es auch in
den nächsten Jahren nicht zu starken Gebührenschwankungen kommt.
Ergebnisvorträge Schmutzwasserbeseitigung:
Die
Betriebskostenabrechnung für 2011 hat für die Schmutzwasserbeseitigung eine
Überdeckung von 216.459,39 € ergeben. 50% dieses Ergebnisses wurden
jeweils kostenmindernd in die Gebührenkalkulation 2013 und 2014 vorgetragen.
Die Bertriebskostenabrechnung 2012 hat eine Überdeckung von 235.671,03 €
ergeben. Hier wurden 100 % in die Gebührenkalkulation 2014 vorgetragen. Das
Ergebnis der Betriebskostenabrechnung 2013 für die Schmutzwasserbeseitigung
beläuft sich auf 331.589,33 €.
Da in die
Kalkulation 2015 eine Entnahme aus der Sonderrücklage in Höhe von
83.648,40 € einfließt, ist es angebracht 90% des Betriebsergebnis 2013
kostenmindernd vorzutragen. Durch die Vorträge steigt die Schmutzwassergebühr
im Vergleich zu 2014 lediglich um 0,03 € an.
Durch das
Landesumweltamt erfolgte eine Abrechnung der Abwasserabgabe aus Vorjahren.
Dadurch stehen in der Sonderrücklage für den Gebührenausgleich 83.648,40 €
zur Entnahme zur Verfügung. Dieser Betrag wird in der Rücklage nicht mehr
benötigt und fließt deshalb dem Gebührenhaushalt zu. Der Betrag wirkt sich
kostenmindernd auf die Kalkulation aus.
3.
Ergebnisvorträge
Niederschlagswasserbeseitigung:
Die
Betriebskostenabrechnung für 2011 hat für die Niederschlagswasserbeseitigung
eine Überdeckung von 390.077,91 € ergeben. In die Gebührenkalkulation 2013
erfolgte kein Vortrag. Bei der Gebührenkalkulation 2014 wurden 50 %
berücksichtigt. Die Betriebskostenabrechnung 2012 hat eine Überdeckung von
320.390,90 € ergeben. Diese wurde zu 30 % bei der Gebührenkalkulation 2014
berücksichtigt. Das Ergebnis der Betriebskostenabrechnung 2013 für die
Niederschlagswasserbeseitigung beläuft sich auf -51.517,43 €.
Da der
vollständige Vortrag des Betriebsergebnisses 2011 spätestens in der
Gebührenkalkulation 2015 erfolgen muss, wurde in der Gebührenkalkulation 2015
ein Vortrag in Höhe von 50% (195.038,96 €) vorgenommen. Das Betriebsergebnis
2012 wurde zu 40% (128.156,36 €) vorgetragen. Die restlichen 30 % müssen
spätestens bei der Gebührenkalkulation 2016 berücksichtigt werden. Die
Unterdeckung aus der Betriebskostenabrechnung 2013 wurde mit 50 %
(-25.758,72 €) in die Gebührenkalkulation eingestellt.
Durch das
Landesumweltamt erfolgte eine Abrechnung der Abwasserabgabe aus Vorjahren.
Dadurch stehen in der Sonderrücklage für den Gebührenausgleich
222.389,81 € zur Entnahme zur Verfügung. Dieser Betrag wird in der
Rücklage nicht mehr benötigt und fließt deshalb dem Gebührenhaushalt zu. Der
Betrag wirkt sich kostenmindernd auf die Kalkulation aus.
4.
Gebühren
Wasserzwischenzähler
Gemäß aktueller Kalkulationen der Wirtschaftsbetriebe Meerbusch betragen die Inkassokosten für einen Wasserzwischenzähler 25,22 €. 2014 belaufen sich diese Kosten auf 24,46 € pro Zähler.
Finanzielle
Auswirkung:
Durch die Ausführung des vorgeschlagenen Beschlusses
entstehen folgende Auswirkungen auf den Haushalt:
Im Haushaltsjahr 2015 werden für die
Niederschlagswasserbeseitigung Gebühreneinnahmen in Höhe von ca. 4.571.000,00 €
und für die Schmutzwasserbeseitigung von 6.019.000,00 € erwartet.
Alternativen: