Betreff
VI. Änderungssatzung zur Beitrags- und Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung der Stadt Meerbusch vom 01.12.2008
Vorlage
FB5/0082/2014
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

 

Der Bau- und Umweltausschuss empfiehlt dem Rat, folgenden Beschluss zu fassen:

 

1.    Die Schmutzwassergebühr für das Jahr 2015 wird auf 2,14 €/m3, die Niederschlagswassergebühr für das Jahr 2015 wird auf 0,94 €/m2 festgesetzt. Die Gebührenkalkulation für das Jahr 2015 (Anlage B) wird Gegenstand des Beschlusses.

 

2.    Bei der Kalkulation der Schmutzwassergebühr wird die Überdeckung aus der Betriebskostenabrechnung 2013 zu 90%, das sind 298.430,40 €, kostenmindernd vorgetragen.

Aus der Sonderrücklage für den Gebührenausgleich werden 83.648,40 € entnommen und kostenmindernd eingesetzt.

 

3.    Bei der Kalkulation der Niederschlagswassergebühr erfolgt aus der Überdeckung der Betriebskostenabrechnung 2012 ein kostenmindernder Vortrag in Höhe von 40%, das sind 128.156,36 € und ein Vortrag der bisher nicht verwendeten 50% des Überschusses der Betriebskostenabrechnung 2011, das sind 195.038,96 €. Gleichzeitig werden von der Unterdeckung der Betriebskostenabrechnung 2013 50 %, das sind -25.758,72 €, kostensteigernd in die Gebührenkalkulation 2015 vorgetragen.

Aus der Sonderrücklage für den Gebührenausgleich werden 222.389,81 € entnommen und kostenmindernd eingesetzt.

 

4.    Die Jahresgebühr für das Ablesen der Wasserzwischenzähler, den Ersteinbau des Wasserzwischenzählers und die Zählerauswechslung im Rahmen des Eichgesetzes wird auf 25,22 € festgesetzt.

 

5.    Die VI. Änderungssatzung zur Beitrags- und Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung der Stadt Meerbusch vom 01.12.2008 (Anlage) wird beschlossen.

 


Sachverhalt:

 

Die Kanalbenutzungsgebühren (Schmutzwassergebühr und Niederschlagswassergebühr) sind zuletzt für das Jahr 2014 festgesetzt worden.

 

Die Gebührenkalkulation für das Jahr 2015 hat ergeben, dass eine Änderung der Gebührensätze wegen des gesetzlich vorgeschriebenen Kostendeckungsgebotes und des Kostenüberdeckungsverbotes erforderlich ist.

 

1.   Gebühren

 

Die Schmutzwassergebühr beläuft sich für das Jahr 2015 auf 2,14 € pro Kubikmeter eingeleitetem Abwasser (zum Vergleich: die Vorjahreskalkulation ergab eine Gebühr von 2,11 €/m³) und die Niederschlagswassergebühr beläuft sich auf 0,94 € pro Quadratmeter versiegelter und abflusswirksamer Grundstücksfläche (zum Vergleich: die Vorjahreskalkulation ergab eine Gebühr von 0,92 €/m²).

 

2.   Ergebnisvorträge

 

Nach der Änderung des § 6 Kommunalabgabengesetz (KAG NRW) am 21.12.2011 sind Kostenüberdeckungen am Ende eines Kalkulationszeitraumes innerhalb der nächsten vier Jahre (vorher drei Jahre) auszugleichen; Kostenunterdeckungen sollen innerhalb dieses Zeitraumes ausgeglichen werden. Es besteht die Möglichkeit, bei Vorliegen atypischer Umstände, Kostenunterdekkungen ausnahmsweise auch noch nach Ablauf eines Zeitraumes von drei Jahren auszugleichen.

 

Es können Vorträge aus den Betriebskostenabrechnungen 2011, 2012 und 2013 erfolgen. Die Vorträge wurden so gewählt, dass die Gebühren möglichst stabil bleiben und es auch in den nächsten Jahren nicht zu starken Gebührenschwankungen kommt.

 

Ergebnisvorträge Schmutzwasserbeseitigung:

 

Die Betriebskostenabrechnung für 2011 hat für die Schmutzwasserbeseitigung eine Überdeckung von 216.459,39 € ergeben. 50% dieses Ergebnisses wurden jeweils kostenmindernd in die Gebührenkalkulation 2013 und 2014 vorgetragen. Die Bertriebskostenabrechnung 2012 hat eine Überdeckung von 235.671,03 € ergeben. Hier wurden 100 % in die Gebührenkalkulation 2014 vorgetragen. Das Ergebnis der Betriebskostenabrechnung 2013 für die Schmutzwasserbeseitigung beläuft sich auf 331.589,33 €.

 

Da in die Kalkulation 2015 eine Entnahme aus der Sonderrücklage in Höhe von 83.648,40 € einfließt, ist es angebracht 90% des Betriebsergebnis 2013 kostenmindernd vorzutragen. Durch die Vorträge steigt die Schmutzwassergebühr im Vergleich zu 2014 lediglich um 0,03 € an.

 

Durch das Landesumweltamt erfolgte eine Abrechnung der Abwasserabgabe aus Vorjahren. Dadurch stehen in der Sonderrücklage für den Gebührenausgleich 83.648,40 € zur Entnahme zur Verfügung. Dieser Betrag wird in der Rücklage nicht mehr benötigt und fließt deshalb dem Gebührenhaushalt zu. Der Betrag wirkt sich kostenmindernd auf die Kalkulation aus.

 

3.   Ergebnisvorträge Niederschlagswasserbeseitigung:

 

Die Betriebskostenabrechnung für 2011 hat für die Niederschlagswasserbeseitigung eine Überdeckung von 390.077,91 € ergeben. In die Gebührenkalkulation 2013 erfolgte kein Vortrag. Bei der Gebührenkalkulation 2014 wurden 50 % berücksichtigt. Die Betriebskostenabrechnung 2012 hat eine Überdeckung von 320.390,90 € ergeben. Diese wurde zu 30 % bei der Gebührenkalkulation 2014 berücksichtigt. Das Ergebnis der Betriebskostenabrechnung 2013 für die Niederschlagswasserbeseitigung beläuft sich auf -51.517,43 €.

 

Da der vollständige Vortrag des Betriebsergebnisses 2011 spätestens in der Gebührenkalkulation 2015 erfolgen muss, wurde in der Gebührenkalkulation 2015 ein Vortrag in Höhe von 50% (195.038,96 €) vorgenommen. Das Betriebsergebnis 2012 wurde zu 40% (128.156,36 €) vorgetragen. Die restlichen 30 % müssen spätestens bei der Gebührenkalkulation 2016 berücksichtigt werden. Die Unterdeckung aus der Betriebskostenabrechnung 2013 wurde mit 50 % (-25.758,72 €) in die Gebührenkalkulation eingestellt.

 

Durch das Landesumweltamt erfolgte eine Abrechnung der Abwasserabgabe aus Vorjahren. Dadurch stehen in der Sonderrücklage für den Gebührenausgleich 222.389,81 € zur Entnahme zur Verfügung. Dieser Betrag wird in der Rücklage nicht mehr benötigt und fließt deshalb dem Gebührenhaushalt zu. Der Betrag wirkt sich kostenmindernd auf die Kalkulation aus.

 

4.   Gebühren Wasserzwischenzähler

 

Gemäß aktueller Kalkulationen der Wirtschaftsbetriebe Meerbusch betragen die Inkassokosten für einen Wasserzwischenzähler 25,22 €. 2014 belaufen sich diese Kosten auf 24,46 € pro Zähler.

 

 


Finanzielle Auswirkung:

 

Durch die Ausführung des vorgeschlagenen Beschlusses entstehen folgende Auswirkungen auf den Haushalt:

Im Haushaltsjahr 2015 werden für die Niederschlagswasserbeseitigung Gebühreneinnahmen in Höhe von ca. 4.571.000,00 € und für die Schmutzwasserbeseitigung von 6.019.000,00 € erwartet.

 


Alternativen: