Beschlussvorschlag:
Der
Jugendhilfeausschuss beschließt, für das Jahr 2014 an die 6 im Stadtgebiet
Meerbusch aktiven Träger der Familienbildung städtische Zuschüsse wie folgt zu
zahlen:
AWO
Bildungswerk der Generationen gGmbH
Unterrichtsstunden
lt. Anmeldung des Trägers 1.495 x 3,45 € 5.157,75
€
Kath. Forum für Familienbildung
Krefeld-Viersen
Unterrichtsstunden
lt. Anmeldung des Trägers 74 x 3,45 € 255,30 €
Der Paritätische Wohlfahrtsverband
Kreisgruppe Rhein-Kreis Neuss
Unterrichtstunden
lt. Anmeldung des Trägers 38 x 3,45 € 131,10
€
Familienforum Edith Stein Neuss
Unterrichtsstunden
lt. Anmeldung des Trägers 690 x 3,45 € 2.380,50
€
ges. 7.924,65€
Die Zahlung des Zuschusses an das
Deutsche Rote Kreuz Kreisverband
Grevenbroich e.V.
(Zuschuss 2013 3.484,50 € ) und das Efa
- Ev. Familienbildungswerk Düsseldorf ( Zuschuss
2013 2.932,50€ ) erfolgt, nachdem die
Anmeldung der Unterrichtsstunden
vorliegt.
Sachverhalt:
Im
Stadtgebiet Meerbusch sind 6 vom Land Nordrhein-Westfalen nach dem
Weiterbildungsgesetz anerkannte freie Träger der Familienbildung aktiv. Sie
erhalten für ihre Arbeit Landeszuschüsse. Im städtischen Haushalt wurden für
das Jahr 2014 Mittel in Höhe von 15.000,-- € bereit gestellt, um die Freien
Träger auch von Seiten der Stadt Meerbusch zu unterstützen und somit den
Landeszuschuss zu ergänzen.
Durch
zwei Träger der Familienbildung wird seit Anfang 2012 das für die Eltern
kostenlose Familienbildungsangebot „Elternstart NRW: Willkommen mit Baby“ an 5
Terminen à 90 Minuten angeboten. Dort können sich Eltern mit anderen Eltern
austauschen, Kontakte knüpfen und Informationen zu Themen rund ums Baby
bekommen. Die Mitarbeiterinnen des Eltern- und Babybesuchsdienstes machen beim
Neugeborenenbesuch alle Eltern auf dieses Angebot aufmerksam. Es werden Kurse
in Meerbusch-Büderich und Meerbusch-Lank angeboten.
Das
Land Nordrhein-Westfalen finanziert die langfristig angelegten Angebote in 2
Varianten:
- die Kurse werden „vollfinanziert“ und sind im Rahmen des
Weiterbildungsgesetzes nicht förderfähig,
- die Kurse werden vom Land teilfinanziert, sind dann nach dem
Weiterbildungsgesetz weiterhin zuschussfähig und somit auch bei den
Kommunen abrechenbar.
Beide Varianten werden in Meerbusch praktiziert.
Bemessungsgrundlage
für den im Jahr 2014 zu gewährenden Zuschuss ist die Zahl der beim Land
abrechnungsfähigen Unterrichtsstunden.
Um
Überzahlungen und Rückforderungen zu vermeiden, wurden die Träger zum 30.06.
gebeten, der Verwaltung eine Zwischenberechnung der im 1. Halbjahr bereits
durchgeführten und der im 2. Halbjahr 2014 geplanten Unterrichtsstunden
vorzulegen.
Dieser
Aufforderung sind bisher leider nicht alle Träger nachgekommen, so dass die
Auszahlung des Zuschusses zunächst nur an
die Träger erfolgt, die ihre realistischen Stundenansätze mitgeteilt
haben. Bei den Trägern, die die Zwischenberechnung nicht eingereicht haben,
soll der Zuschuss ausgezahlt werden, sobald der Verwaltung diese Meldung
vorliegt. Über die tatsächlich durchgeführten Unterrichtsstunden ist ein
Verwendungsnachweis mit Endabrechnung vorzulegen. Überzahlte Zuschüsse werden
zurückgefordert oder verrechnet.
Eine
Übersicht über die im Jahr 2013 geleisteten Unterrichtsstunden ist der
Beratungsvorlage beigefügt.
Finanzielle Auswirkung:
Die
Mittel stehen bei Produktsachkonto 060 020 010 / 53180000 zur Verfügung.
Alternativen:
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