Betreff
Förderung der Familienbildung in 2014
Vorlage
FB2/0075/2014
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

Der Jugendhilfeausschuss beschließt, für das Jahr 2014 an die 6 im Stadtgebiet Meerbusch aktiven Träger der Familienbildung städtische Zuschüsse wie folgt zu zahlen:

 

AWO Bildungswerk der Generationen gGmbH

Unterrichtsstunden lt. Anmeldung des Trägers 1.495 x 3,45 €                          5.157,75 €

 

Kath. Forum für Familienbildung Krefeld-Viersen

Unterrichtsstunden lt. Anmeldung des Trägers 74 x 3,45 €                                  255,30 €

 

Der Paritätische Wohlfahrtsverband

Kreisgruppe Rhein-Kreis Neuss

Unterrichtstunden lt. Anmeldung des Trägers 38 x 3,45 €                                   131,10 €            

 

Familienforum Edith Stein Neuss

Unterrichtsstunden lt. Anmeldung des Trägers 690 x 3,45 €                             2.380,50 €

 

                                                                                                                  ges. 7.924,65€

 

           Die Zahlung des Zuschusses  an das  Deutsche Rote Kreuz Kreisverband Grevenbroich e.V.         

          (Zuschuss 2013  3.484,50 € )  und das Efa - Ev. Familienbildungswerk Düsseldorf ( Zuschuss

          2013 2.932,50€ )  erfolgt, nachdem die Anmeldung der Unterrichtsstunden  vorliegt.

 


Sachverhalt:

Im Stadtgebiet Meerbusch sind 6 vom Land Nordrhein-Westfalen nach dem Weiterbildungsgesetz anerkannte freie Träger der Familienbildung aktiv. Sie erhalten für ihre Arbeit Landeszuschüsse. Im städtischen Haushalt wurden für das Jahr 2014 Mittel in Höhe von 15.000,-- € bereit gestellt, um die Freien Träger auch von Seiten der Stadt Meerbusch zu unterstützen und somit den Landeszuschuss zu ergänzen.

Durch zwei Träger der Familienbildung wird seit Anfang 2012 das für die Eltern kostenlose Familienbildungsangebot „Elternstart NRW: Willkommen mit Baby“ an 5 Terminen à 90 Minuten angeboten. Dort können sich Eltern mit anderen Eltern austauschen, Kontakte knüpfen und Informationen zu Themen rund ums Baby bekommen. Die Mitarbeiterinnen des Eltern- und Babybesuchsdienstes machen beim Neugeborenenbesuch alle Eltern auf dieses Angebot aufmerksam. Es werden Kurse in Meerbusch-Büderich und Meerbusch-Lank angeboten.

 

Das Land Nordrhein-Westfalen finanziert die langfristig angelegten Angebote in 2 Varianten:

 

  1. die Kurse werden „vollfinanziert“ und sind im Rahmen des Weiterbildungsgesetzes nicht förderfähig,
  2. die Kurse werden vom Land teilfinanziert, sind dann nach dem Weiterbildungsgesetz weiterhin zuschussfähig und somit auch bei den Kommunen abrechenbar.

 

Beide Varianten werden in Meerbusch praktiziert.

 

Bemessungsgrundlage für den im Jahr 2014 zu gewährenden Zuschuss ist die Zahl der beim Land abrechnungsfähigen Unterrichtsstunden.

 

Um Überzahlungen und Rückforderungen zu vermeiden, wurden die Träger zum 30.06. gebeten, der Verwaltung eine Zwischenberechnung der im 1. Halbjahr bereits durchgeführten und der im 2. Halbjahr 2014 geplanten Unterrichtsstunden vorzulegen.

 

Dieser Aufforderung sind bisher leider nicht alle Träger nachgekommen, so dass die Auszahlung des Zuschusses zunächst nur an  die Träger erfolgt, die ihre realistischen Stundenansätze mitgeteilt haben. Bei den Trägern, die die Zwischenberechnung nicht eingereicht haben, soll der Zuschuss ausgezahlt werden, sobald der Verwaltung diese Meldung vorliegt. Über die tatsächlich durchgeführten Unterrichtsstunden ist ein Verwendungsnachweis mit Endabrechnung vorzulegen. Überzahlte Zuschüsse werden zurückgefordert oder verrechnet.

 

Eine Übersicht über die im Jahr 2013 geleisteten Unterrichtsstunden ist der Beratungsvorlage beigefügt.

 


Finanzielle Auswirkung:

Die Mittel stehen bei Produktsachkonto 060 020 010 / 53180000 zur Verfügung.

 


Alternativen:

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