Betreff
Teilnahme am Programm des LVR "Teilhabe ermöglichen - kommunale Netzwerke gegen Kinderarmut"
Vorlage
FB2/0074/2014
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

Der Jugendhilfeausschuss nimmt die Teilnahme des Jugendamtes am Programm des Landschaftsverbandes Rheinland „Teilhabe ermöglichen – kommunale Netzwerke gegen Kinderarmut“ zur Kenntnis und beschließt, die bisherige Kooperation mit der AWO Mönchengladbach zum Betrieb des Mütterzentrums um die Beteiligung am Projekt zu erweitern.

 

Die Verwaltung wird beauftragt, mit der AWO Mönchengladbach eine entsprechende Vereinbarung zu schließen.

 


Sachverhalt:

Im Jahr 2011 hatte sich die Stadt Meerbusch erstmals für das Programm des Landschaftsverbandes Rheinland „Teilhabe ermöglichen – kommunale Netzwerke gegen Kinderarmut“ beworben. Seinerzeit wurde Meerbusch leider nicht berücksichtigt.

 

Im Jahr 2014 hat sich die Verwaltung nun nochmals um die Teilnahme beworben und konnte für die letztmalige Förderstaffel eine Zusage des Landschaftsverbandes erhalten.

 

Über das Projekt soll insbesondere eine Sensibilisierung von Fachkräften, der Politik und der Öffentlichkeit erzielt werden. Ebenso ist es Ziel, armutssensibles Handeln im pädagogischen Alltag zu unterstützen.

 

Im November 2013 gab es 763 Kinder und Jugendliche in sog. Bedarfsgemeinschaften nach SGB II. Für 1.315 Kinder bestand im Jahr 2013 ein Anspruch auf Leistungen nach dem Bildungs- und Teilhabegesetz. Davon konnten 1.014 Kinder (77%) mit Leistungen erreicht werden.

 

Kern der Teilnahme am Projekt des LVR stellt der Auf- und Ausbau eines kommunalen Netzwerkes für mehr Teilhabe für Kinder und Jugendliche in allen Lebensbereichen dar. Die Netzwerkkoordination ist innerhalb der Projektförderung im Jugendamt anzusiedeln. Dazu werden ca. 20 % einer Vollzeitstelle bereit gestellt. Um Parallelstrukturen zu vermeiden, wird die Netzwerkkoordination mit der Koordinatorin der Frühen Hilfen verknüpft. Dies scheint in Anbetracht der relevanten Akteure sinnvoll, da es sich in beiden Themenbereichen meist um die gleichen Personen handelt.

 

Die Förderung der Maßnahme durch den LVR beträgt im ersten Jahr 70% / max. 14.000 €, im zweiten Jahr 50 % / max. 10.000 € und im dritten Jahr 40 % / max. 8.000 € der anerkennungsfähigen Kosten. Durch den LVR wurde der Stadt Meerbusch die max. Höchstsumme von 32.000 € für drei Jahre mit Bescheid vom 23.07.2014 bewilligt. Die Projektidee erwartet die Fortführung der Arbeit auch nach Ende des Förderzeitraumes.

 

In Büderich konnte mit dem Mütterzentrum der AWO ein familienförderndes Angebot geschaffen werden. Aus dem Grundgedanken „Beziehung statt Maßnahme“ hat sich das heutige Mütterzentrum entwickelt und verschiedene Angebote etabliert. Über die inhaltliche Entwicklung und Erfolge der Arbeit wurde regelmäßig berichtet. Hier ist es gelungen, insbesondere die Gruppe der einkommensschwachen Familien mit den Angeboten zu erreichen, sie aktiv in die pädagogische Gruppen- und sozialräumliche Arbeit einzubinden, durch Beratung und Unterstützung „Hilfe zur Selbsthilfe“ zu fördern und damit einen wesentlichen Beitrag für mehr Teilhabechancen zu leisten.

 

Der Jugendhilfeausschuss hat in seiner Sitzung am 02.04.2014 beschlossen, das Projekt „Jugendliche Spätaussiedler“ mit dem AVP e.V. zum 30.06.2014 auslaufen zu lassen und die Verwaltung beauftragt, das Konzept des Mütterzentrums weiterzuentwickeln. Im Zuge der Netzwerkarbeit sollen nun die Erfahrungen des AWO Mütterzentrums Büderich im Rahmen des Projektes an andere Akteure in weiteren Stadtteilen oder Sozialräumen herangetragen werden. Insbesondere Angebote für Mütter mit und ohne Migrationshintergrund mit dem Ziel, die Erziehungskompetenz der Mütter und Bildungschancen der Kinder zu stärken, den Austausch zwischen Einrichtungen und der Zielgruppe zu verbessern, die interkulturelle Sensibilisierung der Einrichtungen anzuregen und die Integration der Familien in das soziale Umfeld zu unterstützen ist gemeinsames Leitziel. Dazu soll die AWO ihr erworbenes „know how“ aktiv in den Netzwerkprozess einbringen. Die Netzwerkpartner sollen dann darin unterstützt werden, die Anregungen für die eigene Arbeit weiter zu entwickeln. Das Jugendamt und die AWO begleiten diese Entwicklung im Rahmen ihrer Möglichkeiten. Die bisherige Vereinbarung zwischen der Stadt und der  AWO soll um die Projektbeteiligung „Teilhabe in Meerbusch“ erweitert werden. Den  zuletzt für die Projektarbeit des AVP e.V. gezahlte Zuschuss von 9.000€ jährlich soll die AWO erhalten.

 

Das beim LVR eingereichte und dort zur Förderung bewilligte Konzept „TiM – Teilhabe in Meerbusch“ ist zur Information in der Anlage beigefügt.

 


Finanzielle Auswirkung:

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Alternativen:

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