Beschlussvorschlag:
Der
Jugendhilfeausschuss nimmt die Teilnahme des Jugendamtes am Programm des
Landschaftsverbandes Rheinland „Teilhabe ermöglichen – kommunale Netzwerke
gegen Kinderarmut“ zur Kenntnis und beschließt, die bisherige Kooperation mit
der AWO Mönchengladbach zum Betrieb des Mütterzentrums um die Beteiligung am
Projekt zu erweitern.
Die
Verwaltung wird beauftragt, mit der AWO Mönchengladbach eine entsprechende
Vereinbarung zu schließen.
Sachverhalt:
Im
Jahr 2011 hatte sich die Stadt Meerbusch erstmals für das Programm des
Landschaftsverbandes Rheinland „Teilhabe ermöglichen – kommunale Netzwerke
gegen Kinderarmut“ beworben. Seinerzeit wurde Meerbusch leider nicht
berücksichtigt.
Im
Jahr 2014 hat sich die Verwaltung nun nochmals um die Teilnahme beworben und
konnte für die letztmalige Förderstaffel eine Zusage des Landschaftsverbandes
erhalten.
Über
das Projekt soll insbesondere eine Sensibilisierung von Fachkräften, der
Politik und der Öffentlichkeit erzielt werden. Ebenso ist es Ziel,
armutssensibles Handeln im pädagogischen Alltag zu unterstützen.
Im
November 2013 gab es 763 Kinder und Jugendliche in sog. Bedarfsgemeinschaften
nach SGB II. Für 1.315 Kinder bestand im Jahr 2013 ein Anspruch auf Leistungen
nach dem Bildungs- und Teilhabegesetz. Davon konnten 1.014 Kinder (77%) mit
Leistungen erreicht werden.
Kern
der Teilnahme am Projekt des LVR stellt der Auf- und Ausbau eines kommunalen Netzwerkes für mehr Teilhabe für
Kinder und Jugendliche in allen Lebensbereichen dar. Die Netzwerkkoordination
ist innerhalb der Projektförderung im Jugendamt anzusiedeln. Dazu werden ca. 20
% einer Vollzeitstelle bereit gestellt. Um Parallelstrukturen zu vermeiden,
wird die Netzwerkkoordination mit der Koordinatorin der Frühen Hilfen
verknüpft. Dies scheint in Anbetracht der relevanten Akteure sinnvoll, da es
sich in beiden Themenbereichen meist um die gleichen Personen handelt.
Die
Förderung der Maßnahme durch den LVR beträgt im ersten Jahr 70% / max. 14.000
€, im zweiten Jahr 50 % / max. 10.000 € und im dritten Jahr 40 % / max. 8.000 €
der anerkennungsfähigen Kosten. Durch den LVR wurde der Stadt Meerbusch die
max. Höchstsumme von 32.000 € für drei Jahre mit Bescheid vom 23.07.2014
bewilligt. Die Projektidee erwartet die Fortführung der Arbeit auch nach Ende
des Förderzeitraumes.
In Büderich konnte mit dem Mütterzentrum der AWO ein familienförderndes Angebot
geschaffen werden. Aus dem Grundgedanken „Beziehung statt Maßnahme“ hat sich
das heutige Mütterzentrum entwickelt und verschiedene Angebote etabliert. Über
die inhaltliche Entwicklung und Erfolge der Arbeit wurde regelmäßig berichtet.
Hier ist es gelungen, insbesondere die Gruppe der einkommensschwachen Familien
mit den Angeboten zu erreichen, sie aktiv in die pädagogische Gruppen- und
sozialräumliche Arbeit einzubinden, durch Beratung und Unterstützung „Hilfe zur
Selbsthilfe“ zu fördern und damit einen wesentlichen Beitrag für mehr
Teilhabechancen zu leisten.
Der Jugendhilfeausschuss hat in seiner Sitzung am 02.04.2014 beschlossen, das Projekt „Jugendliche Spätaussiedler“ mit dem AVP e.V. zum 30.06.2014 auslaufen zu lassen und die Verwaltung beauftragt, das Konzept des Mütterzentrums weiterzuentwickeln. Im Zuge der Netzwerkarbeit sollen nun die Erfahrungen des AWO Mütterzentrums Büderich im Rahmen des Projektes an andere Akteure in weiteren Stadtteilen oder Sozialräumen herangetragen werden. Insbesondere Angebote für Mütter mit und ohne Migrationshintergrund mit dem Ziel, die Erziehungskompetenz der Mütter und Bildungschancen der Kinder zu stärken, den Austausch zwischen Einrichtungen und der Zielgruppe zu verbessern, die interkulturelle Sensibilisierung der Einrichtungen anzuregen und die Integration der Familien in das soziale Umfeld zu unterstützen ist gemeinsames Leitziel. Dazu soll die AWO ihr erworbenes „know how“ aktiv in den Netzwerkprozess einbringen. Die Netzwerkpartner sollen dann darin unterstützt werden, die Anregungen für die eigene Arbeit weiter zu entwickeln. Das Jugendamt und die AWO begleiten diese Entwicklung im Rahmen ihrer Möglichkeiten. Die bisherige Vereinbarung zwischen der Stadt und der AWO soll um die Projektbeteiligung „Teilhabe in Meerbusch“ erweitert werden. Den zuletzt für die Projektarbeit des AVP e.V. gezahlte Zuschuss von 9.000€ jährlich soll die AWO erhalten.
Das
beim LVR eingereichte und dort zur Förderung bewilligte Konzept „TiM – Teilhabe
in Meerbusch“ ist zur Information in der Anlage beigefügt.
Finanzielle Auswirkung:
./.
Alternativen:
./.