Betreff
Unterbringung von Asylbewerbern in Meerbusch
Vorlage
FB2/0036/2014
Art
Informationsvorlage

Zuletzt wurde der Sozialausschuss im Rahmen der Sitzung am 10.04.2013 ausführlich über die Situation der Asylbewerber in Meerbusch informiert. Inzwischen hat sich die Situation durch einen erheblichen Anstieg der Zuweisungen weiter verschärft. Während im April noch 182 Personen in 121 Bedarfsgemeinschaften Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz erhielten, stehen Ende August in Meerbusch bereits 212 Personen in insgesamt 149 Bedarfsgemeinschaften im Leistungsbezug.

 

 

Im laufenden Jahr sind in den Monaten Januar bis August 82 Zugänge (Zuweisungen und Rückkehrer) zu verzeichnen, mehr als die Hälfte davon erfolgte allein in den Monaten Juni bis August. In den ersten acht Monaten des Vorjahres waren es lediglich 67 Zugänge. Demgegenüber stehen im laufenden Jahr 28 Auszüge aus den Asylbewerberunterkünften.


Abschiebungen erfolgen trotz der abgelehnten Asylverfahren praktisch nicht, so dass insbesondere die Anzahl der geduldeten Bewohner stetig ansteigt, da diese nur in wenigen Fällen wieder dauerhaft freiwillig ausreisen. Auch im Falle der Anerkennung der Asylbewerber dauert es oft einige Monate, bis preisgünstiger Wohnraum in angemessener Größe bezogen werden kann. Die Abgänge erfolgen somit wesentlich langsamer als die Neuzugänge.

 

Die 2014 bislang zugewiesenen bzw. zurückgekehrten Personen stammen aus folgenden Herkunftsländern:

 

Zuweisungen und Zugänge von ausländischen Flüchtlingen 2014 nach Herkunftsländern

Herkunftsland

Personen

Herkunftsland

Personen

Herkunftsland

Personen

Gesamt

Serbien

8

Eritrea

8

China

2

82

Nigeria

1

Marokko

2

Somalia

4

Georgien

3

Pakistan

2

Indien

4

Albanien

8

Syrien

10

Ghana

2

Irak

1

Bangladesch

6

Mazedonien

1

Algerien

14

Afghanistan

6

 

 

 

Bundesweit wurde bis einschließlich Juli 2014 ein Anstieg der Asylantragszahlen um 62,2 % registriert. Die Asylbewerberzahlen steigen in NRW proportional zu denen des Bundes, da NRW nach dem Königsteiner Schlüssel 21,21997 % der Bundesasylbewerber aufzunehmen hat. In Meerbusch beträgt der Anstieg bislang  ca. 28 % und es muss mit steigenden Zuweisungen gerechnet werden. Verlässliche Prognosen können jedoch nach wie vor nicht gestellt werden. Unzureichende Unterbringungskapazitäten in den Landesaufnahmeeinrichtungen führen laut Information des Städte- und Gemeindebundes allerdings dazu, dass die Asylbewerber  teilweise bereits nach nur 10 Tagen den Kommunen zugewiesen werden.

 

Der Städte- und Gemeindebund reagiert derzeit auf die dramatisch gestiegenen Asylbewerberzahlen mit der Forderung an die Landesregierung auf Umsetzung eines 5-Punkte-Sofortprogramms. Dieses beinhaltet folgende Schwerpunkte

 

  • Anpassung der Pauschalen hinsichtlich der Höhe und des Personenkreises
  • Zeitnahe Anpassung der Landeserstattung
  • Eigenständige Kostenerstattung für Einzelfälle hoher Krankheitskosten
  • Zusätzliche Landesaufnahmeeinrichtungen schaffen – Verweildauer dort erhöhen
  • Finanzierungsprogramm für kommunale Asylbewerberunterkünfte

 

Inwieweit und wann sich ein solches Programm realisiert wird ist jedoch noch nicht absehbar.

 

In den Übergangswohnheimen stehen unter Berücksichtigung individueller Belegungshemmnisse noch Kapazitäten für ca.10 zusätzliche Personen zur Verfügung. Um variabler belegen zu können und zusätzlichen Spielraum zu schaffen, werden daher schon jetzt die Kapazitäten der Obdachlosenunterkünfte genutzt.

 


Über die Belegung der Übergangswohnheime zum 31.08.2014 gibt die nachfolgende Tabelle Auskunft.

 

Übergangswohn-

heim

Asylbewerber im laufenden Asylverfahren

§ 3  Grundleistungs-

empfänger (nach  negativem  Abschluss des Asylverfahrens)

§ 2 Leistungs-

empfänger

(SGB XII)

Nicht mehr

Leistungsberechtigt

(Gehalts- oder SGB II Bezieher)

Insgesamt

Cranachstrasse

ca. 90 Plätze

 

49

 

39

1

4

(4 Einzelp.)

93

Am Heidbergdamm

ca. 120 Plätze

60

25

7

7

(4 Einzelp.;

1 Familien mit  3P.)

99

 

 

Zur  Entlastung der Asylbewerberübergangsheime und der Obdachlosenunterkünfte wird durch die Wohnungsnothilfe verstärkt an der Vermittlung der Bewohner in regulären Wohnraum gearbeitet. Seit Februar 2013 wurden von der zuständigen Mitarbeiterin der Caritas Sozialdienste GmbH in 24 Fällen insgesamt 62 Personen aus städtischen Unterkünften in regulären Wohnraum vermittelt. In 10 Fällen konnte zudem  für insgesamt 31 Personen, welche von Wohnungslosigkeit bedroht waren, der  Wohnraum erhalten und somit eine Unterbringung in den städtischen Notunterkünften vermieden werden. Hieran wird deutlich, dass ohne Unterstützung der Wohnungsnothilfe die vorhandenen Raumkapazitäten schon deutlich früher erschöpft gewesen wären.

 

Daher sind bei einem erforderlich werdenden Raumbedarf alle grundsätzlich in Frage kommende städtische Immobilien einzusetzen. Auch die Anmietung von Wohngebäuden oder Wohnungen durch die Stadt muss möglicherweise in Betracht gezogen werden.

 

 

 

 


 

gez.

 

Angelika Mielke-Westerlage

Bürgermeisterin