Zuletzt wurde der
Sozialausschuss im Rahmen der Sitzung am 10.04.2013 ausführlich über die
Situation der Asylbewerber in Meerbusch informiert. Inzwischen hat sich die
Situation durch einen erheblichen Anstieg der Zuweisungen weiter verschärft.
Während im April noch 182 Personen in 121 Bedarfsgemeinschaften Leistungen nach
dem Asylbewerberleistungsgesetz erhielten, stehen Ende August in Meerbusch
bereits 212 Personen in insgesamt 149 Bedarfsgemeinschaften im Leistungsbezug.
Im laufenden Jahr sind in den
Monaten Januar bis August 82 Zugänge (Zuweisungen und Rückkehrer) zu
verzeichnen, mehr als die Hälfte davon erfolgte allein in den Monaten Juni bis
August. In den ersten acht Monaten des Vorjahres waren es lediglich 67 Zugänge.
Demgegenüber stehen im laufenden Jahr 28 Auszüge aus den
Asylbewerberunterkünften.
Abschiebungen erfolgen trotz der
abgelehnten Asylverfahren praktisch nicht, so dass insbesondere die Anzahl der
geduldeten Bewohner stetig ansteigt, da diese nur in wenigen Fällen wieder
dauerhaft freiwillig ausreisen. Auch im Falle der Anerkennung der Asylbewerber
dauert es oft einige Monate, bis preisgünstiger Wohnraum in angemessener Größe
bezogen werden kann. Die Abgänge erfolgen somit wesentlich langsamer als die
Neuzugänge.
Die
2014 bislang zugewiesenen bzw. zurückgekehrten Personen stammen aus folgenden
Herkunftsländern:
Zuweisungen und Zugänge von ausländischen Flüchtlingen 2014 nach
Herkunftsländern |
||||||
Herkunftsland |
Personen |
Herkunftsland |
Personen |
Herkunftsland |
Personen |
Gesamt |
Serbien |
8 |
Eritrea |
8 |
China |
2 |
82 |
Nigeria |
1 |
Marokko |
2 |
Somalia |
4 |
|
Georgien |
3 |
Pakistan |
2 |
Indien |
4 |
|
Albanien |
8 |
Syrien |
10 |
Ghana |
2 |
|
Irak |
1 |
Bangladesch |
6 |
Mazedonien |
1 |
|
Algerien |
14 |
Afghanistan |
6 |
|
|
Bundesweit wurde bis
einschließlich Juli 2014 ein Anstieg der Asylantragszahlen um 62,2 %
registriert. Die Asylbewerberzahlen steigen in NRW proportional zu denen des
Bundes, da NRW nach dem Königsteiner Schlüssel 21,21997 % der
Bundesasylbewerber aufzunehmen hat. In Meerbusch beträgt der Anstieg
bislang ca. 28 % und es muss mit
steigenden Zuweisungen gerechnet werden. Verlässliche Prognosen können jedoch
nach wie vor nicht gestellt werden. Unzureichende Unterbringungskapazitäten in
den Landesaufnahmeeinrichtungen führen laut Information des Städte- und
Gemeindebundes allerdings dazu, dass die Asylbewerber teilweise bereits nach nur 10 Tagen den
Kommunen zugewiesen werden.
Der Städte- und
Gemeindebund reagiert derzeit auf die dramatisch gestiegenen Asylbewerberzahlen
mit der Forderung an die Landesregierung auf Umsetzung eines
5-Punkte-Sofortprogramms. Dieses beinhaltet folgende Schwerpunkte
- Anpassung
der Pauschalen hinsichtlich der Höhe und des Personenkreises
- Zeitnahe
Anpassung der Landeserstattung
- Eigenständige
Kostenerstattung für Einzelfälle hoher Krankheitskosten
- Zusätzliche
Landesaufnahmeeinrichtungen schaffen – Verweildauer dort erhöhen
- Finanzierungsprogramm
für kommunale Asylbewerberunterkünfte
Inwieweit und wann
sich ein solches Programm realisiert wird ist jedoch noch nicht absehbar.
In
den Übergangswohnheimen stehen unter Berücksichtigung individueller
Belegungshemmnisse noch Kapazitäten für ca.10 zusätzliche Personen zur
Verfügung. Um variabler belegen zu können und zusätzlichen Spielraum zu
schaffen, werden daher schon jetzt die Kapazitäten der Obdachlosenunterkünfte
genutzt.
Über
die Belegung der Übergangswohnheime zum 31.08.2014 gibt die nachfolgende Tabelle
Auskunft.
Übergangswohn- heim |
Asylbewerber im
laufenden Asylverfahren |
§ 3
Grundleistungs- empfänger
(nach negativem Abschluss des Asylverfahrens) |
§ 2 Leistungs- empfänger (SGB XII) |
Nicht mehr Leistungsberechtigt (Gehalts- oder SGB
II Bezieher) |
Insgesamt |
Cranachstrasse ca. 90 Plätze |
49 |
39 |
1 |
4 (4 Einzelp.) |
93 |
Am Heidbergdamm ca. 120 Plätze |
60 |
25 |
7 |
7 (4 Einzelp.; 1 Familien mit 3P.) |
99 |
Zur Entlastung der Asylbewerberübergangsheime und
der Obdachlosenunterkünfte wird durch die Wohnungsnothilfe verstärkt an der
Vermittlung der Bewohner in regulären Wohnraum gearbeitet. Seit Februar 2013
wurden von der zuständigen Mitarbeiterin der Caritas Sozialdienste GmbH in 24
Fällen insgesamt 62 Personen aus städtischen Unterkünften in regulären Wohnraum
vermittelt. In 10 Fällen konnte zudem
für insgesamt 31 Personen, welche von Wohnungslosigkeit bedroht waren,
der Wohnraum erhalten und somit eine
Unterbringung in den städtischen Notunterkünften vermieden werden. Hieran wird
deutlich, dass ohne Unterstützung der Wohnungsnothilfe die vorhandenen
Raumkapazitäten schon deutlich früher erschöpft gewesen wären.
Daher sind bei einem erforderlich werdenden Raumbedarf alle
grundsätzlich in Frage kommende städtische Immobilien einzusetzen. Auch die
Anmietung von Wohngebäuden oder Wohnungen durch die Stadt muss möglicherweise
in Betracht gezogen werden.
gez.
Angelika Mielke-Westerlage
Bürgermeisterin