Beschlussvorschlag:
Der Haupt-, Finanz- und Wirtschaftsförderungsausschuss des Rates verweist die Bürgeranregung gemäß §24 GO NRW an den Bau- und Umweltausschuss mit der Empfehlung, über die im Rahmen des Antrages vorgebrachte Anregung zu entscheiden.
Sachverhalt:
Mit Antrag vom 16.08.2014 liegt eine Bürgeranregung gemäß § 24 GO NRW für eine Verbesserung der Verkehrssituation im Bereich der ÖPNV-Haltestellen „Deichweg“ vor.
Dadurch, dass es sich hierbei um eine Anregung für bauliche oder planerische Maßnahmen zur Verbesserung der Verkehrssituation im Bereich der im Jahr 2012 neu hergestellten Haltestellen handelt, ist die sachliche Zuständigkeit des Bau- und Umweltausschusses gegeben.
Finanzielle Auswirkung:
Durch
die Ausführung des vorgeschlagenen Beschlusses entstehen folgende Auswirkungen
auf den Haushalt:
Zunächst
bis auf den Bearbeitungsaufwand keine Auswirkungen; dieser Sachverhalt wird im
Rahmen der Erarbeitung einer Beratungsvorlage für den Bau- und Umweltausschuss
genauer untersucht.
Alternativen:
keine sachgerechten