Beschlussvorschlag:

 

Der Haupt-, Finanz- und Wirtschaftsförderungsausschuss empfiehlt dem Rat den Erlass der Haushaltssatzung 2012 samt Anlagen gem. § 80 Abs. 4 GO NW in der jetzt vorliegenden Fassung.

 


Sachverhalt:

 

Der Entwurf der Haushaltssatzung 2012 mit Anlagen ist dem Rat der Stadt Meerbusch am 20. Oktober 2011 zugeleitet worden. In der Sitzung des Haupt-, Finanz- und Wirtschaftsförderungsausschusses am 10. November 2011 (1. Lesung) wurde er zur weiteren Beratung in die Fachausschüsse verwiesen.

 

1.     Beratung der Ansätze 2012, die den Haupt-, Finanz- und Wirtschaftsförderungsausschuss als Fachausschuss betreffen:

 

Der Haupt-, Finanz- und Wirtschaftsförderungsausschuss ist Fachausschuss für folgende Produkte:

 

Produkt

Bezeichnung

Seite

010 010 010

Rat u. Ausschüsse, Fraktionen, Integrationsrat

35 - 39

010 020 010

Verwaltungsleitung

43 - 44

010 020 020

Gleichstellung

45 - 46

010 020 030

Öffentlichkeitsarbeit

47 - 48

010 020 040

Beschäftigtenvertretung

49 - 50

010 030 010

Prüfung und Beratung

53 - 54

010 040 010

Zentrale Leistungen, Organisation und Stadtarchiv

57 - 63

010 060 010

Personalwirtschaft und –entwicklung

77 - 80

010 070 010

Finanzmanagement

83 - 83

010 080 010

Geschäftsbuchhaltung, Zahlungsverkehr, Vollstreckung

89 - 91

010 100 010

Service DV-Management/Telekommunikation

95 - 100

Produkt

Bezeichnung

Seite

010 110 010

Rechts- und Schadensangelegenheiten, Datenschutz

103 - 104

010 120 010

Technisches Gebäudemanagement

107 - 122

010 130 010

Infrastrukturelles und kaufmännisches Gebäudemanagement

125 - 130

020 010 010

Öffentliche Sicherheit und Ordnung

145 - 148

020 010 020

Märkte

149 - 150

020 010 030

Obdachlosenwesen

151 - 154

020 020 010

Bürgerservice und Wahlen

157 - 159

020 020 020

Personenstandswesen

161 - 163

020 030 010

Feuerschutz

167 - 172

150 010 010

Wirtschaftsförderung

534 - 535

150 020 010

Kommunale Beteiligungen

539 - 540

160 010 010

Allgemeine Finanzwirtschaft

547 - 550

 

Änderungen ergeben sich im Produkt 160 010 010. Es handelt sich hierbei insbesondere um die Werte, die sich aus der Regionalisierung der Steuerschätzung (liegt voraussichtlich Ende November vor) und den angepassten Orientierungsdaten ergeben.

Die Veränderungsliste zum HFWA als Fachausschuss wird als Tischvorlage nachgereicht.

 

2.     Beratung der Fachausschussempfehlungen:

 

Die Veränderungsliste mit den Ergebnissen der Fachausschussempfehlungen wird ebenfalls als Tischvorlage zur Ausschusssitzung nachgereicht.

 

Nach Abschluss der Beratung im Haupt-, Finanz- und Wirtschaftsförderungsausschuss werden von der Verwaltung die im Finanzplanungszeitraum notwendigen Berechnungen für die Beratung im Rat vorgenommen. Sie fließen in die dem Rat vorzulegende Beratungsvorlage ein.