Betreff
Umsetzung der Maßnahmen des Fahrradkonzeptes der Stadt Meerbusch
hier: Mitgliedschaft der Stadt Meerbusch bei der Arbeitsgemeinschaft Fahrradfreundliche Städte, Gemeinden und Kreise in NRW e.V. (AGFS)
Vorlage
FB1/0057/2014
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

 

Der Bau- und Umweltausschuss beschließt, die Verwaltung zu beauftragen, eine Bewerbung der Stadt Meerbusch um eine Mitgliedschaft bei der AGFS vorzubereiten.

 


Sachverhalt:

 

Der Klimabeirat der Stadt Meerbusch hat im November 2013 empfohlen, eine mögliche Mitgliedschaft der Stadt  bei der AGFS anzustreben. Der BUA beauftragte daraufhin die Verwaltung zur prüfen, ob die Zahlung des Mitgliedsbeitrages von 2500€ im Jahr durch den Umwelt-Förderverein Meerbusch e.V. übernommen werden könnte. Die Verwaltung sollte ebenso eine Kosten-Nutzen-Analyse erstellen.

Die jährlichen Kosten von 2.500 € sind für den Umwelt-Förderverein, vor allem aufgrund des jährlichen Zahlungszyklus, nicht tragbar. Eine Kosten-Nutzen-Analyse wird nachstehend vorgestellt.

 

 

Hintergrund zu einer Bewerbung bei der AGFS:

Das im letzten Jahr vorgestellte Fahrradkonzept (Teilkonzept des Integrierten Klimaschutzkonzeptes für die Stadt Meerbusch), bildete bereits die Grundlage einer klaren Positionierung der Stadt zur Förderung des Radverkehrs. Die Umsetzung der im Fahrradkonzept beschriebenen Maßnahmen, haben sowohl öffentlichkeitswirksame als auch infrastrukturelle Verbesserungen gezeigt.

Eine erfolgreiche Bewerbung bei der AGFS kann zu einer nach außen kommunizierten „Fahrradfreundlichkeit“ der Stadt Meerbusch führen – somit einen Imagegewinn bedeuten – und vor allem die langfristige und nachhaltige Strategie Meerbuschs zu Gunsten einer klimafreundlichen Mobilität untermauern.

 

Profil der AGFS:

 

1988                           Förderprogramm des Landes „Fahrradfreundliche Städte in NRW“

1993                           Gründung der Arbeitsgemeinschaft mit 13 Mitgliedern

seit 2005                     e.V.

Stand August 2014     72 Mitglieder (u.a. Dormagen, Rommerskirchen, Rhein-Kreis-Neuss, Düsseldorf, Krefeld)

 

 

 

Vorteile einer AGFS-Mitgliedschaft:

 

  • Fortbildung:     Kongresse, Tagungen der Fachkreise, Themenworkshops
  • Arbeitskreise:  Exkursionen, Kommunikationsplattform
  • Image:            Fahrradfreundliche Stadt ist „Prädikat“ bzw. Qualitätsmerkmal
  • Finanzen:        Zugang zu exklusiven Fördermitteln, z.B. lokale Öffentlichkeitsarbeit,

 Modal Split

  • PR:                  Kostenfreie Nutzung der AGFS-Materialien und Aktionen
  • Sicherheit:       Engagement für besonders schutzbedürftige Personengruppen

(Ältere, Kinder, Mobilitätseingeschränkte)

  • Klima:             ist praktizierter Umweltschutz

 

 

 

Aufnahmeverfahren der Bewerbung:

 

Kommune stellt Antrag bei der AGFS / dem MBWSV( Ministerium für Bauen, Wohnen, Stadtentwicklung und Verkehr)

 

 


Auswahlkommission prüft vor

 

 


Vorbereisung durch zwei Experten

 

 


Empfehlung

 

 


Bereisung durch Auswahlkommission (18 Personen: Landtagsabgeordnete, Vertreter aus den Ministerien, Vertreter aus den Mitgliedkommunen, ADFC, sonstige Experten)

 

 


Empfehlung an den zuständigen Minister

 

 


Aufnahme in die AGFS durch den Minister und die AGFS-Geschäftsführung

 

 


Ziel des AGFS: Steigerung der Nahmobilität im Modal-Split auf über 60% und eine Erhöhung des Radverkehrsanteils auf durchschnittlich 25% in den Städten

Die Mitgliedschaft der Städte beim AGFS ist grundsätzlich auf 7 Jahre begrenzt. Eine Verlängerung muss neu beantragt werden.

Beispielrechnung:

Modal Split-Untersuchung (Verteilung des Transportaufkommens auf verschiedenen Verkehrsmittel).

Förderung kommunaler Modal-Split-Untersuchung (in Meerbusch wurde diese Untersuchung letztmalig innerhalb des Verkehrsentwicklungsplan 1998 mit Datenerhebung von 1995 durchgeführt; Ergebnis: 11% ÖPNV, 9% Radverkehrsanteil , 66% Kfz, 14% Fuß):

 

„AGFS-Mitgliedskommunen können zur Durchführung von Haushaltsbefragungen zur Modal-Split-Ermittlung einen Zuschuss von i. d. R. 70% beim MBWSV beantragen.“

·         Kosten der Mobilitätsuntersuchung durch ein Ingenieurbüro: ca. 29.750€ (inkl. Druck und Versand)

·         bei einem Zuschuss von 70% bleibt ein kommunaler Eigenanteil von ca. 9.000€

--> Zuschuss von 21.000€

Mitgliedsbeitrag von 2.500€/Jahr über eine befristete Mitgliedschaft von 7 Jahren: 17.500€

--> bei der Berechnung inkl. Druck und Versand und der Berücksichtigung einer siebenjährigen Mitgliedschaft, werden durch den Zuschuss 3.500€ eingespart. Noch nicht berücksichtigt sind dabei weitere Vorteile in Form von Zuschüssen, Informationsmaterialien, Fachaustausch etc.

 

Erfahrungen AGFS-Mitglieder innerhalb des Rhein-Kreis-Neuss:

Die Gemeinde Rommerskirchen ; durchweg positive Erfahrung – vor allem den Imagegewinn und den Austausch mit Experten – während der seit 10 Jahren bestehenden Mitgliedschaft in der AGFS. Förderungen wurden in dieser Zeit noch nicht beansprucht.

Die Stadt Dormagen ist bereits seit 1999 Mitglied. Dormagen bewarb sich bereits 1993 um eine Mitgliedschaft, wurde damals allerdings abgelehnt. Nach erfolgreicher Aufnahme 6 Jahre später profitierte die Stadt zum einen von fachkundiger Hilfestellung (Facharbeitskreise), zum anderen von Förderungen für Öffentlichkeitsarbeit, z.B. erstellt Dormagen bereits zum zweiten Mal seit Bestehen der Mitgliedschaft, Fahrradstadtpläne, die von der AGFS mit 70% bezuschusst werden (Kosten ohne Zuschuss ca. 10.000€).

 

Förderungen durch die AGFS:

Neben der Bezuschussung zur Modal-Split-Untersuchung (z.B. Stadt Aachen, Stadt Herten, Kreis Steinfurt) und Haushaltsbefragungen zum Mobilitätsverhalten (z.B. Stadt Essen), haben die Mitgliedskommunen die Möglichkeit im jährlichen Planungsgespräch mit dem Ministerium für Bauen, Wohnen, Stadtentwicklung und Verkehr NRW exklusive Förderanträge zu stellen, um nichtinvestive Einzelmaßnahmen für die lokale Öffentlichkeitsarbeit (z.B. Fahrradstadtpläne/-karten, Fahrradaktionstag, Anschaffung von Fahrrädern für Verkehrserziehung, Modal-Split-Untersuchungen) bezuschusst zu bekommen.

 

 

 

 


Finanzielle Auswirkung:

 

Durch die Ausführung des vorgeschlagenen Beschlusses entstehen folgende Auswirkungen auf den Haushalt:

 

Die Mitgliedschaft kostet 2500 € / Jahr (dies entspricht dem 10 %igen Eigenanteil der Mitglieder, die übrigen 90 % des Etats werden vom Land NRW gestellt) und ist auf sieben Jahre befristet. Danach muss erst wieder eine Überprüfung stattfinden. Die Höhe des Mitgliedbeitrags ist für alle Städte, Gemeinden und Kreise gleich, unabhängig von deren Einwohnerzahl.

 

Bei einer erfolgreichen Bewerbung müssen Mittel in entsprechender Höhe in den Haushalt eingestellt werden.

 


Alternativen:

 

Die Stadt Meerbusch wird kein Mitglied bei der AGFS.