Beschlussvorschlag:

Der Bau- und Umweltausschuss des Rates beschließt, der Bürgeranregung zunächst nicht zu folgen und statt dessen die Verwaltung zu beauftragen, eine grundlegende Neugestaltung des Straßenraumes der Oststraße zu erarbeiten.

 


Sachverhalt:

 

Die Petenten beantragen, die Oststraße mit der Pflanzung von Bäumen auf der Nordseite und ggf. auch auf der Südseite zu begrünen und hierdurch deren Attraktivität zu steigern (vgl. Anlage 1, Bürgerantrag vom 18.02.2014).

 

Aus Sicht der Verwaltung kann diese Maßnahme unter Würdigung der Sach- und Rechtslage solitär nicht befürwortet werden. Zur Historie der Oststraße ist festzuhalten, dass die seinerzeit vorhandenen Bäume im Rahmen der Neuanlage des einseitigen Zweirichtungsradweges und der damit verbundenen Erneuerung der Fahrbahn und der Gehwege der Oststraße in den 1960 er Jahren ersatzlos entfernt wurden. Mittlerweile kann der vorhandene Radweg aufgrund der StVO-Novelle für den Radverkehr nicht mehr in beide Richtungen als benutzungspflichtig angeordnet werden; er fungiert derzeit nur noch in Fahrtrichtung Deutsches Eck als getrennter Rad-/Gehweg. In der Gegenrichtung müssen die Radfahrer auf der Fahrbahn fahren, was aufgrund der relativ geringen Fahrbahnbreite Sicherheits- und Komforteinbußen mit sich bringt und als erheblicher Nachteil des Status Quo anzusehen ist (Anlage 4 oben „vorhandener Querschnitt“)

 

Im Jahr 2001 hat die Verwaltung bereits die in den Anlagen 2 und 3 aufgeführten Überlegungen zu einer Neugestaltung des Straßenquerschnittes angestrengt. Nach der Novellierung der Bestimmungen für den Radverkehr und der Anpassung der Regelungen der StVO wäre unter Berücksichtigung des geringen Platzangebotes und der planerischen Zwangspunkte zum heutigen Zeitpunkt allerdings die Anlage von Radverkehrsstreifen angezeigt. Eine grobe Vorplanung des Querschnittes bzgl. der Aufteilung auf die einzelnen Verkehrsarten Radfahrer, Fußgänger, Parken und Fahrbahn ist in Anlage 4 (unten „Endzustand“ im Bereich Fahrbahn und im Bereich Querungshilfe). skizziert. Gegebenenfalls wäre bei dieser Variantenvorüberlegung auch die punktuelle Anlage von Baumbeeten auf der Nordseite (siehe Anlagen 5 und 6) denkbar.

Bei einer Realisierung einer solchen Planungsvariante wäre es auf der Südseite im Bereich der Längsparker möglich, die Baumbeete vorab, vor Realisierung einer Grundsanierungsmaßnahme, anzulegen (vgl. Anlage 4).

Aus Sicht der Verwaltung sollte diese zukunftsorientierte Lösung weiter untersucht und ggfs. überarbeitet werden.

 

Die im Bürgerantrag erwähnte Steigerung der Attraktivität der Oststraße durch die Neuansiedelung im Bereich des Bebauungsplanes 271 (Böhlergelände) ist sicherlich in diesem Zusammenhang nicht nur in Bezug auf den Radverkehr zu sehen. Eine neu hergestellte Straße stellt eine weitere spürbare Aufwertung des gesamten Straßenraumes dar.

 

Aufgrund des bestehenden schlechten Straßenzustandes und der nicht mehr richtlinien- und zeitgemäßen Aufteilung des Straßenraumes -vor Allem in Bezug auf den Radverkehr- wird aus Sicht der Verwaltung mittelfristig eine grundhafte Erneuerung der Fahrbahn, verbunden mit einer grundlegenden Neugestaltung des Straßenraumes, als erforderlich angesehen.

 

Unbedingt ist bei den weiteren Überlegungen zu berücksichtigen, dass eine Pflanzung von Bäumen im Straßenraum mit nachhaltigen Baumbeeten, gem. FLL-Richtlinie mit ca. 12 m³. Bodenvolumen, ca. 3.000 €/Stck für die Pflanzgrube zzgl. 1.000 €/Stck für den zugehörigen Baum kostet (Vergleichszahlen aus der Nachpflanzung in der Wanheimer Straße). Diese Kosten von ca. 40.000 € bei z.B. zehn zu pflanzenden Bäumen sind aus dem laufenden Straßenunterhaltungsbudget (konsumtive Ausgaben) absehbar nicht zu finanzieren. Im Rahmen einer investiven ggfs. stufenweisen Straßenbaumaßnahme lassen sich diese Kosten dagegen über Anliegerbeiträge gem. § 8 KAG teilweise refinanzieren und ein insgesamt nachhaltiges Gesamtkonzept erreichen.

 

Vor dem Hintergrund der vorgenannten Überlegungen schlägt die Verwaltung vor, für die Oststraße eine grundlegende Neuplanung des Straßenraumes vorzunehmen, diese erneut dem Bau- und Umweltausschuss vorzulegen und sodann im Rahmen einer Bürgeranhörung die Anregungen und Bedenken der Bürger einzuholen. Im Rahmen der Haushaltberatungen 2016 sind ggfs. Baumittel einzuplanen.

 


Finanzielle Auswirkung:

 

Durch die Ausführung des vorgeschlagenen Beschlusses entstehen folgende Auswirkungen auf den Haushalt:

 

Die Kosten für die Grunderneuerung der Straße im investiven Haushalt können angesichts des derzeitigen Planungsstandes noch nicht angegeben werden.

Ca. 40.000 € für den Fall, dass 10 Bäume im Rahmen eines stufenweisen (investiven) Ausbaues vorab gepflanzt werden können.

 

 


Alternativen:

Beibehaltung des Status Quo