Betreff
Entscheidung über die Gültigkeit der Wahl des Integrationsrates der Stadt Meerbusch am 25. Mai 2014
Vorlage
FB1/0054/2014
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

 

Der Wahlprüfungsausschuss empfiehlt dem Rat festzustellen, dass keiner der Fälle des § 40 Absatz 1 Buchstaben a bis c des Kommunalwahlgesetzes (KWahlG) vorliegt und die Wahl des Integrationsrates der Stadt Meerbusch vom 25. Mai 2014 für gültig zu erklären.


Sachverhalt:

 

Gemäß § 16 der Wahlordnung für die Wahl der direkt zu wählenden Mitglieder des Integrationsrates gelten für die Wahlprüfung die Regelungen des KWahlG entsprechend. Auf die Ausführungen zur Prüfung der Ergebnisse der Rats- und Bürgermeisterinnenwahl zu TOP 2 dieser Sitzung (Drucksache FB1/0048/2014) wird verwiesen.

 

Nach Feststellung durch den Wahlausschuss wurde das Wahlergebnis zur Integrationsratswahl am 2. Juni 2014 bekanntgemacht. Die Einspruchsfrist endete am 2. Juli 2014.

 

Es wurden keine Einsprüche erhoben, Fälle nach § 40 Absatz 1 Buchstaben a bis c KWahlG wurden verwaltungsseitig nicht festgestellt.

 

Demnach ist die Wahl gem. § 40 Absatz 1 Buchstabe d KWahlG durch den Rat für gültig zu erklären.

 


Finanzielle Auswirkung:

 

Durch die Ausführung des vorgeschlagenen Beschlusses entstehen keine Auswirkungen auf den Haushalt.

 


Alternativen: