Beschlussvorschlag:
Der Haupt-, Finanz- und Wirtschaftsförderungsausschuss des Rates verweist die Bürgeranregung gemäß §24 GO NRW an den Bau- und Umweltausschuss mit der Empfehlung, über die im Rahmen des Antrages vorgebrachte Anregung zu entscheiden.
Sachverhalt:
Mit Antrag vom 19.04.2014 liegt eine Bürgeranregung gemäß §24 GO NRW zum Ausbau der Straße „Am Oberbach“ zu einem verkehrsberuhigten Bereich vor.
Dadurch, dass eine Änderung der Ausbauplanung in Verbindung mit einer Änderung der grundlegenden Straßenkategorie und Beschilderung beantragt wird, ist die sachliche Zuständigkeit des Bau- und Umweltausschusses gegeben.
Finanzielle Auswirkung:
Durch die Ausführung des
vorgeschlagenen Beschlusses entstehen folgende Auswirkungen auf den Haushalt:
Zunächst keine Auswirkungen,
dieser Sachverhalt wird im Rahmen der Beratungsvorlage für den Bau- und
Umweltausschuss untersucht.
Alternativen:
keine sachgerechten