Betreff
Grundstücksangelegenheiten, Immobilienverkauf der Stadt Meerbusch in Meerbusch-Büderich, Anton-Holtz-Str. 32
Vorlage
FB6/0045/2014
Aktenzeichen
06.23.21.13
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

 

Der Ausschuss für Planung und Liegenschaften empfiehlt dem Rat der Stadt folgenden Beschluss zu fassen:

 

Der Rat beauftragt die Verwaltung, das Grundstück Anton-Holtz-Straße 32, Gemarkung Büderich, Flur 35, Flurstück-Nr. 982, groß 529 m², mit allen aufstehenden Gebäuden zu einem Mindestkaufpreis in Höhe von 340.000,00 € zum Verkauf auszuschreiben.


Sachverhalt:

 

Der Haupt-, Finanz- und Wirtschaftsförderungsausschuss wurde in seiner Sitzung am 15.03.2012, TOP 10, über die Möglichkeiten des Verkaufs städtischer Immobilien informiert. Hierzu zählte auch das Wohngebäude Anton-Holtz-Straße 32 in Meerbusch-Büderich.

Durch den Umzug der bisherigen Mieter kann die Vermarktung nunmehr erfolgen.

Es handelt sich hierbei um das Hausmeisterhaus der ehemaligen Astrid-Lindgren-Schule, die 1998/1999 abgebrochen wurde. Das zweigeschossige Wohnhaus wurde 1975 errichtet und hat eine Wohnfläche von ca. 160 m². Das Haus wurde durch verschiedene Maßnahmen behindertengerecht umgebaut.

Das Wohnbaugrundstück liegt im Innenbereich, in welchem Vorhaben nach § 34 Baugesetzbuch beurteilt werden.

Das Grundstück ist über die private Zuwegung des Nachbargrundstückes (Flurstück-Nr. 990) durch ein Wege- und Leitungsrecht erschlossen.

 

Das Haus entspricht in vielen Teilen nicht mehr den heutigen energetischen Standards. Für die Ermittlung eines Mindestkaufpreises wurde eine überschlägliche Berechnung des Sachwertes durchgeführt, der mit rund 339.000,00 € ermittelt wurde. Das Mindestgebot sollte daher auf 340.000,00 € festgesetzt werden.

Es haben sich bereits einige Interessenten gemeldet, sodass eine Vermarktung kurzfristig erfolgen könnte.

Nach Vorlage von Kaufangeboten entscheidet der Rat über die Vergabe des Grundstückes.

 

 


Finanzielle Auswirkung:

 

Durch die Ausführung des vorgeschlagenen Beschlusses entstehen folgende Auswirkungen auf den Haushalt:

Sollte ein Verkauf zustande kommen, ist mit einer Mindesteinnahme in Höhe von 340.000,00 € bei Produktsachkonto 7.01014002.775.001 im Jahr 2015 zu rechnen.