Betreff
Ausbau der Straße "Am Oberbach/Rheindamm" in Meerbusch-Langst - Ausbaubeschluss nach Bürgeranhörung und Neuplanung
Vorlage
FB5/797/2014
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

 

Hinweis: Die Änderungen im Vergleich zur Drucksache FB 5/761/2014, TOP 7 im Bau- und Umweltausschuss am 09.04.2014 sind fett gedruckt, unterstrichen bzw. durchgestrichen.

 

Der Bau- und Umweltausschuss beschließt die Grundsanierung der Straße „Am Oberbach/Rheindamm in Meerbusch-Langst, wie von der Verwaltung auf Grund der durchgeführten Bürgeranhörung und unter Berücksichtigung des Ausschussbeschlusses vom 09. April 2014 (TOP 7) umgeplant, auszuführen.

 

 


Sachverhalt:

 

 

In der Sitzung des Bau- und Umweltausschusses am 29.01.2014 wurde die Sanierungsmaßnahme bereits vorgestellt. Es wurde beschlossen, auf Basis des vorgestellten Ausbauvorschlages eine Bürgeranhörung durchzuführen. Die Bürgeranhörung wurde am 12.2.2014 durchgeführt. Die Anregungen aus der Bürgerinformation sind in dem beigefügten Protokoll (Anlage 1) aufgeführt. waren bereits der Einladung für den 09.04.2014 beigefügt.

 

1. Am Oberbach: Abschnitt Martinstraße bis Einmündung Rheindamm

In diesem Abschnitt bestand das Hauptanliegen in einem einseitigen Halteverbot und einer besseren fußläufigen Verbindung vom Oberbach zur Ilvericher Straße bzw. zur Martinstraße. Diesem Anliegen folgt der überarbeitete Verwaltungsvorschlag wie folgt:

  • Verschmälerung der Asphaltfahrbahn auf rd. 3,50 m bzw. 3,86 m im Bereich Martinstraße.
  • Herstellung eines verbreiterten Gehweges auf der südlichen Seite von durchgehend 1,64 m mit 3 cm überfahrbarer Bordsteinhöhe mit Anschluss an die Martinstraße und den Oberbach. Diese Ausbauweise bedingt, dass die Vorgärten der Häuser Am Oberbach Nr. 2 und 4 ihre Gartenbegrenzungen (Mauer und Hecke) auf die tatsächliche Grenze zurücknehmen. Haus Nr. 4 hat den Rückbau der Mauer bereits angedeutet
  • auf der gegenüber liegenden nördlichen Seite Herstellung eines höhengleichen überfahrbaren Pflasterstreifen von 0,80 bis 1,30 m Breite in 10 cm Stärke
  • Durch diese veränderte Verkehrsflächenaufteilung ist ein ordnungsgemäßes Parken in diesem Abschnitt nicht mehr zulässig.

Diese nachhaltige und generationenbewusste Ausbauweise berücksichtigt sowohl die Interessen junger Menschen mit Kinderwagen, als auch die Bedürfnisse der immer älter werdenden Bevölkerung, die mit Gehhilfen unterwegs sind, insofern, als dass ein (überfahrbarer) Schutzstreifen zur Verfügung gestellt wird.

 

Kosten Fahrbahn mit Seitenstreifen: 128.000,00 €

Kosten Beleuchtung: 6.000,00 €

 

 

2. Am Oberbach: Abschnitt Rheindamm bis Durchlass Langenbruchbach

 

Das Gros der Einwendungen in diesem Abschnitt bezog sich auf Fahrbahn- und Gehwegbreiten, auf das Gehwegniveau sowie auf den Fahrbahnaufbau.

Aufgrund der durchgeführten umfangreichen Bodenuntersuchungen und der Aussagen des Bodengutachtens sowie der verkehrlichen Randbedingungen fordern die einschlägigen Regelwerke einen Aufbau wie folgt:

  • 31 cm kombinierte Frostschutzschicht
  • 15 cm Schottertragschicht
  • 10 cm Asphalttragschicht
  • 4 cm Asphaltdeckschicht (in Summe 60 cm)

 

Hinsichtlich der Gehwegbreite reduziert die Verwaltung –dem Wunsch der Anlieger teilweise folgend- auf eine Mindestbreite von 1,80 m. Diese Breite entspricht aus Sicht der Verwaltung noch den Erfordernissen des demographischen Wandels. Grundsätzlich hält die Verwaltung einen Schutzstreifen in Form eines Gehweges auf der angebauten Seite für unverzichtbar.

Der Bordstein erhält aufgrund der Einwendungen nur noch eine Höhe von 8 cm. Damit kann zum einen der wechselnde Höhenunterschied in den Einfahrten ausgeglichen werden und zum anderen bietet diese Bordsteinhöhe noch ausreichend Schutz vor Fahrzeugen.

Die Fahrbahnbreite wird aufgrund der Bürgeranregungen und der Diskussion im Ausschuss am 9.04.2014 von 5,75 m auf 5,25 m reduziert. Dieses Maß kommt regelkonform nur bei beengten Verhältnissen zum Tragen. entspricht der  Parkende Fahrzeuge am Fahrbahnrand benötigen eine Breite von 2,0 m, so dass für LKW, wie z.B. die wöchentliche Müllabfuhr, gerade noch 3,25 m Durchfahrtsbreite verbleiben. Der an die Fahrbahn anschließende Grün- und Versickerungsstreifen wird durch einen 8 cm hohen Bordstein vor dem Überfahren geschützt.

 

Kosten Fahrbahn mit Gehweg: 279.000,00 274.000 + 92.000,00 = 371.000,00 366.000,00

 

3. Rheindamm: Haus Nr. 1 bis 13

 

Hier bleibt es wegen der beengten Grundstücksverhältnisse beim Ausbau mit max. 5,0 m Breite, mit 3,50 m breitem Fahrstreifen in Asphalt und einem gepflasterten seitlichen Streifen in der Restbreite. Diese Breite von 5,0 m ergibt sich gleichfalls aus dem vorhandenen Bebauungsplan N r. 91. Zum Deich hin schließt die Fahrbahn mit einem Hochbord von 8 cm ab. Der Verkehr soll wie bisher als Gegenrichtungsverkehr möglich sein.

In diesem Abschnitt ergaben sich keine Änderungen gegenüber dem Verwaltungsvorschlag.

 

Kosten Fahrbahn mit Seitenstreifen: 100.000,00 €

 

4. Rheindamm: Abschnitt von Rheindamm 15 bis Vor den Höfen

 

Auch in diesem Abschnitt kann es nach Auffassung der Verwaltung nur bei dem bisherigen technischen Ausbauvorschlag der Verwaltung bleiben. Lediglich die Beschilderung des Einfahrtsverbotes soll auf Anliegervorschlag weiter Richtung Rheindeich verschoben werden, damit alle Anlieger in diesem Abschnitt auf kurzem Wege von der Ilvericher Straße zu ihren Grundstücken kommen können. Dem Wunsch, die Straße abzubinden, kann nicht gefolgt werden. Grundsätzlich muss sich der Ausbau der Straße am gültigen Bebauungsplan Nr. 91 orientieren, der eine uneingeschränkte Durchlässigkeit aller Straße vorsieht. Nicht nur die direkten Anwohner eines Straßenabschnittes müssen den im Bebauungsplan definierten städtebaulichen Zielen vertrauen können. Weiterhin sind Straßenabschnitte, die keine Wendemöglichkeiten im öffentlichen Straßenraum vorsehen, aus Gründen der Verkehrssicherheit grundsätzlich zu vermeiden wenn entsprechende Alternativen vorhanden sind. Da der Wunsch nach Abbindung vielfach auch anderenorts geäußert wir, müssen objektiv nachvollziehbare Gründe für eine Abpollerung ohne Wendemöglichkeit vorliegen. In Anbetracht der zu erwartenden Verkehrsmengen und der Nachteile für die Verkehrssicherheit –insbesondere für Radfahrer und Fußgänger angesichts rückwärts fahrender Fahrzeuge- ist kein Grund erkennbar, warum an dieser Stelle so verfahren werden soll.

 

Kosten Fahrbahn mit Seitenstreifen: 48.000,00 €

Kosten Beleuchtung: 3.000,00 €

 

Die Ausbauplanung wird von der Verwaltung im Ausschuss –sofern erforderlich- erneut erläutert.

 

 

Finanzielle Auswirkung:

 

Durch die Ausführung des vorgeschlagenen Beschlusses entstehen folgende Auswirkungen auf den Haushalt:

 

Sanierungskosten für Verkehrsflächen gesamt: 647.000,00  642.000,00 €

Kosten für Straßenbeleuchtung: 9.000,00 €

 

davon sind beitragsfähig:

Abschnitte 1 bis 3:        Straße und Gehweg zu 70 % nach § 8 KAG

                                   Beleuchtung zu 70 % nach § 8 KAG

Abschnitt 4:                  Straße und Gehweg zu 90 % nach §§ 127 ff. BauGB

                                   Beleuchtung zu 90 % nach §§ 127 ff. BauGB

 

Die erforderlichen Haushaltsmittel sind im städtischen Haushalt beim Produkt 120 541 010 „Straßen, Wege, Plätze“ beim PSP-Element 7.120.01603.710.001-7852 0000 vorhanden.

Die Mittel für die Beleuchtung sind beim Produkt 120 541 020 „Straßenbeleuchtung“ beim PSP-Element 7.120.01031.710.001-7852 0000 bereitgestellt.

 

 

 

 

gez.

 

Dieter Spindler

Bürgermeister

 

 

Anlagenverzeichnis:

 

Anlage 1 Lageplan Am Oberbach

Anlage 2 Regelquerschnitt Am Oberbach

Anlage 3 Lageplan Rheindamm

Anlage 4 Regelquerschnitt Rheindamm


Alternativen:

 

Keine zielführenden Alternativen, da die Anregungen aus der Bürgeranhörung und aus der Ausschusssitzung vom 09.04.2014 weitestgehend berücksichtigt werden konnten.