Beschlussvorschlag:
Hinweis: Die Änderungen im Vergleich zur Drucksache FB 5/761/2014, TOP 7 im Bau- und Umweltausschuss am 09.04.2014 sind fett gedruckt, unterstrichen bzw. durchgestrichen.
Der Bau- und Umweltausschuss beschließt die Grundsanierung der Straße „Am Oberbach/Rheindamm in Meerbusch-Langst, wie von der Verwaltung auf Grund der durchgeführten Bürgeranhörung und unter Berücksichtigung des Ausschussbeschlusses vom 09. April 2014 (TOP 7) umgeplant, auszuführen.
Sachverhalt:
In der Sitzung des Bau- und Umweltausschusses am 29.01.2014
wurde die Sanierungsmaßnahme bereits vorgestellt. Es wurde beschlossen, auf
Basis des vorgestellten Ausbauvorschlages eine Bürgeranhörung durchzuführen.
Die Bürgeranhörung wurde am 12.2.2014 durchgeführt. Die Anregungen aus der
Bürgerinformation sind in dem beigefügten Protokoll (Anlage 1) aufgeführt. waren bereits der Einladung für den
09.04.2014 beigefügt.
1. Am Oberbach: Abschnitt Martinstraße bis Einmündung Rheindamm
In diesem Abschnitt bestand das Hauptanliegen in einem einseitigen Halteverbot und einer besseren fußläufigen Verbindung vom Oberbach zur Ilvericher Straße bzw. zur Martinstraße. Diesem Anliegen folgt der überarbeitete Verwaltungsvorschlag wie folgt:
- Verschmälerung der Asphaltfahrbahn auf rd. 3,50 m bzw. 3,86 m im Bereich Martinstraße.
- Herstellung eines verbreiterten Gehweges auf der südlichen Seite von durchgehend 1,64 m mit 3 cm überfahrbarer Bordsteinhöhe mit Anschluss an die Martinstraße und den Oberbach. Diese Ausbauweise bedingt, dass die Vorgärten der Häuser Am Oberbach Nr. 2 und 4 ihre Gartenbegrenzungen (Mauer und Hecke) auf die tatsächliche Grenze zurücknehmen. Haus Nr. 4 hat den Rückbau der Mauer bereits angedeutet
- auf der gegenüber liegenden nördlichen Seite Herstellung eines höhengleichen überfahrbaren Pflasterstreifen von 0,80 bis 1,30 m Breite in 10 cm Stärke
- Durch diese veränderte Verkehrsflächenaufteilung ist ein ordnungsgemäßes Parken in diesem Abschnitt nicht mehr zulässig.
Diese nachhaltige und generationenbewusste Ausbauweise berücksichtigt sowohl die Interessen junger Menschen mit Kinderwagen, als auch die Bedürfnisse der immer älter werdenden Bevölkerung, die mit Gehhilfen unterwegs sind, insofern, als dass ein (überfahrbarer) Schutzstreifen zur Verfügung gestellt wird.
Kosten Fahrbahn mit Seitenstreifen: 128.000,00 €
Kosten Beleuchtung: 6.000,00 €
2. Am Oberbach: Abschnitt Rheindamm bis Durchlass Langenbruchbach
Das Gros der Einwendungen in diesem Abschnitt bezog sich auf Fahrbahn- und Gehwegbreiten, auf das Gehwegniveau sowie auf den Fahrbahnaufbau.
Aufgrund der durchgeführten umfangreichen Bodenuntersuchungen und der Aussagen des Bodengutachtens sowie der verkehrlichen Randbedingungen fordern die einschlägigen Regelwerke einen Aufbau wie folgt:
- 31 cm kombinierte Frostschutzschicht
- 15 cm Schottertragschicht
- 10 cm Asphalttragschicht
- 4 cm Asphaltdeckschicht (in Summe 60 cm)
Hinsichtlich der Gehwegbreite reduziert die Verwaltung –dem Wunsch der Anlieger teilweise folgend- auf eine Mindestbreite von 1,80 m. Diese Breite entspricht aus Sicht der Verwaltung noch den Erfordernissen des demographischen Wandels. Grundsätzlich hält die Verwaltung einen Schutzstreifen in Form eines Gehweges auf der angebauten Seite für unverzichtbar.
Der Bordstein erhält aufgrund der Einwendungen nur noch eine Höhe von 8 cm. Damit kann zum einen der wechselnde Höhenunterschied in den Einfahrten ausgeglichen werden und zum anderen bietet diese Bordsteinhöhe noch ausreichend Schutz vor Fahrzeugen.
Die Fahrbahnbreite wird aufgrund
der Bürgeranregungen und der
Diskussion im Ausschuss am 9.04.2014 von 5,75 m auf 5,25 m reduziert. Dieses Maß kommt regelkonform nur bei
beengten Verhältnissen zum Tragen. entspricht der Parkende Fahrzeuge am Fahrbahnrand benötigen
eine Breite von 2,0 m, so dass für LKW, wie z.B. die wöchentliche Müllabfuhr,
gerade noch 3,25 m Durchfahrtsbreite verbleiben. Der an die Fahrbahn
anschließende Grün- und Versickerungsstreifen wird durch einen 8 cm hohen
Bordstein vor dem Überfahren geschützt.
Kosten
Fahrbahn mit Gehweg: 279.000,00 274.000 + 92.000,00 = 371.000,00 366.000,00 €
3. Rheindamm: Haus Nr. 1 bis 13
Hier bleibt es wegen der beengten Grundstücksverhältnisse beim Ausbau mit max. 5,0 m Breite, mit 3,50 m breitem Fahrstreifen in Asphalt und einem gepflasterten seitlichen Streifen in der Restbreite. Diese Breite von 5,0 m ergibt sich gleichfalls aus dem vorhandenen Bebauungsplan N r. 91. Zum Deich hin schließt die Fahrbahn mit einem Hochbord von 8 cm ab. Der Verkehr soll wie bisher als Gegenrichtungsverkehr möglich sein.
In diesem Abschnitt ergaben sich keine Änderungen gegenüber dem Verwaltungsvorschlag.
Kosten Fahrbahn mit Seitenstreifen: 100.000,00 €
4. Rheindamm: Abschnitt von Rheindamm 15 bis Vor den Höfen
Auch in diesem Abschnitt kann es
nach Auffassung der Verwaltung nur bei dem bisherigen technischen
Ausbauvorschlag der Verwaltung bleiben. Lediglich die Beschilderung des
Einfahrtsverbotes soll auf Anliegervorschlag weiter Richtung Rheindeich
verschoben werden, damit alle Anlieger in diesem Abschnitt auf kurzem Wege von
der Ilvericher Straße zu ihren Grundstücken kommen können. Dem Wunsch, die
Straße abzubinden, kann nicht gefolgt werden. Grundsätzlich muss sich der
Ausbau der Straße am gültigen Bebauungsplan Nr. 91 orientieren, der eine
uneingeschränkte Durchlässigkeit aller Straße vorsieht. Nicht nur die direkten
Anwohner eines Straßenabschnittes müssen den im Bebauungsplan definierten
städtebaulichen Zielen vertrauen können. Weiterhin sind Straßenabschnitte, die
keine Wendemöglichkeiten im öffentlichen Straßenraum vorsehen, aus Gründen der
Verkehrssicherheit grundsätzlich zu vermeiden wenn entsprechende Alternativen
vorhanden sind. Da der Wunsch nach
Abbindung vielfach auch anderenorts geäußert wir, müssen objektiv
nachvollziehbare Gründe für eine Abpollerung ohne Wendemöglichkeit vorliegen.
In Anbetracht der zu erwartenden Verkehrsmengen und der Nachteile für die
Verkehrssicherheit –insbesondere für Radfahrer und Fußgänger angesichts
rückwärts fahrender Fahrzeuge- ist kein Grund erkennbar, warum an dieser Stelle
so verfahren werden soll.
Kosten Fahrbahn mit Seitenstreifen: 48.000,00 €
Kosten Beleuchtung: 3.000,00 €
Die Ausbauplanung wird von der Verwaltung im Ausschuss –sofern erforderlich- erneut erläutert.
Finanzielle
Auswirkung:
Durch die Ausführung des
vorgeschlagenen Beschlusses entstehen folgende Auswirkungen auf den Haushalt:
Sanierungskosten für Verkehrsflächen
gesamt: 647.000,00 642.000,00
€
Kosten für Straßenbeleuchtung: 9.000,00
€
davon sind beitragsfähig:
Abschnitte 1 bis 3: Straße
und Gehweg zu 70 % nach § 8 KAG
Beleuchtung
zu 70 % nach § 8 KAG
Abschnitt 4: Straße und Gehweg zu 90 % nach §§ 127 ff. BauGB
Beleuchtung
zu 90 % nach §§ 127 ff. BauGB
Die erforderlichen Haushaltsmittel sind
im städtischen Haushalt beim Produkt 120 541 010 „Straßen, Wege, Plätze“ beim
PSP-Element 7.120.01603.710.001-7852 0000 vorhanden.
Die Mittel für die Beleuchtung sind
beim Produkt 120 541 020 „Straßenbeleuchtung“ beim PSP-Element
7.120.01031.710.001-7852 0000 bereitgestellt.
gez.
Dieter Spindler
Bürgermeister
Anlagenverzeichnis:
Anlage 1 Lageplan Am Oberbach
Anlage 2 Regelquerschnitt Am Oberbach
Anlage 3 Lageplan Rheindamm
Anlage 4 Regelquerschnitt Rheindamm
Alternativen:
Keine zielführenden Alternativen, da die Anregungen aus der Bürgeranhörung und aus der Ausschusssitzung vom 09.04.2014 weitestgehend berücksichtigt werden konnten.