Beschlussvorschlag:
Der Bau- und Umweltausschuss ermächtigt die Verwaltung, mit der Stadt Düsseldorf auf der Grundlage der unter „Sachverhalt“ aufgeführten Eckpunkte 1 bis 10 eine Vereinbarung zum Bau und Betrieb der Verlängerung Böhlerstraße abzuschließen.
Sachverhalt:
Verwaltungsseitig war ursprünglich angedacht, im Bau- und
Umweltausschuss am 09.04.2014 den Entwurf einer mit der Stadt Düsseldorf
abgestimmten Vereinbarung zum Bau der Verlängerung Böhlerstraße einzubringen.
Da eine Stellungnahme des Ministeriums zur Frage der Ablösung der
Unterhaltungsmehrkosten des den Landesbetrieb Straßen NRW für den Knotenpunkt
Neusser Straße (L 137) / verlängerte Böhlerstraße noch nicht vorliegt und mit
der Stadt Düsseldorf noch Einzelheiten abzuklären sind, kann derzeit ein
ausformulierter Vereinbarungsentwurf noch nicht vorgelegt werden. Da der
nächste Bau- und Umweltausschuss aber erst für den 3. September 2014 terminiert
ist, andererseits aber keine Verzögerung in der Angelegenheit riskiert werden
soll und auch die Stadt Düsseldorf in einer Beschlussfassung ein
"wichtiges Signal nach außen im Sinne einer nahen Umsetzung" sieht,
sollte die Vereinbarung mit der Stadt Düsseldorf möglichst zeitnah
abgeschlossen werden. Deshalb wird empfohlen, die Verwaltung zum Abschluss
einer solchen Vereinbarung unter Berücksichtigung der folgenden Eckpunkte zu
ermächtigen.
1. Art
und Umfang der Maßnahme
Art und Umfang der Baumaßnahme bestimmen sich nach den als
Anlage 1, Anlage 2 und Anlage 3 beigefügten Plänen.
2.
Gemeinschaftsmaßnahme
Die Maßnahme wird von der Stadt Düsseldorf als
Gemeinschaftsmaßnahme federführend durchgeführt. Die Stadt Meerbusch wird in
die Planung und die Vorabwicklung eingebunden.
3.
Kosten
Zu den Kosten gehören die Grunderwerbskosten, sämtliche
Baukosten einschließlich der Kosten für die Anlage der Ausgleichsflächen, die
Kosten für die Verlegung von Versorgungsleitungen, die Kosten für die erstmalige
Herstellung der Straßenbeleuchtung sowie, sofern vom Landesbetrieb Straßen NRW
unabdingbar gefordert, die Kosten für die Ablösung der Anbindung der
verlängerten Böhlerstraße an die Neusser Straße (L 137). Nach derzeitigem
Sachstand belaufen sich die Kosten auf ca. 4,7 Mio. €.
4.
Kostenteilung
Die Kosten für alle Maßnahmen nach 3. werden hälftig zwischen
der Stadt Düsseldorf und der Stadt Meerbusch geteilt. Bisher angefallene
externe Planungskosten ( ca. 382.000 €) werden gleichfalls hälftig von der
Stadt Düsseldorf und der Stadt Meerbusch getragen. Verwaltungskosten werden
gegenseitig nicht berechnet. Für die Übernahme der Baulast werden gegenseitig
keine Kosten geltend gemacht.
5.
Straßenbaulast und Unterhaltung
Nach mängelfreier Abnahme der Baumaßnahme geht die Bau- und
Unterhaltungslast entsprechend den Darstellungen in Anlage 1 und Anlage 2 auf
die jeweiligen Baulastträger, unabhängig von der tatsächlich durch das Bauwerk
laufenden Stadtgrenze, über (siehe Anlage 4 und Anlage 5).
Die Lichtzeichenanlage im Bereich Neusser Straße (L 137) /
verlängerte Böhlerstraße und die Lichtzeichenanlage Böhlerstraße / Düsseldorfer
Straße (L 392) / Krefelder Straße (L 392) werden von der Stadt Düsseldorf
betrieben und unterhalten.
Die Straßenbeleuchtungsanlage auf der Düsseldorfer Straße bis
zum Knotenpunkt Böhlerstraße / Düsseldorfer Straße (L 392) / Krefelder Straße
(L 392), auf der Böhlerstraße im Abschnitt von v.g. Knotenpunkt in Richtung
Böhlerwerk sowie auf der Neusser Straße ( L 137) von Ausbauende bis zur
Stadtgrenze wird von der Stadt Meerbusch betrieben und unterhalten.
Die Beleuchtungsanlagen in den vorstehend nicht aufgeführten
Abschnitten der Baumaßnahme werden von der Stadt Düsseldorf betrieben und
unterhalten.
6.
Straßenreinigung und Winterdienst
Für die Straßenreinigung und Winterdienst ist der jeweilige
Baulastträger zuständig.
7.
Verkehrsrechtliche Anordnung gem. StVO
Sofern bei verkehrsrechtlichen Anordnungen gem. StVO
Straßenflächen betroffen sind, die nicht ausschließlich auf dem eigenen
Stadtgebiet liegen, wird eine gemeinsame Anordnung der beiden beteiligten
Straßenverkehrsbehörden erstellt.
8.
Widmung
Die Widmung der Baumaßnahme erfolgt in einem gemeinsamen
Verwaltungsakt.
9.
Baubeginn
Mit der Baumaßnahme soll im Jahre 2015 begonnen werden.
10.
Rechtsform der Vereinbarung
Die Prüfung, ob wegen der gemeinsamen Aufgabenerledigung z.B.
bei der Anordnung von Verkehrszeichen, eine Verwaltungsvereinbarung nicht
ausreichend ist und statt dessen eine öffentlich-rechtliche Vereinbarung nach
dem Gesetz über kommunale Gemeinschaftsarbeit geschlossen werden muss, ist noch
nicht abgeschlossen. Für den Fall, dass dieses erforderlich wird, würde die
Verwaltung gegenüber der Stadt Düsseldorf eine Absichtserklärung mit den o.g.
Eckpunkten abgeben und die formale Beschlussfassung hierüber in einer späteren
Ausschuss- bzw. Ratssitzung nachholen.
Das Projekt wird von der Verwaltung im Ausschuss erläutert.
Finanzielle
Auswirkung:
Durch
die Ausführung des vorgeschlagenen Beschlusses entstehen folgende Auswirkungen
auf den Haushalt:
Baukostenanteil ca. 2,350 Mio. €
Planungskostenanteil ca. 0,191 Mio. €
Summe ca. 2,541 Mio. €
Da im Haushaltsplan
2014 nur Mittel in Höhe von 2,050 Mio. € veranschlagt sind, müssen durch den
Rat für die Folgejahre noch Mittel in Höhe von 491.000 € bereit gestellt und
die Verpflichtungsermächtigung erhöht werden.
Weiterhin
ist Unterhaltungslast für die neu hinzukommenden Straßenteile und
Beleuchtungsanlagen zu tragen.
Alternativen:
keine sachgerechten erkennbar