Betreff
Veräußerung von Wohnbaugrundstücken in Meerbusch-Büderich im Bereich Düsseldorfer Straße
Vorlage
FB6/781/2014
Aktenzeichen
06.23.21.12
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

 

Der Ausschuss für Planung und Liegenschaften empfiehlt dem Rat der Stadt, folgenden Beschluss zu fassen:

 

Die Wohnbaugrundstücke Gemarkung Büderich, Flur 32, Flurstück-Nr. 550, groß 333 m² und Flurstück-Nr. 551, groß 371 m², insgesamt 704 m², werden zu einem Kaufpreis in Höhe von 420,00 €/m² einschl. Anliegerbeiträge zusammen an einen Käufer veräußert.

 

Darüber hinaus erfolgt die Veräußerung zu den „Allgemeinen Vertragsbestimmungen beim Verkauf von städtischen Wohnbaugrundstücken“, Stand: Januar 2013.

 

Sollte ein Kaufvertrag mit dem erstgenannten Bewerber nicht innerhalb von drei Wochen nach Aufforderung zustande kommen, tritt ggfs. der Nächstgenannte an seine Stelle.


Sachverhalt:

 

Mit Beschluss des Rates vom 26.09.2013, TOP 23 und 24, wurde der überwiegende Teil der städtischen Baugrundstücke im Bereich des Bebauungsplanes Nr. 271, Meerbusch-Büderich, Gewerbe- und Wohnpark Böhlerstraße, an den Straßen „Unter der Mühle“ und „Ruth-Niehaus-Straße“ im Rahmen eines Wettbewerbs an die Firma Bouwfonds veräußert.

Die verbleibenden beiden städtischen Baugrundstücke mit insgesamt 704 m² sollten zu einem späteren Zeitpunkt veräußert werden, da die Entwässerungsanlagen, die auch die Flächen von Böhler mit erschließen, erst endgültig hergestellt werden mussten. Da diese Maßnahme zwischenzeitlich abgeschlossen wurde, besteht nunmehr die Möglichkeit, diese beiden Grundstücke zum Verkauf anzubieten.

Durch das vorangegangene Bieterverfahren wurde ein Marktwert für die Baugrundstücke ermittelt, sodass ein Verkaufspreis in Höhe von 420,00 €/m² an dieser Stelle gerechtfertigt erscheint.

Da die beiden Baugrundstücke durch verschiedene Geh-, Fahr- und Leitungsrechte sowohl für die Bewohner als auch für die Stadt und die wbm belastet sind, ist es wesentlich praktikabler, die Flächen an nur einen Käufer zu veräußern. Die Chancen der Vermarktung werden dadurch verbessert. Der Bebauungsplan lässt die Möglichkeit einer Einzel- und Doppelhausbebauung an dieser Stelle zu; die Wahlmöglichkeit der Bauweise bleibt bestehen.

 

 

 

 


Finanzielle Auswirkung:

 

Durch die Ausführung des vorgeschlagenen Beschlusses entstehen folgende Auswirkungen auf den Haushalt:

Die Einnahmen aus dem Grundstücksverkauf belaufen sich auf 273.032,84 €; die Anliegerbeiträge auf 22.647,16 €, die eventuell noch im Haushaltsjahr 2014 vereinnahmt werden können.

Es wird ein Ertrag in Höhe von 189.307,92 € erzielt.