Beschlussvorschlag:
Der Ausschuss für Planung und Liegenschaften empfiehlt dem Rat der
Stadt, folgenden Beschluss zu fassen:
Die Wohnbaugrundstücke Gemarkung Büderich, Flur 32, Flurstück-Nr. 550,
groß 333 m² und Flurstück-Nr. 551, groß 371 m², insgesamt 704 m², werden zu
einem Kaufpreis in Höhe von 420,00 €/m² einschl. Anliegerbeiträge zusammen an
einen Käufer veräußert.
Darüber hinaus erfolgt die Veräußerung zu den „Allgemeinen Vertragsbestimmungen beim Verkauf von städtischen Wohnbaugrundstücken“, Stand: Januar 2013.
Sollte ein Kaufvertrag mit dem erstgenannten Bewerber nicht innerhalb von drei Wochen nach Aufforderung zustande kommen, tritt ggfs. der Nächstgenannte an seine Stelle.
Sachverhalt:
Mit Beschluss des Rates vom 26.09.2013, TOP 23 und 24, wurde der
überwiegende Teil der städtischen Baugrundstücke im Bereich des Bebauungsplanes
Nr. 271, Meerbusch-Büderich, Gewerbe- und Wohnpark Böhlerstraße, an den Straßen
„Unter der Mühle“ und „Ruth-Niehaus-Straße“ im Rahmen eines Wettbewerbs an die
Firma Bouwfonds veräußert.
Die verbleibenden beiden städtischen Baugrundstücke mit insgesamt 704
m² sollten zu einem späteren Zeitpunkt veräußert werden, da die
Entwässerungsanlagen, die auch die Flächen von Böhler mit erschließen, erst
endgültig hergestellt werden mussten. Da diese Maßnahme zwischenzeitlich abgeschlossen
wurde, besteht nunmehr die Möglichkeit, diese beiden Grundstücke zum Verkauf
anzubieten.
Durch das vorangegangene Bieterverfahren wurde ein Marktwert für die
Baugrundstücke ermittelt, sodass ein Verkaufspreis in Höhe von 420,00 €/m² an
dieser Stelle gerechtfertigt erscheint.
Da die beiden Baugrundstücke durch verschiedene Geh-, Fahr- und
Leitungsrechte sowohl für die Bewohner als auch für die Stadt und die wbm
belastet sind, ist es wesentlich praktikabler, die Flächen an nur einen Käufer
zu veräußern. Die Chancen der Vermarktung werden dadurch verbessert. Der
Bebauungsplan lässt die Möglichkeit einer Einzel- und Doppelhausbebauung an
dieser Stelle zu; die Wahlmöglichkeit der Bauweise bleibt bestehen.
Finanzielle
Auswirkung:
Durch
die Ausführung des vorgeschlagenen Beschlusses entstehen folgende Auswirkungen
auf den Haushalt:
Die Einnahmen aus dem Grundstücksverkauf belaufen sich auf 273.032,84
€; die Anliegerbeiträge auf 22.647,16 €, die eventuell noch im Haushaltsjahr
2014 vereinnahmt werden können.
Es wird ein Ertrag in Höhe von 189.307,92 € erzielt.