Betreff
Bürgeranregung gem. § 24 GO NRW vom 18. Februar 2014 bez. Wiederbegrünung der Oststraße
Vorlage
FB5/779/2014
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

 

Der Bau- und Umweltausschuss beschließt, die Verwaltung zum beauftragen, in einer der nächsten Sitzungen Gestaltungsvorschläge zur Begrünung der Oststraße im Sinne der Bürgeranregung vom 18.2.2014 dem Ausschuss vorzulegen.

 


Sachverhalt:

 

Die Bürgeranregung vom 18.2.2014 sieht eine Wiederbegrünung ein- oder beidseitig der Oststraße zur der Verbesserung der Attraktivität und des optischen Eindrucks vor. Für Gestaltungsvorschläge zur Begrünung ist es jedoch unerlässlich, Auskunft über die im Straßenraum vorhandenen Leitungen einzuholen. Weiterhin ist auf die vorhandenen Geh- und Radwege sowie auf die bestehenden Parkplätze Rücksicht zu nehmen. Insofern ist vor einer weiteren Beratung des Themas ein Gestaltungsvorschlag zu erarbeiten.

Die Verwaltung weist darauf hin, dass eine solches Vorhaben –sofern es sich nicht nur um die Pflanzung einzelne Baumbeete handelt- eine Maßnahme im Sinne des § 8 KAG NRW darstellt und somit eine Beitragspflicht der Anlieger nach § 8 KAG nach sich ziehen kann.

Im derzeitigen gültigen Haushalt sind für 2014 und die Folgejahre keine finanziellen Mittel vorhanden. Diese sind im Falle einer positiven Entscheidung für den Bürgerantrag in erforderlicher Höhe in den Haushalt 2015 einzustellen.

 


Finanzielle Auswirkung:

 

Durch die Ausführung des vorgeschlagenen Beschlusses entstehen folgende Auswirkungen auf den Haushalt:

Zurzeit stehen im Haushalt keine Mittel zur Begrünung der Oststraße zur Verfügung.

 


Alternativen:

 

Der Bau- und Umweltausschuss lehnt die Bürgeranregung zur Wiederbegrünung der Oststrasse ab.