Betreff
Bürgeranregung gem. §24 GO NRW vom 09. Januar 2014 zur Beseitigung der Abflusssperre in der Fahrbahnabflussrinne vor einem Haus gegenüber der Wasserstraße 47
Vorlage
FB5/778/2014
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

 

Der Bau- und Umweltausschuss beschließt, dass sich aufgrund der zwischenzeitig erfolgten Instandsetzungsmaßnahmen die Anregungen des Petenten erledigt haben.

 

 


Sachverhalt:

 

Mit beigefügtem Schreiben (Anlage 1) beantragt der Petent, den Gehweg im Bereich der Einmündung des Fußweges in die Wasserstraße neben dem Haus Nr. 48 instand zu setzen und die durch Wurzelwachstum unter der Rinne gestörte Wasserführung wieder herzustellen. Der Vorgang ist der Verwaltung seit längerer Zeit bekannt, wurde aber aufgrund der gebotenen Einstufung als (Nicht-) Gefahrenstelle nachrangig behandelt. Mit Verschlechterung des beobachteten Straßenzustandes im Herbst 2013 wurde der Jahresvertragsunternehmer der Stadt Meerbusch beauftragt, die beantragten Maßnahmen umzusetzen. Aufgrund erhöhten Arbeitsanfalles und weiterer geschäftsinterner Probleme konnte der Arbeitsauftrag erst in der 11. KW 2014 begonnen werden. Zwischenzeitlich ist die Umsetzung abgeschlossen. Der Aufwand für die Beseitigung des Schadens betrug ca. 4.403,00 Euro. Da der Straßenbaum wegen seiner oberflächennahen Wurzeln entfernt werden musste, kommt zu dieser Summe noch die Kosten für den neuen Baum in Höhe von ca. 250,00 €. Die Nachpflanzung wird noch im Frühjahr erfolgen.

Insofern sind die Wünsche des Petenten nunmehr gegenstandslos.

Ein ähnliches Abflussproblem an einem benachbarten Baumbeet wurde im gleichen Zusammenhang mit beseitigt.

 

Das vom Petenten geschilderte Schadensbild stellt nicht nur einen Einzelfall dar. Ende der 80’er/Anfang der 90’er Jahre wurden im Zuge der flächenhaften Einführung der Tempo-30-Zonen in Meerbusch vielfach – nicht zuletzt auf Wunsch der Anwohner – im öffentlichen Straßenraum Bäume zur Verkehrsberuhigung untergebracht. Diese Bäume wurden im Bestand in Baumgruben eingebaut, die letztendlich nach einer Zeit von ca. 25 – 30 Jahren von der Größe her für das Wurzelwachstum der Bäume nicht mehr ausreichen. Infolge dessen drücken die Wurzeln die angrenzenden Fahrbahnen bzw. Rinnen und Gehwegbereiche hoch und das vom Petent geschilderte Schadensbild tritt ein. In unmittelbarer Umgebung der hier angesprochenen Schadensstelle wurde im vergangenen Jahr mit einem Aufwand von ca. 6.600 Euro ein ähnlicher Schaden beseitigt, in jüngster Vergangenheit an der Rottstraße mit einem Aufwand von ca. 16.000 Euro. Insgesamt muss festgestellt werden, dass nunmehr in einem erheblichen Umfang auf die Stadt das Problem zukommt, dass Wurzelschäden auftreten, die entweder nur zu Pfützenbildungen führen und damit einer weiteren Zerstörung des Straßenoberbaus Vorschub leisten oder sogar Gefahrenstellen im Gehwegbereich erzeugen. Wegen der Größenordnungen, die diese Problematik mit sich bringt, ist es - angesichts der zur Verfügung stehenden  Haushaltsmittel ‑ aus Sicht der Verwaltung geboten, das Problem grundsätzlich zu diskutieren und einer ökologischen und ökonomischen Lösung zuzuführen. Da im Hinblick auf die Größe der zu erwartenden Schäden seitens der Verwaltung noch weitere Ermittlungen und Berechnungen erforderlich sind, wird die Verwaltung das Problem zu einem späteren Zeitpunkt im Bau- und Umweltausschuss erneut thematisierten.

 

 


Finanzielle Auswirkung:

 

Durch die Ausführung des vorgeschlagenen Beschlusses sind bereits bzw. werden folgende Auswirkungen auf den Haushalt entstehen: 4.403,00 € Straßenbauarbeiten + 250,00 € Nachpflanzung

 


Alternativen:

 

keine