Betreff
Südliche Holzbrücke am Latumer See
Vorlage
SB11/248/2014
Art
Informationsvorlage

 

Am südlichen Ende des Latumer Sees befindet sich eine Holzbrücke, die im Jahr 1988 erbaut wurde. Die Herstellungskosten betrugen 66.000 DM. Die Brücke wird in regelmäßigen Abständen nach den gesetzlichen Vorgaben überprüft. Die Verwaltung beauftragt hierzu ein Ingenieurbüro, das nach erfolgter Untersuchung einen Prüfbericht auf Grundlage der DIN 1076 erstellt.

 

Dieser Prüfbericht legt neben einer Erfassung und Bewertung des Zustandes auch Maßnahmen zur Erhaltung der Verkehrssicherheit fest. Zuletzt wurden an der Holzbrücke im Jahr 2011 Sanierungsmaßnahmen auf Grundlage einer vorherigen Prüfung durchgeführt. Dabei wurden von Fäulnis befallene Bohlen des Holzbelages ausgetauscht. Die Kosten hierfür betrugen rd. 4.600 €.

 

Seit dem Jahr 2013 muss die Überprüfung von Holzbrücken jährlich durchgeführt werden. Bei einer im Dezember 2013 durchgeführten Prüfung wurden an der großen Holzbrücke Schäden – insbesondere durch Fäulnis – festgestellt, die kurz- und mittelfristig Sanierungsarbeiten in größerem Umfang erforderlich machen.

 

Zu den kurzfristigen Maßnahmen zählen u.a. die partielle Erneuerung weiterer von Pilz befallener Bohlen sowie der Austausch von korrodierten Zugstäben. Die geschätzten Kosten für die kurzfristig auszuführenden Arbeiten betragen rd. 6.000 €.

 

Darüber hinaus besteht mittelfristig ein Sanierungsbedarf für den Austausch der restlichen Bohlen, der von Pilz befallenen Längs- und Querträger sowie der partiellen Instandsetzung des Geländers. Für diese Arbeiten wurden vom Gutachter Gesamtkosten in Höhe von rd. 31.000 € veranschlagt. Nach Auskunft des Gutachters wird mit dem Begriff „mittelfristig“ ein Zeitraum von einem bis maximal drei Jahren festgelegt.

 

Aus Sicht der Verwaltung sind Sanierungsmaßnahmen in der genannten Größenordnung vor dem Hintergrund des Gesamtzustandes sowie der Bedeutung der Brücke unwirtschaftlich und unverhältnismäßig. Die Brücke hat als Fußweg nur eine untergeordnete Bedeutung, da sie den Rundweg um den See lediglich um rund 120 Meter verkürzt. Von größerer Bedeutung ist eher ihre Funktion als Aussichtspunkt. Hier stehen jedoch an drei weiteren Stellen Aussichtsplattformen zur Verfügung.

 

 

 

 

 

 

Aus den genannten Gründen beabsichtigt die Verwaltung die ersatzlose Demontage der Brücke.

Sollte abweichend hiervon der politische Wille zum Neubau einer Brücke an gleicher Stelle bestehen, müssten die hierfür erforderlichen Investitionsmittel in den Haushalt 2015 eingestellt werden.

 

Die Verwaltung wird die o.g. Erläuterungen in der Sitzung des Bau- und Umweltausschusses durch einen kurzen Bildvortrag ergänzen.

 

 


In Vertretung

 

gez.

 

 

 

 

Dr. Just Gérard

Technischer Beigeordneter