Betreff
Einrichtung von einer Großtagespflegestelle sowie einer Tagespflegestelle - Abschluss einer Kooperationsvereinbarung mit dem OBV Meerbusch e. V.
Vorlage
FB2/776/2014
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

 

Der Beschluss vom 24.09.2013 hinsichtlich des Abschlusses der Kooperationsvereinbarung mit dem OBV Meerbusch e. V. zur Einrichtung von zwei Großtagespflegestellen in den Räumen der ehemaligen Raphaelschule wird wie folgt geändert:

 

Der Jugendhilfeausschuss beauftragt die Verwaltung, mit dem OBV Meerbusch e.V. eine Kooperationsvereinbarung für den Betrieb von einer Großtagespflegestelle und einer Tagespflegestelle nach dem im Sachverhalt beschriebenen Rahmenkonzept abzuschließen. Für den Betrieb der beiden Betreuungsangebote soll der OBV für die Großtagespflege auf Basis der Belegung von 4 Plätzen mit einem Betreuungsumfang von 35 Stunden wöchentlich und 5 Plätzen mit 45 Stunden / wchtl. einen Betrag i. H. v. 91.700 € jährlich und für die Tagespflege auf der Basis der Belegung von 2 Plätzen mit 35 Stunden / wchtl. und 3 Plätzen mit 45 Stunden / wchtl. einen Betrag i. H. v. jährlich 52.200 € erhalten; soweit die Belegung nicht im kalkulierten Betreuungsumfang nachgefragt wird, soll eine Anpassung erfolgen.

 


Sachverhalt:

 

Im Rahmen des Ausbaus des Platzangebotes für unter Dreijährige sollten in Strümp im Gebäude der ehemaligen Raphaelschule neben einer 5-gruppigen Kindertagesstätte und Betreuungsräumen für Grundschulkinder auch Räume für zwei Großtagespflegestelle mit jeweils 9 Plätzen geschaffen werden.

 

Die ursprüngliche Planung, die in der Sitzung des JHA am 24.09.2013 vorgestellt und beschlossen wurde, beinhaltete die Einrichtung von zwei Großtagespflegestellen im ersten Obergeschoss der ehemaligen Raphaelschule. Infolge brandschutzrechtlicher Aspekte musste die Planung der Räume für die Großtagespflegestellen unter Einbeziehung der Räumlichkeiten für die Kindertageseinrichtung noch einmal überarbeitet werden.

 

Die für die Einrichtung der Tagespflegestellen zur Verfügung stehende Fläche musste infolge der Umplanung deutlich reduziert werden, so dass die Räumlichkeiten nicht mehr die Möglichkeit für die Einrichtung von zwei Großtagespflegestellen bieten. Im Ergebnis wurden nun im Erdgeschoss Räume für eine Großtagespflegestelle und eine Tagespflegestelle konzipiert in denen insgesamt 14 U3-Kinder in bedarfsgerechten Räumen mit einer Gesamtfläche von rd. 154 qm betreut und gefördert werden können. Ein Teil der Räumlichkeiten der geplanten Kindertageseinrichtung wurde dafür in das erste Obergeschoss verlegt.

 

Die Änderungen im Raumkonzept wurden mit dem OBV Meerbusch e. V. als zukünftigem Träger der Kindertagesstätte sowie der Großtagespflege und der Tagespflegestelle abgestimmt und so vorgenommen, dass die Umsetzung der vom Träger für die Kindertageseinrichtung geplante, offene Konzeption der Kindertageseinrichtung umsetzbar bleibt.

 

Anders, als sonst in der Tagespflege üblich, bei dem Tagespflegekräfte selbständig tätig werden, sollen die in der Großtagespflege tätigen Tagespflegepersonen arbeitsvertraglich beim Träger beschäftigt werden. Die Großtagespflege und die Kindertageseinrichtung kooperieren, in dem einer der Leitungskräfte der Tagesstätte die fachliche Beratung der Tagespflegepersonen übertragen wird, die gleichzeitig auch als Ansprechpartner für die Eltern zur Verfügung steht und die erforderliche personelle Besetzung auch im Falle krankheitsbedingter oder sonstiger Ausfälle sichert. Für die Großtagespflege steht die Leitung mit einem Anteil von 5 Stunden wöchentlich zur Verfügung, für die Tagespflegestelle ergibt sich damit ein Leitungsanteil 2,8 Stunden/wöchentlich.

 

Mehrzweckraum und Außengelände der Kindertagesstätte können mitgenutzt werden, auch gemeinsame Aktivitäten mit der Kindertageseinrichtung sind denkbar.

 

Durch die personelle und räumliche Angliederung der beiden Tagespflegestellen an die Kindertagesstätte wird verlässliches und kompetentes Betreuungsangebot von Kleinkindern in kindgerechter und familienfreundlicher Umgebung auf hohem pädagogischen Qualitätsstandard geschaffen. Andere Kommunen, die ein solches Betreuungsangebot realisiert haben, haben die Erfahrung gemacht, dass diese Art von Betreuung mit einrichtungsähnlichem Charakter von Eltern gerne nachgefragt wird.  

 

Ziel ist es, dass Kinder der Großtagespflege / Tagespflege bei Erreichen der Altersgrenze von 3 Jahren bzw. zum Beginn des darauf folgenden Kindergartenjahres in die Kindertageseinrichtung wechseln können, sofern die Eltern dies wünschen und ein Platzangebot verwirklicht werden kann.

 

Mit dem Vorstand des OBV Meerbusch e. V. wurde ein Personal- und Finanzierungskonzept erarbeitet, welches nachfolgend dargestellt ist und Grundlage für den städt. Zuschuss der Kosten der Großtagespflege / Tagespflege sein soll.

 

Ausgehend von einem Betreuungsangebot von 4 Plätzen mit 35 Std. und 5 Plätzen mit 45 Std. ergibt sich für die Großtagespflege analog der Regelungen des KiBiz ein Personalbedarf von 87,6 Stunden / wöchentlich. Für den Bereich der Tagespflege ist die Belegung mit 2 Plätzen in 35 Std. und 3 Plätzen in 45 Std. wöchentlich geplant. Hier ergibt sich nach dem KiBiz ein Personalbedarf von 49,2 Stunden / wöchentlich.

 

Die Räume sollen von der Stadt an den Träger auf der Basis einer Kostenmiete von 8,04 €/qm vermietet werden und fließen haushalterisch dem Produkt Gebäudemanagement wieder zu. Die Betriebskosten, Spiel- und Beschäftigungsmaterial trägt der OBV Meerbusch e. V. und finanziert diese aus dem städt. Zuschuss.

 

 

 

 

 

 

Damit ergeben sich folgende Berechnungen

 

a) für die Großtagespflegestelle:

 

Personalkosten (87,6 Personalstunden - S 3, St. 2)

 

69.027,29 €

Kaltmiete für die Räumlichkeiten

 

 

9.073,94 €

Betriebskosten, Spiel- und Beschäftigungsmaterial, FoBi

 

4.200,00 €

Freistellung Kita-Leitung (5 Std. S10)

 

 

6.160,00 €

Vertretungen für Krankheitsfälle (3 Std./wchtl. zu S6)

 

3.210,00 €

Summe

 

 

 

 

91.671,23 €

 

 

 

 

 

 

aufgerundet

 

 

 

 

91.700,00 €

 

b) für die Tagespflegestelle:

 

Personalkosten (49,2 Personalstunden - S 3, St. 2)

 

38.768,75 €

Kaltmiete für die Räumlichkeiten

 

 

5.769,50 €

Betriebskosten, Spiel- und Beschäftigungsmaterial, FoBi

 

2.350,00 €

Freistellung Kita-Leitung (2,8 Std. S10)

 

 

3.450,00 €

Vertretungen für Krankheitsfälle (1,7 Std./wchtl. zu S6)

 

1.820,00 €

Summe

 

 

 

 

52.158,26 €

 

 

 

 

 

 

aufgerundet

 

 

 

 

52.200,00 €

 

 

Insgesamt erhält der OBV Meerbusch e. V. somit einen Betrag i. H. v. 143.900 € zur Sicherstellung eines Betreuungsangebotes von insgesamt 14 Plätzen für Kinder unter drei Jahren in Tagespflege, wobei 6 Plätze mit einem Betreuungsumfang von 35 Std. und 8 Plätze mit einem Betreuungsumfang von 45 Std. wöchentlich eingeplant wurden.

 

Wie oben dargestellt, fließt die Kaltmiete i. H. v. rd. 14.850 € an die Stadt zurück. Die Elternbeiträge von insgesamt rd. 28.000 € (für beide Tagespflegen) verbleiben wie auch sonst bei der Kindertagespflege bei der Stadt.

 

Da die Kindertagespflege im Festanstellungsmodell durch einen freien Träger für die Stadt Meerbusch keine zusätzlichen Kosten verursachen soll, wurde nachstehend verglichen, wie hoch der städt. Aufwand für die Bereitstellung von 6 Plätzen mit 35 Std. und 8 Plätzen mit 45 Std. Betreuungsumfang in der Woche durch selbstständig tätige Tagespflegepersonen wäre.

 

Hierfür würden im Vergleich folgende Kosten entstehen:

 

Tagespflegepersonen mit Aufbauqualifikation

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

35 Std. Betreuung:

 

 

 

 

 

 

6

X

639,00 €

 =

3.834,00 €

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

zuzgl.:

RV-AG

60,39 €

 

 

 

 

 

 

KV-AG

46,65 €

 

 

 

 

 

 

PV-AG

6,55 €

 

 

 

 

 

 

 

113,58 €

 x 6 Kinder

681,49 €

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Summe 6 Kinder à 35 Std. / mtl.

 

4.515,49 €

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

45 Std. Betreuung:

 

 

 

 

 

 

8

X

822,00 €

 =

6.576,00 €

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

zuzgl.:

RV-AG

77,68 €

 

 

 

 

 

 

KV-AG

60,01 €

 

 

 

 

 

 

PV-AG

8,43 €

 

 

 

 

 

 

 

146,11 €

 x 8 Kinder

1.168,88 €

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Summe 8 Kinder à 45 Std./mtl.

 

7.744,88 €

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Summe für 14 Kinder mit gemischtem Betr.umfang:

12.260,38 €

 / mtl.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

147.124,53 €

 / jährlich

 

 

 

 

zuzgl. 4 x Unfallvers.

351,12 €

(pro Tagespflegeperson 87,78 €)

 

 

 

 

147.475,65 €

 / jährlich

 

 

 

 

Die Elternbeiträge von insgesamt rd. 28.000 € verbleiben auch bei der Betreuung durch selbstständige Tagespflegekräfte bei der Stadt.

 

Der Aufwand für die Stadt Meerbusch ist bei beiden Betreuungsmodellen annähernd gleich hoch, wobei die Großtagespflege im Festanstellungsmodell über den Osterather Betreuungsverein den Vorteil bietet, dass eine verlässliche Personal- und Vertretungssituation geschaffen wird. Selbst bei einer plötzlichen oder längeren Erkrankung einer der Tagespflegepersonen, ist der Verein in der Lage, eine Vertretung bereit zu stellen, ohne dass die Eltern ihre Kinder für einige Tage zu Hause betreuen müssen. Zudem sichert die stundenweise personelle Bereitstellung von Leitungspersonal der Kita eine hohe Qualität der Großtagespflege.

 


Finanzielle Auswirkung:

 

Durch die Ausführung des vorgeschlagenen Beschlusses entstehen folgende Auswirkungen auf den Haushalt:

 

Die im Produkt 1 100 060 361 010 im Produktsachkonto 5331 00 00 für das Jahr 2014 bereit gestellten Mittel i. H. v. 110.000 € werden nicht in voller Höhe benötigt. Bei Aufnahme der Tätigkeit der Tagespflegestelle ab 01.07.2014 wäre ein Betrag i. H. v. rd. 72.000 €, bei Tätigkeit ab 01.08.2014 läge der Betrag bei rd. 60.000 €, so dass Einsparungen i. H. v. 38.000 € bis 50.000 € möglich sind.

 


Alternativen:

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