Betreff
Städtisches Hallenbad
Vorlage
DezII/181/2011
Aktenzeichen
Dez. II
Art
Beschlussvorlage

 

Beschlussvorschlag:

 

Der Ausschuss für Schule, Sport empfiehlt dem Rat, im Haushalt 2012 im Produkt „Techn. Gebäudemanagement“ einen Betrag von 200.000 € „Planungskosten zur Sanierung des städt. Hallenbades“ und im Produkt Hallenbad einen Betrag von 10.000 € zur Klärung der Frage, ob und gegebenenfalls unter welchen Bedingungen ein steuerlicher Querverbund zu den Wirtschafts-betrieben Meerbusch (WBM) hergestellt werden kann, einzustellen.

 

 


Sachverhalt:

 

Der Ausschuss für Schule und Sport hatte in seiner Sitzung vom 14. April 2011 beschlossen, die Deutsche Gesellschaft für das Badewesen e.V. mit der Erstellung einer Studie zur Bewertung der Wirtschaftlichkeit des städt. Hallenbades aufgrund eines überörtlichen Betriebsvergleiches zu beauftragen. Die Beauftragung erfolgte vor dem Hintergrund, dass insbesondere die Wärme-dämmung und die techn. Anlagen des im Jahre 1966 eröffneten und 1985 um ein Lehrschwimmbecken erweiterten Bades sanierungsbedürftig sind und nicht mehr dem heutigen Stand der Technik entsprechen. Wegen der Möglichkeit der Errichtung einer „Badewelt“ an einem anderen Standort waren in den letzten Jahren anstehende Investitionen zurückgestellt worden. Nach Vorstellung der Ergebnisse des Betriebsvergleiches in der Sitzung des Ausschusses für Schule, Sport am 14.09.2011 wurde als Vorstudie umfangreicher ingenieurmäßiger Planungsleistungen mit Kostenschätzung die Deutsche Gesellschaft für das Badewesen e.V. mit der Erstellung eines weiteren Gutachtens zur Abschätzung der Sanierungskosten des Bades und Alternativenstellung „Sanierung/Neubau“ beauftragt.

 

Das Ergebnis dieser Studie wurde dem Ausschuss für Schule, Sport sowie dem Bau- und Umweltausschuss in einer gemeinsamen Sitzung am 16. November 2011 vorgestellt. 

 

Das Gutachten begründet die Notwendigkeit baulicher Maßnahmen. Der Gutachter schätzt die Kosten der Sanierung auf 5.140.000 €; durch die Sanierung würde der Substanzwert des Objektes auf 8.710.000 € steigen.

 

 

 

Die Kosten für die Errichtung eines Hallenbadneubaus mit derzeitiger Raumdisposition sind mit 9.740.000 € angegeben, wobei die Kosten der Erschließung, der Ausstattung, der Außenanlagen und des Abbruchs des vorhandenen Gebäudes nicht enthalten sind.

 

Anlässlich der finanziellen Größenordnung des vom Gutachter im Rahmen der Vorstudie ermittelten Sanierungsbedarfes bzw. der erforderlichen Investition für einen Neubaus ergeben sich folgende vorrangige Fragestellungen:

 

1. Soll auch in Zukunft in der Stadt Meerbusch ein städt. Hallenbad vorgehalten werden ?

2. Soll das Bad saniert werden?

3. Soll ein Hallenbadneubau errichtet werden?

 

Zur Fragestellung 1) hat der Erstgutachter im Rahmen der Studie zur Bewertung der Wirtschaftlichkeit des städt. Hallenbades auf S. 25, Punkt 4.5 Stellung genommen und den Verzicht auf ein eigenes Hallenbad als die „ungünstigste strategische Alternative“ bezeichnet, da ein Schwimmbad nach wie vor als unverzichtbares Element des öffentlichen Sport-, Freizeit- und Gesundheitsangebotes gilt. Da alle Schulen in Meerbusch Schwimmzeiten im Hallenbad haben, wird jedem Schüler in Meerbusch die Möglichkeit gegeben, diese Sportart zu erlernen; gleichzeitig  werden die Schwimmzeiten auch dazu genutzt, die in den Lehrplänen vorgesehenen Sportstunden zu erteilen, da nicht alle Schulen über ausreichende Hallenzeiten in Turnhallen verfügen. Von den rd. 104.000 Besuchern des Vergleichsjahres 2009 entfielen 34% auf das Schulschwimmen.

 

 

Zu den Fragestellungen 2) und 3) wird aufgrund der bislang vorliegenden Zahlen und Bewertungen verwaltungsseitig eine Sanierung des bestehenden Hallenbades favorisiert. Sollte die finanzwirtschaftliche und steuerliche Prüfung der Angelegenheit andere Erkenntnisse vermitteln und gegebenenfalls weitere bauphysikalische Untersuchungen andere Ergebnisse bringen, wird die Entscheidung neu zu überprüfen sein.

 

Mit den finanzwirtschaftlichen und steuerlichen Prüfungen ist ein Steuerberater / Wirtschaftsprüfer zu beauftragen. Hier ist darzustellen, inwieweit nachhaltig eine optimierte Verbindung zu den Wirtschaftsbetrieben (WBM/WNO) herzustellen ist. Hierzu ist ein Betrag von 10.000 € im Haushalt einzustellen. Zur Ausschreibung der ingenieurmäßigen Planungsleistungen ist ein Ansatz in Höhe von 200.000 € investiv zu bilden. Der bisher im konsumtiven Bereich veranschlagte Ansatz für ingenieurmäßige Planungsleistungen in höhe von 30.000 € kann gestrichen werden. Eine Veranschlagung der Maßnahmekosten nach § 14 GemHVO kann dann erst zu den Realisierungskosten in den Haushaltsjahren 2013/2014 erfolgen.

 

Eine Sanierung des Bades wird voraussichtlich einen Zeitraum von mehr als einem Jahr in Anspruch nehmen. Insofern muss mit der Planung 2012 begonnen werden, wenn die Baumaßnahmen im Jahre 2014 abgeschlossen sein sollen.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 


Finanzielle Auswirkung:

 

Durch die Ausführung des vorgeschlagenen Beschlusses entstehen folgende Auswirkungen auf den Haushalt:

 

Im HHJ 2012 Planungskosten: 200.000,- € sowie Gutachterkosten von 10.000 €.

 

 

 


Alternativen:

 

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