Betreff
Tagesstättenbedarfsplanung für das Kindergartenjahr 2014/2015 - Anmeldung der Kindpauschalen zum 15.03.2014
Vorlage
FB2/246/2014
Art
Informationsvorlage

Die örtlichen Jugendämter sind nach § 19 Abs. 3 KiBiz verpflichtet, zum 15.03. eines Jahres die Höhe und Anzahl der für das nächste Kindergartenjahr benötigten Kindpauschalen an das Landesjugendamt zu melden.

Im Hinblick auf die Finanzierungssicherheit haben die Einrichtungen der konfessionellen und freien Träger bereits frühzeitig alle zum 01.08.2014 verfügbaren Plätze verbindlich vergeben. Die Sicherstellung der Unterbringung von Kindern des hereinwachsenden Jahrgangs im Rahmen der Erfüllung des Rechtsanspruchs auf einen Betreuungsplatz für dreijährige Kinder wird im Wesentlichen durch die städt. Kindertageseinrichtungen abgedeckt.

Zum 1. August 2014  ergibt sich nach Durchführung des Anmeldeverfahrens folgendes Betreuungsangebot in den Meerbuscher Kindertageseinrichtungen nach den gewählten Gruppenformen und Betreuungszeiten:

Ortsteil

Gruppe I - Kinder von 2 Jahren bis Einschulung, davon 4-6 Zweijährige

Gruppe II – Kinder unter 3 Jahren

Gruppe III – Kinder 3 Jahre und älter

 

25 Std.

35 Std.

45 Std.

25 Std.

35 Std.

45 Std.

25 Std.

35 Std.

45 Std.

Büderich

15

76

153

1

11

29

17

140

193

Strümp

5

55

50

1

4

22

6

44

58

Osterath

17

74

126

0

1

19

25

86

78

Lank-Latum, Nierst

9

133

137

0

11

19

16

54

62

Bösinghoven

1

3

18

0

0

11

3

12

27

Gesamt: 1.822 Plätze

47

341

484

2

27

100

67

336

418

Zum Vergleich:

Gesamtzahlen 2009/2010, 2010/2011, 2011/2012, 2012/2013 und 2013/2014 (ohne Aufteilung auf Ortsteile)

Gruppe I - Kinder von 2 Jahren bis Einschulung, davon 4-6 Zweijährige

Gruppe II – Kinder unter 3 Jahren

Gruppe III – Kinder 3 Jahre und älter

 

25 Std.

35 Std.

45 Std.

25 Std.

35 Std.

45 Std.

25 Std.

35 Std.

45 Std.

Gesamt 2009/2010

1.621 Plätze

65

153

234

0

0

47

91

630

401

Gesamt 2010/2011

1.515 Plätze

47

103

248

0

0

48

86

588

395

Gesamt 2011/2012

1.586 Plätze

46

174

274

0

0

47

88

517

440

Gesamt 2012/2013

1.617 Plätze

40

250

374

0

4

49

101

412

387

Gesamt 2013/2014

1.758 Plätze

48

308

467

2

27

75

81

375

375

Losgelöst von den einzelnen Gruppenformen ergibt sich für das Stadtgebiet Meerbusch für das KG-Jahr 2014/2015 nun folgende Verteilung der Plätze auf die einzelnen Betreuungszeiten:

Ortsteil

Gesamtzahl
der Plätze

davon U 3
Plätze

25 Std.

35 Std.

45 Std.

Büderich

635

110

33

227

375

Osterath

426

76

42

161

223

Lank-Latum/Nierst

441

102

25

198

218

Strümp

245

60

12

103

130

Bösinghoven

75

17

4

15

56

Gesamt:

1.822

365

116

704

1.002

Zum Vergleich sind der nachfolgenden Tabelle die Platzzahlen der letzten beiden „KiBiz-Kindergartenjahre“ zu entnehmen

Ortsteil

Plätze gesamt 2013/2014

Plätze gesamt 2012/2013

davon U3-Plätze 2013/2014

davon U3-Plätze 2012/2013

25 Std. 2013/2014

25 Std. 2012/2013

35 Std. 2013/2014

35 Std. 2012/2013

45 Std. 2013/2014

45 Std. 2012/2013

Büderich

641

567

112

68

38

34

234

215

369

318

Osterath

428

409

72

61

41

45

171

166

216

198

Lank-Latum, Nierst

408

386

70

39

34

42

189

181

185

163

Strümp

202

173

40

21

3

2

95

81

104

90

Bösinghoven

79

82

18

12

15

 18

21

23

43

41

Gesamt:

1.758

1.617

312

201

131

141

710

666

917

810

Gegenüber dem laufenden Kindergartenjahr 2013/2014 mit 1.758 Plätzen erhöht sich die Gesamtzahl der Plätze im kommenden Kindergartenjahre um 64 auf 1.822 Plätze, wobei hier die erst zum Januar 2015 zur Verfügung stehenden Plätze in der neuen Einrichtung in Lank-Latum bereits voll mitgezählt wurden. Hiervon sind 1.457 Plätze für Kinder im Alter von über drei Jahren und 365 Plätze für Kinder unter drei Jahren eingeplant.

Da die Kindpauschalen für Plätze, die nicht im gesamten Kindergartenjahr zur Verfügung stehen, nur anteilig beantragt werden dürfen, weicht die tatsächlich über KiBiz.Web gemeldete Platzzahl von dem zuvor dargestellten Platzangebot ab. Tatsächlich angemeldet wurden insgesamt 1.765,26 Kindpauschalen, davon 355,83 U3-Pauschalen und 1.433,35 Ü3-Pauschalen.

Die Ausweitung des Platzangebotes kann ausschließlich durch die Inbetriebnahme der beiden neuen Kitas „Schatzinsel“ in Strümp zum 01.08.2014 und „Pfarrstraße“ in Lank – voraussichtlich - zum 01.01.2015 realisiert werden.

Im Ortsteil Lank-Latum werden die beiden Übergangsgruppen, die zum 01.08.2013 in den Einrichtungen „Tabaluga“ und „St. Stephanus“ für die Zeit bis zur Fertigstellung des Neubaus an der Pfarrstraße eingerichtet und belegt wurden von der Lebenshilfe Neuss gGmbH als Träger der neuen Einrichtung vereinbarungsgemäß übernommen und nach Fertigstellung in das neue Gebäudes überführt.

Auf Einladung des Jugendamtes zu einem Elterninformationsabend am 12.03.2014 hat sich die
Lebenshilfe bei den Eltern, deren Kinder derzeit und zukünftig die beiden Übergangsgruppen besuchen und noch besuchen werden, als neuer Träger vorgestellt. Fragen der Eltern hinsichtlich des
geplanten Übergangs, der Konzeption, der „Platzsicherheit“ etc. konnten beantwortet werden.

Der Träger hat auch Interesse an der Übernahme der derzeit in den Übergangsgruppen beschäftigten Mitarbeiterinnen bekundet. Selbstverständlich setzt dies jedoch eine entsprechende Bewerbung der Kolleginnen und daran anschließend Gespräche zwischen den Beteiligten voraus.

In den Kindpauschalen für das derzeit laufende Kindergartenjahr waren auch Plätze eingeplant, die nach dem Umzug des Kindergarten 71 e. V. in den geplanten Neubau, als Übergangsgruppen im Gebäude der „Alten Schule“ in Bösinghoven entstehen sollten, um das Platzangebot im Ortsteil Strümp bis zu Inbetriebnahme der Kita „Schatzinsel“ zu ergänzen. Infolge einer Bauverzögerung wird der Umzug in den Neubau an der Josef-Werres-Straße erst in der 15. Kalenderwoche stattfinden, so dass die Einrichtung der geplanten Übergangsgruppen bisher noch nicht erfolgen konnte. Da die neue Einrichtung in Strümp zum 01.08.2014 in Betrieb genommen werden soll, sind diese Gruppen voraussichtlich verzichtbar.

Im Hinblick auf die Betreuung der U3-Kinder ergibt sich für das KG-Jahr 2014/2015 folgende Übersicht:

Ortsteil

Gruppe I – Anzahl der Zweijährigen

Gruppe II – Kinder unter 3 Jahren

Gesamt:

 

25 Std.

35 Std.

45 Std.

25 Std.

35 Std.

45 Std.

 

Büderich

8

17

44

1

11

29

110

Osterath

10

16

30

0

1

19

76

Lank-Latum, Nierst

1

37

34

0

11

19

102

Strümp

3

13

17

1

4

22

60

Bösinghoven

0

0

6

0

0

11

17

22

83

131

2

27

100

365

Zum Vergleich ist die Anzahl der U3-Plätze der KG-Jahre 2012/2013 und 2013/2014 sowie deren Verteilung im Stadtgebiet und auf die zur Verfügung stehenden Betreuungsumfänge in der folgenden Tabelle dargestellt:

Ortsteil

Gruppe I – Anzahl der Zweijährigen

Gruppe II (U3)

Gesamt

Gruppe I – Anzahl der Zweijährigen

Gruppe II (U3)

Gesamt

 

25 Std.

35 Std.

45 Std.

25 Std.

35 Std.

45 Std.

2013/2014

25 Std.

35 Std.

45 Std.

35/45 Std.

2012/2013

Büderich

4

29

34

 

11 

32

112

5

18

35

10

68

Osterath

7

15

35

0

6

9

72

9

13

24

4 / 11

61

Lank-Latum, Nierst

4

30

26

0

5

70

2

16

16

5

39

Strümp

0

10

8

 

17

40

0

3

7

11

21

Bösinghoven

0

3

3

0

12

18

0

0

0

12

12

 

15

87

106

2

27

75

312

16

50

82

4 / 49

201

Bei den unter drei Jahre alten Kindern zeichnet sich weiterhin deutlich der Bedarf nach Ganztagsbetreuung ab. Knapp 64 % der U3-Kinder wird mit einem Betreuungsumfang von 45 Std. wöchentlich betreut.

Finanzielle Auswirkungen:

In der Landesmittelanforderung wurden die Kindpauschalen pro Trägerart (kirchliche Träger, andere freie Träger, Elterninitiativen und Kommunale Träger) zusammengestellt und jeweils die Gesamtsumme der Kindpauschalen und dem daraus resultierenden Trägeranteil errechnet.

Hierzu ergibt sich folgende Aufstellung:

1. Träger nach § 20 Abs. 1 Satz 1 KiBiz (kirchl. Träger, Jugendamtsanteil 88%, Landesanteil 36,5%)

2014/2015

2013/2014

2012/2013

2011/2012

Summe Kindpauschalen (Ü3 + U3)

4.870.308,72 €

4.795.583,07 €

4. 441.227,59 €

4.123.910,51 €

Trägeranteile (12 %)

584.437,05 €

575.469,96 €

532.947,31 €

494.869,26 €

Jugendamtsanteile (88 %)

4.285.871,67 €

4.220.113,11 €

3.908.280,28 €

3.629.041,25 €

Refinanzierung durch Landesmittel  (36,5 % Ü3 + 56,46% U3*)

2.047.116,40 €

1.980.438,18 €

1.621.048,07 €

1.505.227,34 €

verbleibender Anteil Jugendamt

2.238.755,27 €

2.239.674,93 €

2.287.232,21 €

2.123.813,91 €

2. Träger nach § 20 Abs. 1 Satz 2 KiBiz (sonst. freier Träger, Jugendamtsanteil 91%, Landesanteil 36%)

ab 01.12.2013 – Kita NePoMuk

2014/2015

2013/2014

Summe Kindpauschalen (Ü3 + U3)

1.235.423,04 €

518.053,68 €

Trägeranteile (9 %)

111.188,07 €

46.624,83 €

Jugendamtsanteile (91 %)

1.124.234,97 €

471.428,85 €

Refinanzierung durch Landesmittel (36,0 % Ü3 + 55,96% U3*)

522.320,44 €

234.669,69 €

verbleibender Anteil Jugendamt

601.914,53 €

236.759,16 €

3. Träger nach § 20 Abs. 1 Satz 3 KiBiz (Elterninitiativen, Jugendamtsanteil 96%, Landesanteil 38,5%)

2014/2015

2013/2014

2012/2013

2011/2012

Summe Kindpauschalen (Ü3 + U3)

2.274.566,20 €

1.393.305,78 €

1.182.885,01 €

1.126.864,12 €

Trägeranteile (4 %)

90.982,65 €

55.732,23 €

47.315,40 €

45.074,56 €

Jugendamtsanteile (96 %)

2.183.583,55 €

1.337.573,55 €

1.135.569,61 €

1.081.789,56 €

Refinanzierung durch Landesmittel (38,5 % Ü3 + 58,46% U3*)

1.046.833,44 €

638.552,62 €

405.410,73 €

433.842,69 €

verbleibender Anteil Jugendamt

1.136.750,11 €

699.020,93 €

730.158,88 €

647.946,87 €

4. Träger nach § 20 Abs. 1 Satz 4 (kommunale Träger, Jugendamtsanteil 79% + 21% Trägeranteil,

    Landesanteil 30%)

2014/2015

2013/2014

2012/2013

2011/2012

Summe Kindpauschalen (Ü3 + U3)

5.038.761,52 €

5.400.824,99 €

5.032.215,76 €

4.769.148,90 €

Trägeranteile (21%)

5.400.824,99 €

5.032.215,76 €

4.769.148,90 €

zuzgl. Jugendamtsanteile (79 %)

5.038.761,52 €

Refinanzierung durch Landesmittel (30 % Ü3 + 49,96% U3*)

1.713.719,57 €

1.818.247,05 €

1.509.664,73 €

1.430.744,67 €

verbleibender Anteil Jugendamt

3.325.041,95 €

3.582.577,94 €

3.522.551,03 €

3.338.404,23 €

Gesamtergebnis:

2014/2015

2013/2014

2012/2013

2011/2012

Summe Kindpauschalen gesamt

13.419.059,49 €

12.107.767,52 €

10.656.328,36 €

10.019.923,53 €

Landesanteil

5.329.989,85 €

4.671.907,54 €

3.586.123,53 €

3.369.814,69 €

übernommener Anteil freie und konfessionelle Träger

581.607,77 €

547.257,02 €

456.944,71 €

413.443,82 €

freiwillige Übernahme durch die Stadt **

205.000,00 €

130.570,00 €

123.318,00 €

126.500,00 €

gesetzl. Jugendamtsanteil

7.302.461,87 €

6.758.032,96 €

6.489.942,02 €

6.110.165,01 €

Bruttoaufwand Stadt gesamt

7.507.461,87 €

6.888.602,96 €

6.613.260,02 €

6.236.665,01 €

./. Elternbeiträge/Ausfallerstattung Land

2.481.000,00 €

2.410.000,00€

2.354.510,00 €

2.304.304,00 €

Nettoaufwand Stadt gesamt

5.025.461,87 €

4.478.602,96 €

4.258.750,02 €

3.932.361,01 €

* ab 01.08.2013; im Rahmen des Konnexitätsausgleiches wurde hinsichtlich der Refinanzierung der Kosten für Betreuungsplätze für Kinder im Alter von unter drei Jahren zum Kita-Jahr 2013/2014 der Prozentsatz mit dem sich das Land an der Refinanzierung der Kindpauschalen beteiligt für alle Trägergruppen um 19,96 % angehoben. Dies bezieht sich jedoch ausschließlich auf die Kindpauschalen für U3-Kinder. Die Ü3-Kindpauschalen werden nach wie vor mit den bekannten Fördersätzen refinanziert.

** hier handelt es sich um die gesetzlichen Trägeranteile, die im Rahmen freiwilliger Zahlungen für einzelne Gruppen der freien Träger durch die Stadt Meerbusch übernommen werden sowie um die Differenz zwischen der förderfähigen und der tatsächlichen Miete für die Kita „Pfarrstraße“, die ebenfalls über die Stadt Meerbusch finanziert wird.


In Vertretung

Angelika Mielke-Westerlage

Erste Beigeordnete