Betreff
Antrag auf Förderung eines weiteren Familienzentrums
Vorlage
FB2/765/2014
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

 

Der Jugendhilfeausschuss beschließt den Antrag für ein weiteres Familienzentrums beim Land mit folgender Priorität zu stellen:

 

1. Der Antrag erfolgt für ein Familienzentrum, das in Osterath in Trägerschaft der ev. Kirchengemeinde entstehen soll.

 

2. Der Antrag erfolgt für ein Familienzentrum, das in Lank in der städt. Kindertageseinrichtung „Unter`m Regenbogen“ entstehen soll.

 


Sachverhalt:

 

Mit Rundschreiben des Landschaftsverbandes vom 03.02.2014 hat das Ministerium dem Jugendamt mitgeteilt, dass bis zum  15. Juni eine weitere Kindertageseinrichtung beantragt werden kann, die sich an dem Landesprojekt zur Weiterentwicklung zu Familienzentren beteiligen wird. Die Landesregierung will im Kindergartenjahr 2014/2015 100 neue Familienzentren fördern. In Nordrhein-Westfalen wird es dann voraussichtlich 2.250 Familienzentren geben. Zusammen mit den Verbund-Familienzentren, die aus mehreren Kitas bestehen, werden im folgenden Kindergartenjahr deutlich über 3.000 Kindertageseinrichtungen als Familienzentrum arbeiten.

 

Mit dem Kita-Jahr 2011/2012 wurde seitens der Landesregierung eine „Pause“ beim Ausbau der Familienzentren verfügt um über einen Konzeptionswechsel zu beraten.

 

Nach dem Politikwechsel setzt die Landesregierung seit dem Kindergartenjahr 2012/2013 auf einen bedarfsgerechten Ausbau der Familienzentren. Um alle Kinder mitzunehmen und Chancengleichheit in Nordrhein-Westfalen zu fördern, bedürfe es beim weiteren Ausbau der Familienzentren der besonderen Hilfen für benachteiligte Familien und in Wohngebieten mit besonderem Unterstützungsbedarf.

 

Daher wurde die Verteilung der Familienzentren auf die Jugendamtsbezirke nach einem Sozialindex vorgenommen. Dieser beruht auf amtlichen Daten, ist empirisch zur Einschätzung sozialer Belastungen abgesichert und soll dazu beitragen, Familienzentren vor allem dort auszubauen, wo ein besonderer Unterstützungsbedarf für Kinder und Familien besteht. Der Sozialindex berücksichtigt die Indikatoren "Kinder unter 7 in Bedarfsgemeinschaften nach SGB II" und "Abgänger ohne Schulabschluss" gleichberechtigt.

 

Für jedes Familienzentrum gewährt das Land dem Jugendamt einen zusätzlichen Zuschuss von 13.000€ pro Kindergartenjahr. Der Zuschuss wird auch schon in der, etwa einjährigen, Zertifizierungsphase gewährt.

 

Die Entscheidung, welche konkreten Kindertageseinrichtungen zu Familienzentren erweitert werden, obliegt der örtlichen Jugendhilfeplanung.

 

 

Situation in Meerbusch:

Im Rahmen des ursprünglichen Ausbauprogramms des Landes sollten bis 2012 insgesamt 9 Einrichtungen in Meerbusch zu Familienzentren weiterentwickelt werden. Im Rahmen des beschriebenen Politikwechsels wurden für die Kita-Jahre 2012/2013 bis 2014/2015 lediglich noch die Zuteilung von 350 Familienzentren nach dem Sozialindex vorgesehen. Nachdem die Stadt bei der Verteilung der ersten 250 neuen Familienzentren unberücksichtigt geblieben war, besteht nun die Möglichkeit, ein weiteres zu beantragen.

 

In der Pilotphase im Kindergartenjahr 2006/2007 hatte sich die städtische Kindertagesstätte „Am Sonnengarten“ in Büderich zum Familienzentrum weiterentwickelt. Die Teilnahme am Zertifizierungsverfahren war erfolgreich. Der Sonnengarten hat am 04.06.2007 das Gütesiegel „Familienzentrum NRW“ erhalten.

 

Als weitere Familienzentren wurden in den folgenden beiden Jahren zertifiziert:

  • in 2008: die beiden Kindertagesstätten der Elterninitiative Kindergarten 71 e. V. auf der Bösinghovener Straße 57 in Bösinghoven und An der Strempe 15 in Strümp als Verbundeinrichtung.
  • in 2008: Integrative Kindertageseinrichtung (inzwischen städt. Kita „Fronhof“), Gereonstraße 6 – 8 in Büderich
  • in 2009: Kath. Kindertageseinrichtung St. Nikolaus, Fröbelstraße 1 in Osterath
  • in 2010 die Kath. Kirchengemeinde St. Mauritius und Heilig Geist mit den beiden Einrichtungen „Karl-Borromäus“, Nordstr. 46 und „Marienheim“, Necklenbroicher Str. 34 in Büderich als Verbundfamilienzentrum.
  • in 2011 die Ev. Kirchengemeinde Lank.

 

Welche Einrichtungen nun zum Beginn des Kita-Jahres 2014/2015 mit der Entwicklung zum Familienzentrum starten könnten, wird seitens der Verwaltung in Absprache mit den jeweiligen Trägern wie folgt eingeschätzt:

 

Die neue Einrichtung in Strümp (Schatzinsel) befindet sich im kommenden Kita–Jahr gerade im Aufbau und wird in diesem Jahr keine Ressourcen haben, um sich zeitgleich zum Familienzentrum zu qualifizieren.

 

In Osterath ist aufgrund seiner Einwohnerzahl und einer flächendeckenden Versorgung ein weiteres Familienzentrum sinnvoll. Die städt. Einrichtung „Rasselbande“ kommt aufgrund der derzeit - durch den Betrieb der sechsten Gruppe im Mehrzweckraum - recht angespannten Raumsituation nicht in Betracht. Ebenso eignet sich die städt. Einrichtung „Knirpsmühle“ momentan nicht für eine Weiterentwicklung zum Familienzentrum. Die ev. Kirchengemeinde in Osterath hätte grundsätzliches Interesse und würde mit der Insterburger Str. ein Familienzentrum östlich der Bahnlinie anbieten können. Leider ist es dem Träger vor dem Hintergrund notwendiger personeller Entscheidungen, erst im Mai dieses Jahres möglich eine verbindliche Zusage zu machen.

 

Aus der bisherigen Jugendhilfeplanung heraus sollte in Lank die Kita „Unter’m Regenbogen“ als weiteres Familienzentrum entstehen. Im Rahmen des U3-Ausbaus in dieser Einrichtung wurde ein großzügiges Kinderrestaurant hergestellt, welches auch für ein Familienzentrum nutzbar wäre. Darüber hinaus wurde ein zusätzlicher kleiner Raum für eventuelle Beratungsangebote im Rahmen der Arbeit als Familienzentrum eingeplant.

 

Verwaltungsseitig wird vorgeschlagen, zunächst der ev. Kirchengemeinde die Gelegenheit zu eröffnen das nächste Familienzentrum in Osterath einzurichten. Sofern der Träger hiervon keinen Gebrauch macht, wird die städtische Kindertageseinrichtung „Unter’m Regenbogen“ in Lank als nächstes Familienzentrum in das Zertifizierungsverfahren einsteigen. Ein entsprechender Antrag wird dann fristgerecht zum 15.06.2014 beim Land gestellt. Die Vorgehensweise wurde mit der ev. Kirchengemeinde als Träger abgestimmt.

 

 


Finanzielle Auswirkung:

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Alternativen:

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