Beschlussvorschlag:
Der Jugendhilfeausschuss beschließt den
Antrag für ein weiteres Familienzentrums beim Land mit folgender Priorität zu
stellen:
1. Der Antrag erfolgt für ein
Familienzentrum, das in Osterath in Trägerschaft der ev. Kirchengemeinde
entstehen soll.
2. Der Antrag erfolgt für ein Familienzentrum, das in Lank in der städt. Kindertageseinrichtung „Unter`m Regenbogen“ entstehen soll.
Sachverhalt:
Mit Rundschreiben des Landschaftsverbandes vom 03.02.2014 hat das Ministerium dem Jugendamt mitgeteilt, dass bis zum 15. Juni eine weitere Kindertageseinrichtung beantragt werden kann, die sich an dem Landesprojekt zur Weiterentwicklung zu Familienzentren beteiligen wird. Die Landesregierung will im Kindergartenjahr 2014/2015 100 neue Familienzentren fördern. In Nordrhein-Westfalen wird es dann voraussichtlich 2.250 Familienzentren geben. Zusammen mit den Verbund-Familienzentren, die aus mehreren Kitas bestehen, werden im folgenden Kindergartenjahr deutlich über 3.000 Kindertageseinrichtungen als Familienzentrum arbeiten.
Mit dem Kita-Jahr 2011/2012 wurde seitens
der Landesregierung eine „Pause“ beim Ausbau der Familienzentren verfügt um
über einen Konzeptionswechsel zu beraten.
Nach dem Politikwechsel setzt die
Landesregierung seit dem Kindergartenjahr 2012/2013 auf einen bedarfsgerechten
Ausbau der Familienzentren. Um alle Kinder mitzunehmen und Chancengleichheit in
Nordrhein-Westfalen zu fördern, bedürfe es beim weiteren Ausbau der
Familienzentren der besonderen Hilfen für benachteiligte Familien und in
Wohngebieten mit besonderem Unterstützungsbedarf.
Daher wurde die Verteilung der
Familienzentren auf die Jugendamtsbezirke nach einem Sozialindex vorgenommen.
Dieser beruht auf amtlichen Daten, ist empirisch zur Einschätzung sozialer
Belastungen abgesichert und soll dazu beitragen, Familienzentren vor allem dort
auszubauen, wo ein besonderer Unterstützungsbedarf für Kinder und Familien
besteht. Der Sozialindex berücksichtigt die Indikatoren "Kinder unter 7 in
Bedarfsgemeinschaften nach SGB II" und "Abgänger ohne
Schulabschluss" gleichberechtigt.
Für jedes Familienzentrum gewährt das Land
dem Jugendamt einen zusätzlichen Zuschuss von 13.000€ pro Kindergartenjahr. Der
Zuschuss wird auch schon in der, etwa einjährigen, Zertifizierungsphase
gewährt.
Die Entscheidung, welche konkreten
Kindertageseinrichtungen zu Familienzentren erweitert werden, obliegt der
örtlichen Jugendhilfeplanung.
Situation in Meerbusch:
Im Rahmen des ursprünglichen Ausbauprogramms
des Landes sollten bis 2012 insgesamt 9 Einrichtungen in Meerbusch zu
Familienzentren weiterentwickelt werden. Im Rahmen des beschriebenen
Politikwechsels wurden für die Kita-Jahre 2012/2013 bis 2014/2015 lediglich
noch die Zuteilung von 350 Familienzentren nach dem Sozialindex vorgesehen.
Nachdem die Stadt bei der Verteilung der ersten 250 neuen Familienzentren
unberücksichtigt geblieben war, besteht nun die Möglichkeit, ein weiteres zu
beantragen.
In der Pilotphase im Kindergartenjahr
2006/2007 hatte sich die städtische Kindertagesstätte „Am Sonnengarten“ in Büderich
zum Familienzentrum weiterentwickelt. Die Teilnahme am
Zertifizierungsverfahren war erfolgreich. Der Sonnengarten hat am 04.06.2007
das Gütesiegel „Familienzentrum NRW“ erhalten.
Als weitere Familienzentren wurden in den
folgenden beiden Jahren zertifiziert:
- in 2008: die
beiden Kindertagesstätten der Elterninitiative Kindergarten 71 e. V. auf
der Bösinghovener Straße 57 in Bösinghoven und An der Strempe 15 in
Strümp als Verbundeinrichtung.
- in 2008:
Integrative Kindertageseinrichtung (inzwischen städt. Kita „Fronhof“),
Gereonstraße 6 – 8 in Büderich
- in 2009:
Kath. Kindertageseinrichtung St. Nikolaus, Fröbelstraße 1 in Osterath
- in 2010 die
Kath. Kirchengemeinde St. Mauritius und Heilig Geist mit den beiden
Einrichtungen „Karl-Borromäus“, Nordstr. 46 und „Marienheim“,
Necklenbroicher Str. 34 in Büderich als Verbundfamilienzentrum.
- in 2011 die
Ev. Kirchengemeinde Lank.
Welche Einrichtungen nun zum Beginn des
Kita-Jahres 2014/2015 mit der Entwicklung zum Familienzentrum starten könnten,
wird seitens der Verwaltung in Absprache mit den jeweiligen Trägern wie folgt
eingeschätzt:
Die neue Einrichtung in Strümp (Schatzinsel) befindet sich im kommenden Kita–Jahr gerade im
Aufbau und wird in diesem Jahr keine Ressourcen haben, um sich zeitgleich zum
Familienzentrum zu qualifizieren.
In Osterath
ist aufgrund seiner Einwohnerzahl und einer flächendeckenden Versorgung ein
weiteres Familienzentrum sinnvoll. Die städt. Einrichtung „Rasselbande“ kommt
aufgrund der derzeit - durch den Betrieb der sechsten Gruppe im Mehrzweckraum -
recht angespannten Raumsituation nicht in Betracht. Ebenso eignet sich die
städt. Einrichtung „Knirpsmühle“ momentan nicht für eine Weiterentwicklung zum
Familienzentrum. Die ev. Kirchengemeinde in Osterath hätte grundsätzliches
Interesse und würde mit der Insterburger Str. ein Familienzentrum östlich der
Bahnlinie anbieten können. Leider ist es dem Träger vor dem Hintergrund
notwendiger personeller Entscheidungen, erst im Mai dieses Jahres möglich eine
verbindliche Zusage zu machen.
Aus der bisherigen Jugendhilfeplanung heraus
sollte in Lank die Kita „Unter’m
Regenbogen“ als weiteres Familienzentrum entstehen. Im Rahmen des U3-Ausbaus in
dieser Einrichtung wurde ein großzügiges Kinderrestaurant hergestellt, welches
auch für ein Familienzentrum nutzbar wäre. Darüber hinaus wurde ein
zusätzlicher kleiner Raum für eventuelle Beratungsangebote im Rahmen der Arbeit
als Familienzentrum eingeplant.
Verwaltungsseitig wird vorgeschlagen,
zunächst der ev. Kirchengemeinde die Gelegenheit zu eröffnen das nächste
Familienzentrum in Osterath einzurichten. Sofern der Träger hiervon keinen
Gebrauch macht, wird die städtische Kindertageseinrichtung „Unter’m Regenbogen“
in Lank als nächstes Familienzentrum in das Zertifizierungsverfahren
einsteigen. Ein entsprechender Antrag wird dann fristgerecht zum 15.06.2014
beim Land gestellt. Die Vorgehensweise wurde mit der ev. Kirchengemeinde als
Träger abgestimmt.
Finanzielle
Auswirkung:
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Alternativen:
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