Antrag der SPD-Fraktion vom 14.02.2014 zur Einstufung der Osterather Straße
Beschlussvorschlag:
Der Bau- und Umweltausschuss beschließt, die Grundsanierung der Straße „Osterather Straße“ in Meerbusch-Strümp, wie von der Verwaltung mit den Ergebnissen der durchgeführten Bürger-anhörung vorgeschlagen, auszuführen.
Sachverhalt:
In der Sitzung des Bau- und Umweltausschusses am 29.01.2014 wurde die Sanierung dieser Straße bereits vorgestellt. In dieser Sitzung wurde beschlossen auf Basis des vorgestellten Ausbauvorschlages eine Bürgeranhörung durchzuführen. Die Bürgeranhörung zur Vorstellung der Sanierungsmaßnahme für die betroffenen Anlieger wurde am 11.2.2014 durchgeführt. Die Anregungen aus der Bürgerinformation sind dem beigefügten Protokoll (Anlage 1) aufgeführt.
Die im Ausschuss vorgestellte Ausbauplanung fand im Grundsatz Anerkennung bei den Anliegern. Es bleibt daher bei der vorgestellten Fahrbahnbreite von 5,0 im beidseitig bebauten und bei 5,25 m im einseitig angebauten Bereich. Auch der Fahrbahnaufbau von 0,60 m gesamter Schichtstärke bleibt beibehalten. Die geplante nördliche Gehwegverbreiterung bis auf 1,80 m wurde von den Anwesenden mehrheitlich wegen des Platzbedarfs für Kinderwagen und Gehbehinderte begrüßt. Dies entspricht der erforderlichen nachhaltigen Anlage von breiten Gehwegen für die zunehmend älter werdende Bevölkerung. Ebenso sollen die Gehwege einen Auftritt von 0,10 m erhalten, um vor parkenden Fahrzeugen zu schützen.
Eine zusätzliche Gehwegabsenkung vor Haus Nr. 84 wird seitens der Verwaltung nicht zur Realisierung vorgeschlagen, da die beiden benachbarten Häuser bereits Absenkungen vorweisen. Die übrigen Gehwegabsenkungen in den Einmündungsbereichen wurden mit den Anliegern abgestimmt und fanden Zustimmung.
Im Bereich der Kreuzung mit der Fritz-Wendt-Straße sollen die gewünschten Poller vor dem Gastronomiebetrieb zum Freihalten der erforderlichen Sichtverhältnisse im Kreuzungsbereich installiert werden.
Die gewünschte Beschilderung und Abgrenzung der Tempo-30-Zone wird durch Versetzen des Schildes geändert und an die Verhältnisse angepasst.
Das Falschparken auf dem Gehweg im Bereich Haus Nr. 82 soll durch die Verkehrsüberwachung verstärkt kontrolliert werden. Bauliche Maßnahmen sind nicht möglich.
Die Anzahl und Lage der Straßenabläufe wird nochmals geprüft und ggf. ergänzt.
Im Bereich der Tempo-30-Zone sollen Piktogramme auf der Fahrbahn die Fahrzeugführer an die zulässige Geschwindigkeit erinnern.
Die geplante Erneuerung der Straßenbeleuchtung fand auch eine generelle Zustimmung. Die genaue Positionierung der Lampenstandorte kann im Detail vor Ort geklärt werden.
Die Ausbauplanung wird von der Verwaltung im Ausschuss erneut erläutert.
Finanzielle
Auswirkung:
Durch
die Ausführung des vorgeschlagenen Beschlusses entstehen folgende Auswirkungen
auf den Haushalt:
Herstellungskosten
Gehweg: ca. 90.000,00 €, davon sind 70 % beitragsfähig nach § 8 KAG.
Straßensanierungskosten:
312.000,00 €, davon sind 70 % beitragsfähig nach § 8 KAG.
Herstellungskosten
Beleuchtung: ca. 25.000,00 €, davon sind 70 % beitragsfähig nach § 8 KAG.
Die
erforderlichen Haushaltsmittel von 402.000,00 € sind im städtischen Haushalt
beim Produkt 120 5410 10„ Straßen, Wege, Plätze“ beim PSP-Element 7.120.01312.710.001-7852
0000 vorhanden. Die Mittel für die Beleuchtung stehen im Produkt 120 5410
20„Straßenbeleuchtung“ beim PSP-Element 7.120.02312.710.001-7852 0000 zur Verfügung.
Zu
dem Antrag der SPD-Fraktion vom 14.02.2014 zur Einstufung der Osterather Straße
(Anlage 3) wird die Verwaltung mündlich berichten.
In Vertretung
gez.
Dr. Just Gérard
Technischer Beigeordneter
Anlagenverzeichnis:
Anlage 1: Niederschrift der Bürgerinformation vom 11.2.2014
Anlage 2: Lageplan Ausbauplanung Osterather Straße
Anlage 3: Antrag der SPD-Fraktion vom 14.02.2014
Alternativen:
Keine zielführenden Alternativen, da die Anregungen aus der Bürgeranhörung weitestgehend berücksichtigt wurden.