Betreff
Grundsanierung der Straße "Ossumer Straße" in Meerbusch-Lank-Ausbaubeschluss nach Bürgeranhörung
Vorlage
FB5/759/2014
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

 

Der Bau- und Umweltausschuss beschließt die Grundsanierung der Straße „Ossumer Straße“ in Meerbusch-Lank, wie von der Verwaltung auf Grund der durchgeführten Bürgeranhörung umgeplant, auszuführen.

 


Sachverhalt:

 

In der Sitzung des Bau- und Umweltausschusses am 29.01.2014 wurde die Sanierung dieser Straße bereits vorgestellt. In dieser Sitzung wurde beschlossen, auf Basis des vorgestellten Ausbauvorschlages, eine Bürgeranhörung durchzuführen. Die Bürgeranhörung zur Vorstellung der Sanierungsmaßnahme für die betroffenen Anlieger wurde am 13.2.2014 durchgeführt. Die Anregungen aus der Bürgerinformation sind in dem beigefügten Protokoll (Anlage 1) aufgeführt.

 

Der Lösungsvorschlag nach der Beteiligung der Anlieger entspricht im Wesentlichen dem heutigen Status Quo mit einigen baulichen und verkehrstechnischen Verbesserungen. Die Diskussion und die Änderungswünsche gestalten sich wegen der unterschiedlichen Interessen und Nutzungen (Wohnen und Gewerbe) sehr heterogen. Die Verwaltung hat daher versucht die breite Palette von Meinungen in einen gemeinsamen Lösungsvorschlag einzuarbeiten.

  • Die Fahrbahn erhält, wie im Verwaltungsentwurf, eine durchgehende Breite von 6,0 m, davon 4,0 m Fahrstreifen und 2,0 m für Parkstreifen.
  • Die Parkstreifen werden in ihrer äußeren Abgrenzung kostengünstig auf der Fahrbahn wechselseitig an beiden Fahrbahnrändern  markiert. Auf die Unterteilung für die einzelnen Stellflächen wird verzichtet, damit die Parkstreifen optimal genutzt werden können. Damit kann etwa die gleiche Anzahl von Parkern wie bisher untergebracht werden. Mehr Parkstreifen sind wegen der vorhandenen Einfahrten nicht möglich. Im restlichen Bereich wird ein absolutes Halteverbot beschildert.
  • Die beidseitigen Gehwege erhalten - wie beim ursprünglichen Verwaltungsvorschlag - eine durchgehende Breite von ca. 1,50 m. Die Gehwege werden mit 30/30/10 Platten und in den Einfahrten mit 20/10/10 Pflaster wie in der Schulstraße hergestellt.
  • Von einer geforderten Einbahnstraße wurde Abstand genommen. Im Wesentlichen sind es 2 Gründe, die aus Sicht der Verwaltung gegen den Einrichtungsverkehr sprechen. Zum einen verringert sich der Routenwiderstand durch das Fehlen entgegenkommender Fahrzeuge und führt damit zu schnellerem Fahren und zum zweiten müssen auch alle Anlieger und Besucher Umwege und damit längere Fahrstrecken auf sich nehmen, was zu insgesamt mehr Verkehr –nicht nur auf der Ossumer Straße- führt. Die Straße soll weiterhin im Zweirichtungsverkehr (jedoch bis max. 2,8 t) befahrbar bleiben. Ver- und Entsorgungsverkehr und Anlieger über 2,8 t sind frei. Für den seltenen Begegnungsverkehr mit Fahrzeugen über 2,8 t soll der Bordstein zwischen den Parkern mit max. 5 cm Höhe überfahrbar gestaltet werden.
  • Die Einmündungsbereiche an der Uerdinger Straße und Weingartzweg erhalten bituminöse Anrampungen wie zuletzt auf der Hugo-Recken-Straße ausgeführt. Diese sollen eine optische Barriere für den Durchgangsverkehr darstellen.
  • Auf der nördlichen Fahrbahnseite werden 4 kleinkronige Bäume gepflanzt, auf der südlichen Fahrbahn wird 1 Pflanzbeet angelegt. Damit ist ein beidseitiges Grün ohne teure Umlegung der Versorgungsleitungen möglich.

Zur Unterbindung von Fremdverkehr wird folgende Beschilderung angebracht:

  • Durchfahrt nur für Fahrzeuge bis 2,8 t möglich, ausgenommen Anlieger
  • Linksabbiegeverbot von Süden (Strümp) kommend auf der Uerdinger Straße

 

Die geplante Erneuerung der Straßenbeleuchtung fand generell Zustimmung. Die Lampenstandorte bleiben bis auf die Lampe im Baumbereich vor Haus Nr. 9 gleich.

 

Die geänderte Ausbauplanung wird von der Verwaltung im Ausschuss erläutert.

 


Finanzielle Auswirkung:

 

Durch die Ausführung des vorgeschlagenen Beschlusses entstehen folgende Auswirkungen auf den Haushalt:

 

Straßensanierungskosten: 200.000,00 €, davon sind 70 % beitragsfähig nach § 8 KAG.

 

Herstellungskosten Beleuchtung: ca.6.000,00 €, davon sind 70 % beitragsfähig nach § 8 KAG.

 

Die erforderlichen Haushaltsmittel von 200.000,00 € sind beim PSP Element 7.12001422.710.001-78520000 im städtischen Haushalt beim Produkt „ Straßen, Wege, Plätze“120.541.010-78520000 vorhanden. Die Mittel für die Beleuchtung sind PSP Element 7.12002422.710.001-78520000 im städtischen Haushalt beim Produkt „ Straßenbeleuchtung“ 120.541.020-78520000 bereitgestellt.

 

 

In Vertretung

 

gez.

 

 

 

Dr. Just Gérard

Technischer Beigeordneter

 

 

Anlagenverzeichnis:

 

Anlage 1: Niederschrift der Bürgerinformation vom 13.2.2014

Anlage 2: Schreiben Fam. Leuchten zum Straßenausbau, vorgelegt bei der Bürgeranhörung

Anlage 3: Schreiben Herr Weyers zum Straßenausbau, vorgelegt bei der Bürgeranhörung

Anlage 4: Lageplan Ausbauplanung Ossumer Straße

 


Alternativen:

 

Keine zielführenden Alternativen, da die Anregungen aus der Bürgeranhörung weitestgehend berücksichtigt werden konnten.