Betreff
Bürgeranregung gem. § 24 GO NRW vom 13. Januar 2014 bez. Ergänzung der Hundesteuersatzung um einen weiteren Befreiungstatbestand
Vorlage
SFI/016/2014
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

 

Der Haupt-, Finanz- und Wirtschaftsförderungsausschuss beschließt, die Verwaltung zu beauftragen, die städtische Hundesteuersatzung dahingehend zu ändern, dass für nicht zu Erwerbszwecken gehaltene Hunde, die in Einrichtungen von Tierschutz- oder ähnlichen Vereinen untergebracht sind, auf Antrag eine Steuerbefreiung von maximal sechs Monaten gewährt wird.

 


Sachverhalt:

 

Der Tierschutzverein Meerbusch e.V. hat in seinem Schreiben vom 13. Januar 2014 (s. Anlage 1) beantragt, § 3 Abs. 3 (Steuerbefreiung) der städtischen Hundesteuersatzung vom 11. April 1997 um einen weiteren Tatbestand zu erweitern. So sollen auch Hunde in einer vom Tierschutzverein Meerbusch eingerichteten Pflegestelle unbefristet von der Hundesteuer befreit werden.

 

Die unbefristete Steuerbefreiung wird damit begründet, dass die Zeitspanne für die Unterbringung des zu vermittelnden Hundes in der Pflegestelle unterschiedlich lang ausfallen kann.

 

Aus Sicht der Verwaltung kann der Bürgeranregung gefolgt werden. Bezüglich der Befristung wird jedoch eine Steuerbefreiung von maximal sechs Monaten befürwortet.

 


Finanzielle Auswirkung:

 

Durch die Ausführung des vorgeschlagenen Beschlusses entstehen folgende Auswirkungen auf den Haushalt:

 

Bei der von der Verwaltung vorgeschlagenen Änderung und bei der Alternative 1 entstehen entsprechende Mindereinnahmen in nicht zu beziffernder Höhe.

 

Bei Alternative 2 entstehen keine finanziellen Auswirkungen.

 


Alternativen:

 

1.

Der Haupt-, Finanz- und Wirtschaftsförderungsausschuss beschließt, die Verwaltung zu beauftragen, entsprechend der Bürgeranregung die städtische Hundesteuersatzung dahingehend zu ändern, dass für nicht zu Erwerbszwecken gehaltene Hunde, die in Einrichtungen von Tierschutz- oder ähnlichen Vereinen untergebracht sind, auf Antrag eine unbefristete Steuerbefreiung gewährt wird.

 

2.

Der Haupt-, Finanz- und Wirtschaftsförderungsausschuss beschließt, der Bürgeranregung nicht zu folgen und die städtische Hundesteuersatzung nicht zu ändern.