Sitzung: 02.09.2014 Ausschuss für Planung und Liegenschaften
Beschluss: einstimmig beschlossen
Vorlage: FB4/0038/2014
Beschluss:
Der Ausschuss für Planung und Liegenschaften beschließt folgende Stellungnahme:
Stellungnahme der Stadt
Meerbusch gemäß § 3 Abs. 2 BauGB
zur Flächennutzungsplanänderung
Nr. 162 – Hansaallee / Böhlerstraße –
Verkehr
Gegen die Darstellung von Wohnbau- und gemischten Bauflächen sowie
eines Sondergebietes bestehen erhebliche Bedenken. Die Aussage, nach der die hoch verdichtete Wohnbebauung plus
Einzelhandelsnutzungen weniger Verkehre auslöse, als der ehemals projektierte
Baumarkt, ist nachzuweisen; ansonsten muss dieses Argument aus der Begründung
gestrichen werden. Es wird darauf hingewiesen, dass die Stadt Meerbusch zur
damaligen Baumarktplanung eine negative Stellungnahme zur verkehrlichen
Belastung abgegeben hat und die angenommenen Prognosewerte der Verkehrszunahmen
heute wie damals für zu gering erachtet.
Eine Nichtbeachtung der verkehrlichen
Auswirkungen auf Gebiete außerhalb des unmittelbaren Planbereichs bei der
Bauleitplanung für ein neues Wohnquartier, welches nahezu allseitig von
vorhanden Gewerbenutzungen umschlossen sein wird, die bereits heute ein hohes
LKW-Aufkommen mit bekannterweise steigenden Wachstumsprognosen aufweisen, kann
nicht akzeptiert werden, nur weil diese Straßen oder Straßenplanungen nicht im
Geltungsbereichs des Bebauungsplanes mit aufgenommen wurden; beziehungsweise in
der betroffenen Nachbargemeinde liegen, wo der Verkehr zwangsläufig – wie bisher – nur über die durch
eine relativ dichte Wohnbebauung geprägte und bereits heute zu stark belastete
Marienburger Straße zur A 52 gelangen kann.
Der Umweltbericht geht auf diese Problematik nach wie vor nicht ein und
beschränkt sich auf Auswirkungen auf Düsseldorfer Stadtgebiet.
Die Begründung enthält weiterhin keine
Aussagen darüber, wann der geplante Ausbau der Böhlerstraße sowie die
Verlängerung der Böhlerstraße nach Südwesten zur Neusser Straße in
Meerbusch-Büderich und damit zur Anschlussstelle Meerbusch / Neuss
der A 52, der die Verkehrsproblematik beseitigen könnte, realisiert werden
soll.
Die Bedenken werden nur dann gegenstandslos, wenn die beschriebene
Verkehrsanlage kurzfristig, spätestens aber bis zum Inkrafttreten des im
Parallelverfahren aufgestellten Bebauungsplanes Nr. 5078/029 (neu:
Nr. 04/004) realisiert, dem Verkehr übergeben und dies in der
abzuschließenden Verwaltungsvereinbarung zwischen beiden Städten mit
entsprechendem zeitlichen Vorlauf niedergelegt wird.
Die Stadt Meerbusch wird sich vorbehalten, den Anschluss der im Bebauungsplan-Vorentwurf so genannten
Planstraße I an die Böhlerstraße solange zu verweigern, bis die neue
Böhlerstraße ausgebaut und der Anschluss an die Neusser Straße erstellt ist.
Auch straßenverkehrsrechtliche Maßnahmen an der Willstätter Straße werden nicht
ausgeschlossen sein.
Auch wenn
letztendlich erst eine Planfeststellung die Trasse für eine
U 81-Straßenbahn- oder -Stadtbahnlinie festlegt, bestehen erhebliche
Bedenken gegen die Darstellung einer Bahnfläche neben der vorhandenen
Böhlerstraße. Diese von der Stadt Düsseldorf offenbar favorisierte
Trassenführung steht im Widerspruch zu den Zielen der Meerbuscher
Stadtentwicklung, die sie diesbezüglich in ihrem seit 2006 rechtskräftigen
Bebauungsplan Nr. 271 niedergelegt hat.
Einzelhandel
Die Ausführungen zu den Auswirkungen auf den
zentralen Versorgungsbereich in Büderich werden weiterhin sehr kritisch
gesehen.
Die Verlagerung
und die vollständige Neukonzeption eines neuen zentralen Versorgungsbereiches –
nur 950 m vom vorhandenen zentralen Versorgungsbereich in Heerdt entfernt –
erscheinen nicht sachgerecht. Mit der Verlagerung rückt der
Einzelhandelsstandort mit Vollsortimenter und Drogeriemarkt etc. ebenfalls um
950 m näher an den zentralen Versorgungsbereich am Standort Deutsches Eck
in Meerbusch-Büderich heran.
Der Ansatz, dass
ein Supermarkt in Heerdt fehle, der ehemalige Schlecker-Markt aufgegeben wurde
und somit der Bedarf an anderer Stelle gedeckt werden müsse, kann nicht
nachvollzogen werden. Welche bauleitplanungsrechtlichen Änderungen oder
wirtschaftsfördernden Maßnahmen von Seiten der Stadt Düsseldorf ergriffen
wurden, um am Standort Heerdt Voraussetzungen für eine Neuansiedlung und
Stärkung zu erlangen, ist nicht bekannt. Unter Beachtung der hier gewählten Vorgehensweise
verfallen die Inhalte des Einzelhandelskonzeptes der Stadt Düsseldorf der
Beliebigkeit. Die im Rahmen des Düsseldorfer Zentrenkonzeptes erarbeitete
Zielvorstellung, die vorhandenen Stadtteil- und Nahversorgungszentren als
städtebaulich integrierte Geschäftslagen mit einer überwiegend stadtteil- bzw.
siedlungsbezogenen Versorgung im Bestand zu sichern und strukturell zu
verbessern, wird mit der vorliegenden Planung entgegengesteuert.
Für einen
fußläufig zu erreichenden Nahversorgungsstandort würde Einzelhandel unterhalb
der Großflächigkeit an diesem Standort völlig ausreichen. Selbst die Ansiedlung
eines 799 m²-Discounters wäre städtebaulich eher nachvollziehbar, da hier
auf Grund der unterschiedlichen Sortimentsausprägungen keine direkte Konkurrenz
zum bestehenden Real-Markt (Vollsortimenter in einem fußläufigen Abstand von
nur 400 m) bestehen würde und eher mehrheitlich Synergieeffekte generiert
würden (täglicher Einkauf vs. wöchentlicher Großeinkauf). Mit der hier
vorliegenden Planung wird der zentrale Versorgungsbereich am Deutschen Eck in
Meerbusch-Büderich unnötig beeinträchtigt (Umsatzverteilungen von 10 bis 11 %
bei den Drogeriesortimenten) und der gewachsene zentrale Versorgungsbereich am
Nikolaus-Knopp-Platz elementar geschwächt.
Dabei ist zu
beachten, dass am geplanten Standort nicht gesichert werden kann, ob sich
ausreichend zusätzliche notwendige Dienstleistungsangebote (Post, Ärzte,
Verwaltung, Versicherungen, etc.) ansiedeln und somit die Voraussetzungen für
die Qualifizierung eines zentralen Versorgungsbereich jemals entstehen werden,
die die Darstellung eines integrierten Versorgungsbereiches zukünftig überhaupt
erst rechtfertigen. Bei der Planung handelt es sich eben nicht um die Planung
eines gänzlich neuen Stadtteils „auf der grünen Wiese“ ohne vorhandene
funktionierende Infrastruktur und weit abgelegen von vorhandenen
Versorgungsbereichen.
Selbst im Bereich
des ehemaligen Güterbahnhofes / „Belsenpark" ist im Zuge der Realisierung
dieser Planung nur kleinflächiger Einzelhandel vorgesehen. Nachvollziehbar wäre
eher hier die Ansiedlung eines großflächigen Lebensmitteleinzelhandels (... „um
die Wettbewerbsfähigkeit zu gewährleisten“ ...), da sich das
Belsenpark-Baugebiet in räumlicher Nähe zum großen zentralen Versorgungsbereich
Luegallee befindet. Gerade dort ist der geplante kleinflächiger Einzelhandel
intensiven Wettbewerbsverflechtungen ausgesetzt und weniger am Standort
Willstätter Straße.
In der Potential-
und Auswirkungsanalyse der GMA wird weiterhin die Festsetzung der gewerblichen
Nutzungen im Sinne eines baulichen Schallschutzes entlang der Böhlerstraße
negiert und nur die dahinterliegende Wohnsiedlung erwähnt. Es wird
klargestellt, dass das neue Böhler-Wohngebiet dem zentralen Versorgungsbereich
Meerbusch-Büderich zuzuordnen ist. Die im Gutachten großzügig angenommenen
sogenannten "Streuumsätze" durch Umsätze mit Kunden von außerhalb des
abgegrenzten Einzugsbereiches offenbaren die durch die Großflächigkeit
eintretende Ausweitung des Einzugsbereiches über die reine Nahversorgung hinaus
und den damit absehbaren und nicht hinnehmbaren Umsatzverteilungen in
Meerbusch-Büderich.
Darüber hinaus
wurde bei der Auflistung der "wesentlichen Anbieter in Meerbusch" der
Penny-Markt am Hessenweg vergessen. Dieser ist nachzutragen und bei den
Berechnungen der GMA neu zu berücksichtigen.
Es wird gefordert,
die Planung erneut auf städtebauliche Überlegungen hin in der Weise zu
überprüfen, dass alternativ Ansätze für eine Stärkung der vorhandenen zentralen
Versorgungsbereiche aufgezeigt sowie für den Einzelhandel und auch für den
Lebensmitteleinzelhandel im Plangebiet die Verkaufsflächen auf eine
Größenordnung unterhalb der Großflächigkeit im parallelen Bebauungsplan
beschränkt werden. Ebenso sind die zentrenrelevanten Sortimente jeweils auf 10 %
der Verkaufsfläche zu beschränken.
Auf die Festlegung
eines neuen zentralen Versorgungsbereichs und die Darstellung eines
Sondergebietes kann dann verzichtet werden.
Des Weiteren wird
angeregt, unter Berücksichtigung der zukünftig hohen Belastung der neuen
Böhlerstraße – analog zu den Festsetzungen des Meerbuscher Bebauungsplanes Nr.
271 – entlang der Böhlerstraße auf die Darstellung einer Wohnbaufläche zu
verzichten und hier die nördlich angrenzende gewerbliche Nutzung weiterzuführen.
Abstimmungsergebnis: einstimmig