Beschluss:
Der Rat beschließt hinsichtlich der Festlegung der Zuschüsse zu den Geschäftsbedürfnissen der Fraktionen den Sockelbetrag je Fraktion auf 2.500 € festzulegen. Weiterhin wird ein Zuschuss in Höhe von 931 € je Ratsmitglied gewährt.
Weiterhin beschließt er, dass das im Rat vertretene Einzelmitglied entsprechend der Regelungen in § 56 Abs. 3 eine Zuwendung in Höhe von 1.454 € jährlich erhält.
Abstimmungsergebnis:
einstimmig