Beschluss: einstimmig beschlossen

Beschluss:

 

Der Rat zieht die Entscheidung an sich und beschließt, vorbehaltlich des Inkrafttretens des Gesetzes  zur Änderung des Kinderbildungsgesetzes zum 01.08.2014

1. die Anerkennung der Kindertageseinrichtungen

·         Familienzentrum „Sonnengarten“ in Büderich

·         Kindertageseinrichtung „Unter`m Regenbogen“ in Lank

als plusKITA-Einrichtungen gemäß §16a in Verbindung mit § 21a des Gesetzentwurfs für 5 Jahre.

2. die Anerkennung der Kindertageseinrichtungen

·         Familienzentrum „Am Sonnengarten

·         Städt. Kindertageseinrichtung „Lummerland“

·         Städt. Kindertageseinrichtung „Rasselbande

·         Städt. Kindertageseinrichtung „Tabaluga“

·         Katholisches Familienzentrum „St. Nikolaus“

·         Ev. Kindertageseinrichtung „Schatzkiste“

·         Städt. Familienzentrum „Fronhof“

·         Katholisches Familienzentrum „Marienheim“

·         Ev. Kindertageseinrichtung „Krähennest“

·         Städt. Kindertageseinrichtung „ Kunterbunt

als Sprachfördereinrichtungen gemäß §16 b in Verbindung mit §21 b für zunächst 2 Jahre

und beauftragt die Verwaltung, den vorgenannten Kindertageseinrichtungen die entsprechenden Zuschüsse nach § 21a bzw. § 21b des Gesetzentwurfs zu gewähren.

 


Abstimmungsergebnis:

 

einstimmig