Beschluss:
Der Rat zieht die Entscheidung an sich und
beschließt, vorbehaltlich des Inkrafttretens des Gesetzes zur Änderung des Kinderbildungsgesetzes zum
01.08.2014
1. die Anerkennung der
Kindertageseinrichtungen
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Familienzentrum „Sonnengarten“ in Büderich
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Kindertageseinrichtung „Unter`m Regenbogen“ in Lank
als plusKITA-Einrichtungen gemäß §16a in
Verbindung mit § 21a des Gesetzentwurfs für 5 Jahre.
2. die Anerkennung der
Kindertageseinrichtungen
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Familienzentrum „Am Sonnengarten
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Städt. Kindertageseinrichtung „Lummerland“
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Städt. Kindertageseinrichtung „Rasselbande
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Städt. Kindertageseinrichtung „Tabaluga“
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Katholisches Familienzentrum „St. Nikolaus“
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Ev. Kindertageseinrichtung „Schatzkiste“
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Städt. Familienzentrum „Fronhof“
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Katholisches Familienzentrum „Marienheim“
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Ev. Kindertageseinrichtung „Krähennest“
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Städt. Kindertageseinrichtung „ Kunterbunt
als Sprachfördereinrichtungen gemäß §16 b in
Verbindung mit §21 b für zunächst 2 Jahre
und beauftragt die Verwaltung, den vorgenannten Kindertageseinrichtungen
die entsprechenden Zuschüsse nach § 21a bzw. § 21b des Gesetzentwurfs zu
gewähren.
Abstimmungsergebnis:
einstimmig