Sitzung: 01.02.2012 Ausschuss für Planung und Liegenschaften
Beschluss: mehrheitlich beschlossen
Vorlage: FB4/230/2011
Beschluss:
Der
Ausschuss für Planung und Liegenschaften stimmt dem Antrag auf Änderung des
Bebauungsplanes Nr. 161 vom 23. September 2011 in
der vorliegenden Form nicht zu.
Grundsätzlich
steht der Ausschuss maßvollen Entwicklungen im Innenbereich positiv gegenüber.
Mit der vorgesehenen Doppelhausbebauung und ihrem Abstand insbesondere zur
südöstlich gelegenen Nachbarbebauung würde jedoch an dieser Stelle eine
städtebaulich nicht angemessene Verdichtung entstehen.
Je nach Lage im Grundstück und Abständen zur
Nachbarbebauung könnte einer Änderung zu Gunsten einer reduzierten
Neubebebauung, z. B. eines Einzelhauses, ggf. zugestimmt werden. Für einen
derart modifizierten Antrag wäre ein Konsens mit der umgebenden Nachbarschaft
über die städtebauliche Lösung vom Antragsteller zu belegen.
Unabhängig davon könnte das Planänderungsverfahren erst
beginnen, wenn bereits begonnene Planverfahren abgeschlossen sind oder deren
Verfahrensstand dies erlaubt.
Das Projekt würde somit der Planungspriorität C zugeordnet.
Abstimmungsergebnis:
|
Ja |
Nein |
Enthaltungen |
CDU |
7 |
|
|
FDP |
4 |
|
|
SPD |
2 |
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|
Bündnis 90/Die Grünen |
|
2 |
|
UWG |
|
1 |
|
fraktionslos |
1 |
|
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Gesamt: |
14 |
3 |
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Nach
kurzer Diskussion über die Gebäudedimensionen und die Abstände zu den
Nachbargrundstücken stimmt der Ausschuss dem Beschlussvorschlag der Verwaltung
zu.