Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Beschluss:

 

Der Ausschuss für Planung und Liegenschaften stimmt dem Antrag auf Änderung des Bebauungsplanes Nr. 161 vom 23. September 2011 in der vorliegenden Form nicht zu.

Grundsätzlich steht der Ausschuss maßvollen Entwicklungen im Innenbereich positiv gegenüber. Mit der vorgesehenen Doppelhausbebauung und ihrem Abstand insbesondere zur südöstlich gelegenen Nachbarbebauung würde jedoch an dieser Stelle eine städtebaulich nicht angemessene Verdichtung entstehen.

Je nach Lage im Grundstück und Abständen zur Nachbarbebauung könnte einer Änderung zu Gunsten einer reduzierten Neubebebauung, z. B. eines Einzelhauses, ggf. zugestimmt werden. Für einen derart modifizierten Antrag wäre ein Konsens mit der umgebenden Nachbarschaft über die städtebauliche Lösung vom Antragsteller zu belegen.

Unabhängig davon könnte das Planänderungsverfahren erst beginnen, wenn bereits begonnene Planverfahren abgeschlossen sind oder deren Verfahrensstand dies erlaubt.

Das Projekt würde somit der Planungspriorität C zugeordnet.


Abstimmungsergebnis:

 

 

Ja

Nein

Enthaltungen

CDU

7

 

 

FDP

4

 

 

SPD

2

 

 

Bündnis 90/Die Grünen

 

2

 

UWG

 

1

 

fraktionslos

1

 

 

Gesamt:

14

3

 

 

Nach kurzer Diskussion über die Gebäudedimensionen und die Abstände zu den Nachbargrundstücken stimmt der Ausschuss dem Beschlussvorschlag der Verwaltung zu.