Ratsfrau Niegeloh spricht die Schwierigkeiten der gemeinsamen Nutzung des Rheindamms durch Fußgänger und Radfahrer an. Sie hält die hohe Geschwindigkeit, mit der Rennradfahrer unterwegs seien für besonders gefährlich und erkundigt sich nach der Möglichkeit einer Geschwindigkeitsbegrenzung. Herr Trapp weist darauf hin, dass es in der Straßenverkehrsordnung (StVO) keine Unterscheidung zwischen Radfahrern und Rennradfahrern gäbe. Das Gesetz schreibe die Rücksichtspflicht von Radfahrern gegenüber Fußgängern vor. Die Durchsetzung gestalte sich jedoch schwierig.