Beschluss: zur Kenntnis genommen

Bürgermeister Spindler nimmt Bezug auf die als Tischvorlage verteilte Anfrage der FDP-Fraktion vom heutigen Tage und beantwortet sie wie folgt:

Frage 1:

Gelegentlich ist hier im Sinne von „ausnahmsweise“ zu verstehen. Eine genaue Festlegung, ob einmal die Woche oder einmal im Monat ist nicht möglich, da die Nutzung selten erfolgte.

Frage 2:

Weitere Fälle sind nicht bekannt..

Frage 3:

Die Dienstanweisung über die Gleitende Arbeitszeit regelt, dass Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in Absprache mit der Bereichsleitung auch in den Kernzeiten (9-12 Uhr / 13:30 – 15 Uhr) im Rahmen des vorgegebenen Zeitrahmens (bei Vollzeitkräften – 15 Stunden bis + 40 Stunden) gleiten können. Dies jedoch nur mit Genehmigung des Bereichsleiters. Dienstliche Belange dürfen dem nicht entgegenstehen. Ein zeitlicher Verlust von „Arbeitszeit“ erfolgt nicht, da die Zeiten entweder als Überstunden abgebaut werden oder ansonsten nachzuarbeiten sind.

Die Zeiten werden durch „Kommen“ und „Gehen“-Buchungen im Zeiterfassungssystem dokumentiert oder durch Korrekturbelege von den jeweiligen Zeitbeauftragten erfasst.

Frage 4:

Vorgesetzter ist der jeweilige Bereichsleiter, der wie oben dargelegt den Gleitzeitabbau im Rahmen des Zeitkontos genehmigt. Wie bereits ausgeführt, erfolgt die Genehmigung nach Absprache und wird im Zeit-Buchungssystem durch konkrete Buchung am Zugangssystem erfasst. Derartige Möglichkeiten bestehen für alle am Zeiterfassungssystem angeschlossenen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter.

Frage 5:

Der nochmalige Hinweis auf die seit April 2009 bestehenden Regelungen ist an alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter mit der Info-Intern (Hausmitteilung der Stadtverwaltung Meerbusch) im Mai 2014 erfolgt Dienstrechtliche Maßnahmen meinerseits als Dienstvorgesetzter der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Stadtverwaltung Meerbusch sind nicht Gegenstand öffentlicher Erörterung.

Abschließend stellt Bürgermeister Spindler fest, dass der Vorfall zu bedauern sei, aber leider im Einzelfall, wie auch bei anderen Firmen und Unternehmen immer mal wieder auftrete und auch nicht grundsätzlich auszuschließen sei.

Vertreter der SPD, FDP und der UWG stellen fest, dass aus ihrer Sicht die von der UWG beantragte Einberufung des Ältestenrates angezeigt gewesen wäre. Bürgermeister Spindler erläutert die Gründe, warum er dies in dieser Personalangelegenheit anders sehe. Ratsherr Damblon und Ratsherr Peters sehen das Thema sowohl für eine Ältestenratssitzung als auch für eine Beratung im Stadtrat zu hoch aufgehängt.