Sitzung: 02.09.2014 Ausschuss für Planung und Liegenschaften
Beschluss: einstimmig beschlossen
Vorlage: FB4/0028/2014
Beschluss:
Der Ausschuss für
Planung und Liegenschaften empfiehlt dem Rat der Stadt, folgenden Beschluss zu
fassen:
Der Rat der Stadt
beschließt die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 300 in Meerbusch‑Osterath,
Ivangsheide gemäß § 2 (1) Baugesetzbuch ‑BauGB‑ vom
23. September 2004 (BGBl. I S. 2414), zuletzt geändert
durch Gesetz vom 15. Juli 2014 (BGBl. I S. 954).
Der räumliche
Geltungsbereich dieser Bebauungsplanänderung umfasst die Flurstücks-Nrn. 160,
161, 162 tlw. 222, 224, 225 , 226, tlw., 227 tlw., 228 tlw., 229, 245 tlw.,
380, 714 tlw., 715, 719, 786, 788, 931, 981, 982, 983, 1020, 1021, 1048, 1049,
1139, 1246, 1150, 1163, 1164, 1264, 1267, 1276 tlw., 1277 tlw., 1308, 1311 tlw.
und 1529, alle Flur 3, Gemarkung Osterath,
und ist im
Übersichtsplan gekennzeichnet.
Herr Hüchtebrock erläutert den Sachverhalt.
Grundsatzfragen zur geplanten Wohnbebauung und zum Erhalt des öffentlichen Festplatzes und werden diskutiert.
Herr Hüchtebrock betont, dass es außer um das Planungsziel „Wohnungsbau“ heute nicht darum gehe, Planinhalte wie z. B. die Verteilung von Geschosswohnungsbau, Einfamilienhäusern, öffentlich gefördertem oder preisgedämpftem Wohnungsbau vorab festzulegen. Dies könnten Ausschuss und Rat erst nach einem ersten Vorentwurf bestimmen.
Abstimmungsergebnis: einstimmig