Beschluss: einstimmig beschlossen

Beschluss:

 

Der Ausschuss für Planung und Liegenschaften empfiehlt dem Rat der Stadt, folgenden Beschluss zu fassen:

 

Der Rat der Stadt beschließt die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 300 in Meerbusch‑Osterath, Ivangsheide gemäß § 2 (1) Baugesetzbuch ‑BauGB‑ vom 23. September 2004 (BGBl. I S. 2414), zuletzt geändert durch Gesetz vom 15. Juli 2014 (BGBl. I S. 954).

 

Der räumliche Geltungsbereich dieser Bebauungsplanänderung umfasst die Flurstücks-Nrn. 160, 161, 162 tlw. 222, 224, 225 , 226, tlw., 227 tlw., 228 tlw., 229, 245 tlw., 380, 714 tlw., 715, 719, 786, 788, 931, 981, 982, 983, 1020, 1021, 1048, 1049, 1139, 1246, 1150, 1163, 1164, 1264, 1267, 1276 tlw., 1277 tlw., 1308, 1311 tlw. und 1529, alle Flur 3, Gemarkung Osterath,

und ist im Übersichtsplan gekennzeichnet.

 

 


Herr Hüchtebrock erläutert den Sachverhalt.

Grundsatzfragen zur geplanten Wohnbebauung und zum Erhalt des öffentlichen Festplatzes und werden diskutiert.

Herr Hüchtebrock betont, dass es außer um das Planungsziel „Wohnungsbau“ heute nicht darum gehe, Planinhalte wie z. B. die Verteilung von Geschosswohnungsbau, Einfamilienhäusern, öffentlich gefördertem oder preisgedämpftem Wohnungsbau vorab festzulegen. Dies könnten Ausschuss und Rat erst nach einem ersten Vorentwurf bestimmen.


Abstimmungsergebnis:                                  einstimmig