Sitzung: 27.05.2014 Wahlausschuss
Bürgermeister Spindler verpflichtet die anwesenden Beisitzerinnen und
Beisitzer zur unparteiischen Wahrnehmung ihres Amtes und zur Verschwiegenheit über
die ihnen bei ihrer amtlichen Tätigkeit bekannt gewordenen Tatsachen,
insbesondere über alle dem Wahlgeheimnis unterliegenden Angelegenheiten. Die
Mitglieder des Wahlausschusses seien nicht gehindert, an einer Entscheidung
mitzuwirken, die sich auf ihre Wahl oder Bewerbung erstreckt.