Ratsherr Schleifer trägt die Anfrage der FDP-Fraktion vor.

 

Frau Frey informiert darüber, dass die Stellungnahmen der Verwaltung zum 1. Entwurf des Netzentwicklungsplans 2014 und zur Festlegung des Untersuchungsrahmens für die Strategische Umweltprüfung 2014, die bis zum 28.05.2014 abgegeben werden müssen, am 15.05.2014 dem Rat zur Kenntnis vorgelegt werden. Die Verwaltung prüfe zurzeit die Unterlagen.

 

Sie erklärt, dass der von den Übertragungsnetzbetreibern erarbeitete 1. Entwurf des NEP 2014 auf Basis der abgegebenen Stellungnahmen überarbeitet werde. Der 2. Entwurf werde im Sommer 2014 von der Bundesnetzagentur veröffentlicht und nochmals zur Konsultation gestellt. Im 1. Entwurf stellen die Übertragungsnetzbetreiben gewählte Verfahren, Methoden und genutzte Daten sowie die daraus abgeleiteten Maßnahmen zur bedarfsgerechten Optimierung, Verstärkung und zum Ausbau des Stromnetzes der Öffentlichkeit zur Verfügung. Er beschreibe den möglichen Weg zum leistungsfähigen Übertragungsnetz und 10 bzw. 20 Jahren auf der Grundlage des von der Bundesnetzagentur genehmigten Szenariorahmens. Nicht geprüft werden in diesem Zusammenhang konkrete räumliche Alternativen zu Einzelmaßnahmen wie z.B. Standort eines Konverters, konkrete Trassenverläufe etc. Deshalb könne die Verwaltung zum möglichen Standort des Konverters in Osterath in diesem Verfahren keine Stellungnahme abgeben. Die Verwaltung werde basierend auf bereits abgegebenen Stellungnahmen zum NEP 2012 und NEP 2013 Stellung nehmen.

 

Zur Festlegung des Untersuchungsrahmens für die strategische Umweltprüfung 2014 führt Frau Frey aus, dass der Untersuchungsrahmen unter anderem die Methodik und die Detailschärfe der Prüfung fest lege. Im Bundesbedarfsplan seien keine konkreten Leitungstrassen definiert, sondern lediglich die Netzverknüpfungspunkte und der Stromübertragungsbedarf. Aus diesem Grunde können hier leider keine konkreten Aussagen zu Umweltauswirkungen für die einzelnen Maßnahmen getroffen werden. Auch dazu werde die Verwaltung in der Stellungnahme Bezug auf die vorherigen Stellungnahmen nehmen.

 

Anmerkung der Schriftführerin: Die Anfrage ist als Anlage beigefügt.