Herr Hüchtebrock berichtet, dass die Abwägung der Meerbuscher Belange durch den Rat der Stadt Neuss zum Bau des großen Möbelhauses auf dem Hammfeld II Ost inzwischen eingegangen sei. Sie liegt der Niederschrift als Anlage bei. Über die Genehmigung nach § 33 BauGB sei im Ausschuss am 18. März 2014unter TOP 11.3 berichtet worden.

Auf Nachfrage von Ratsfrau Niederdellmann-Siemes berichtet Herr Hüchtebrock, dass die Stadt Düsseldorf keine Klage gegen die Baugenehmigung erhebe.

Ratsherr Damblon bestätigt dies für die Stadt Kaarst.