Beschluss:
Der Rat beschließt die Satzung
über die Aufhebung der Satzung zur Abänderung der Fristen bei der Dichtheitsprüfung
von privaten Abwasseranlagen gem. § 61 a Abs. 3 bis 7 LWG NRW vom 20.12.2010.
Bürgermeister Spindler berichtet, dass der Rat einen entsprechenden Beschluss schon in seiner letzten Sitzung beschlossen habe. Eine spätere Prüfung habe jedoch ergeben, dass die Aufhebung der Satzung ebenfalls eines Satzungsbeschlusses bedürfe. Insofern sei der Punkt heute nochmals Gegenstand der Tagesordnung.
Abstimmungsergebnis:
einstimmig