Beschluss:
Der
Rat der Stadt Meerbusch stimmt gem. § 85 Abs. 1 i.V.m. § 83 Abs. 1 Sätze 3 und
4 GO NRW der überplanmäßigen Verpflichtungsermächtigung in Höhe von 841.000 €
bei dem Produkt 120 541 010 Straßen, Wege, Plätze (PSP-Element 7.120
011 32.740.001 / 7817 0000 – Verlängerung Böhlerstraße –
Investitionskostenzuschuss) zu.
Bürgermeister Spindler erläutert, dass sich die Maßnahme wegen der notwendigen Verlegung einer Gasleitung verteuert. Die Bereitstellung einer entsprechenden überplanmäßigen Verpflichtungsermächtigung zum jetzigen Zeitpunkt ist erforderlich, um die Verwaltungsvereinbarung mit der Stadt Düsseldorf zum Bau der Verlängerung der Böhlerstraße (siehe auch TOP 14.1) abschließen zu können.
Ratsfrau
Niederdellmann weist daraufhin, dass die SPD schon seit Jahren immer nach dem
Stand der Angelegenheit frage und immer wieder vertröstet werde. BM Spindler
antwortet, dass bereits 2006 über einen Baubeginn spekuliert wurde. Die
Verwaltung sei zu diesem Thema laufend in Düsseldorf vorstellig geworden.
Allerdings, und das sei ja bekannt, könne diese Maßnahme nur gemeinsam mit der
Stadt Düsseldorf realisiert werden. Nach den derzeitigen Erkenntnissen gehe die
Verwaltung von einem Baubeginn in 2015 aus.
Ratsfrau
Niederdellmann-Siemes stellt fest, das Meerbusch keine Sicherheit habe, dass
der Baubeginn 2015 starte. BM Spindler antwortet, dass auch im linksrheinischen
Düsseldorf der Druck wachse, auch dort fordere man die Straße und sehe die
Wichtigkeit.
Ratsherr Damblon erklärt, dass man seitens der CDU Kontakte nach Düsseldorf habe und auch hier immer wieder auf die Notwendigkeit eines zügigen Baubeginns hinweise. Die Straße könne nur interkommunal erstellt werden, dazu müsse der 2. Partner mitspielen. Auch er hoffe auf eine Realisierung ab dem Jahr 2015.
Abstimmungsergebnis:
einstimmig