Beschluss:

 

Der Bau- und Umweltausschuss vertagt die Entscheidung über den Abschluss einer Vereinbarung mit der Stadt Düsseldorf zum Bau und Betrieb der Verlängerung der Böhlerstraße auf der Grundlage der unter „Sachverhalt“ aufgeführten Eckpunkte 1 bis 10 in den Rat der Stadt Meerbusch.

 


Herr Trapp weist auf die Tischvorlage (TOP 4.1 Anfrage der SPD-Fraktion vom 31.03.2014 zum Ausbau der Böhlerstraße, Vorlage FB5/0001/2014) hin. Die Stellungnahme des Bürgermeisters zu den Fragen der SPD-Fraktion sei beigefügt. Die SPD-Fraktion betrachtet die Anfrage damit als erledigt.

 

Im weiteren Verlauf erläutert er ausführlich die Planung des Ausbaus der Verlängerung der Böhlerstraße. Er erklärt, dass derzeit lediglich ein zweispuriger Ausbau erfolgen werde. Der Bau der U 81 sei momentan noch nicht absehbar. Der Plan zur Verlängerung der Böhlerstraße stünde dem jedoch nicht entgegen, da dieser eine Trassenführung für die Stadtbahnlinie in weiten Teilen berücksichtige.

 

Herr Trapp informiert darüber, dass die Verwaltungsvereinbarung erforderlich sei, damit in der Stadt Düsseldorf bis zum Jahresende die erforderlichen Beschlüsse zur Umsetzung des Vorhabens gefasst werden können. Das sei Voraussetzung dafür, dass 2015 mit dem Bau begonnen werden könne. Im Übrigen sei der Abschluss der Vereinbarung ein wichtiges Signal nach außen im Sinne einer zeitnahen Umsetzung des Vorhabens.

 

Wesentlicher Gegenstand der Vereinbarung sei, dass sämtliche Planungs- und Baukosten hälftig zwischen der Stadt Meerbusch und der Stadt Düsseldorf geteilt werden. Bei den Unterhaltungskosten werde jedoch ein weitaus geringerer Anteil auf die Stadt Meerbusch entfallen, da lediglich der Abschnitt Krefelder Str. bis Böhlerwerk in der Baulast der Stadt Meerbusch läge.

 

Herr Trapp weist darauf hin, dass eine überplanmäßige Verpflichtungsermächtigung in Höhe von 841.000,- € beantragt werden müsse. Im Haushaltsplan 2014 seien Mittel in Höhe von 2,2 Mio. € veranschlagt. Für die Folgejahre müsse der Rat 0,341 Mio. € bereitstellen und die Verpflichtungsermächtigung für 2014 um 841.000,- € erhöhen.

 

Auf Nachfrage begründet Herr Trapp die Steigerung der Gesamtkosten mit erhöhten Kosten für die Verlegung einer Gasleitung und den externen Planungskosten, die nicht in den bisher veranschlagten Baukosten enthalten seien und von denen die Stadt Meerbusch jeweils die Hälfte zu tragen habe. Diese Anteile seien nunmehr in den Kosten in Höhe von ca. 2,541 Mio. € enthalten.

 

Die CDU-, SPD- und FDP-Fraktion erklären, dass in Anbetracht der Größenordnung der finanziellen Auswirkung, der Beschluss über die Verwaltungsvereinbarung mit der Stadt Düsseldorf in der Ratssitzung am 15.05.2014 gefasst werden solle. Die Verwaltung wird aufgefordert, für die Ratssitzung die Folgekosten darzulegen. Herr Trapp sagt dieses zu.

 

 


Abstimmungsergebnis:

einstimmig