Beschluss: einstimmig beschlossen

Beschluss:

 

Der Ausschuss für Schule und Sport empfiehlt dem Rat zu beschließen:

 

1.    Die in sukzessiver Auflösung befindliche Städtische Gemeinschaftshauptschule Osterath setzt ihren Unterricht bis zum Ende des Schuljahres 2015 / 2016 am 31. Juli 2016 an ihrem Standort Wienenweg 38 fort. Mit Ablauf des 31. Juli 2016 ist die Städtische Gemeinschaftshauptschule Osterath endgültig aufgelöst, die Beschulung der Schülerinnen und Schüler der Jahrgangsstufe 10 des Schuljahrs 2016/17 der städt. Hauptschule Osterath erfolgt an der städt. Gemeinschaftshauptschule Korschenbroich. Der Beschluss gilt unter dem Vorbehalt der Zustimmung des Rates der Stadt Korschenbroich.

 

2.    Die Verwaltung wird ermächtigt, die notwendigen Vereinbarungen mit der Stadt
Korschenbroich zu treffen.

 


Erste Beigeordnete Mielke-Westerlage erläutert die Problematik. Nachdem der Rat in seiner Sitzung am 24. Mai 2012 die sukzessive Auflösung der städtischen Gemeinschaftshauptschule Osterath beschlossen habe, sei nach einer Lösung gesucht worden, die es den Schülern ermögliche, ihre Schulabschlüsse in vernünftiger Lernumgebung zu erreichen.

 

Maßgeblich für die Beantwortung der Frage der Aufrechterhaltung des ordnungsgemäßen Schulbetriebes sei neben der räumlichen Unterbringung insbesondere eine ausreichende Lehrerversorgung.

 

Die Empfehlung der Bezirksregierung von der Schulträgerberatung am 17.12.2013, eine anderweitige Unterbringung der verbleibenden Schüler/Klassen zum Schuljahresende 2015/2016, spätestens jedoch zum Schuljahr 2016/17 vorzunehmen, sei in Gesprächen mit den Schulleitungen des städt. Meerbusch-Gymnasiums sowie der städt. Realschule  Osterath unter Beteiligung der Leiterin der Hauptschule geprüft worden.

 

In beiden Gesprächen sei jedoch deutlich geworden, dass eine Unterbringung der Schüler der Hauptschule an den anderen Schulen nicht möglich sei, da insbesondere im Differenzierungsbereich keine entsprechende Ausstattung vorhanden sei. Als weiteres Problem sei von Seiten der Schulleitungen die Lehrerversorgung gesehen worden. Aufgrund der geringen verbleibenden Schülerzahl würden auch die Möglichkeiten der differenzierten Abschlüsse der Hauptschule eingeschränkt.

 

Insofern sei die Fortführung des Unterrichts an einer anderen Hauptschule geprüft worden. Als Ergebnis eines weiteren Gespräches mit der Bezirksregierung am 18.03.2014 seien von Seiten der Verwaltung Gespräche mit der Stadt Korschenbroich, von Seiten der Schulleitung mit der Schulleitung der dortigen städtischen Gemeinschaftshauptschule geführt worden. Dort stünden zwar nicht genügend Räume zur Verfügung, bereits zum Schuljahr 2015/2016 die prognostizierten 72 Schüler aus drei Klassen unterzubringen, eine Möglichkeit bestünde allerdings für die letzte Klasse des Schuljahres 2016/17.

 

Zur Vorbereitung des Ausschuss- bzw. Ratsbeschlusses sei vorab auch die Schulkonferenz der Gemeinschaftshauptschule Osterath gem. § 76 Schulgesetz NRW beteiligt worden. Die Schulkonferenz habe dem Vorschlag der Verwaltung in seiner Sitzung am 10.04.2014 einstimmig zugestimmt. Positiv bewertet worden sei dabei auch, dass ein Teil des Lehrerpersonals ebenfalls an die Städt. Gemeinschaftshauptschule Korschenbroich wechseln würde und Frau Attenberger vorgesehen sei, nach Ausscheiden des bisherigen Schulleiters die dortige Schulleitung zu übernehmen.

 

Vorbehaltlich eines entsprechenden Ratsbeschlusses habe ebenfalls der Bürgermeister der Stadt Korschenbroich der Beschulung der Meerbuscher Schüler an der Hauptschule Korschenbroich zugestimmt.

 

Die Entscheidung zur weiteren Beschulung sei Grundvoraussetzung für die Nutzung des Schulgebäudes zur Beschulung von Grundschülern. Da im Schuljahr 2015/16 nur noch 3 Klassen im Gebäude am Wienenweg beschult würden, bestünde die Möglichkeit, im laufenden Schuljahr 2015/16 die notwendigen Umbaumaßnahmen durchzuführen, so dass das Gebäude zum Unterrichtsbeginn nach den Sommerferien am 24.08.2016 hergerichtet wäre.

 

Im Anschluss an die Erläuterung der Vorlage beschließt der Ausschuss einstimmig.

 


Abstimmungsergebnis:

 

Der Beschluss wird einstimmig gefasst.